Gibt es da eine besondere Regelung, welche Fächer die Lehrkraft unterrichten darf, wenn sie der deutschen Sprache nicht ganz mächtig ist?
Oder weiß jemand, wo man dazu Informationen bekommt?
Lehrer nicht deutscher Herkunftssprache
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Ich vermute mal, da gelten die gleichen Bedingungen wie bei Lehrern "deutscher Herkunftssprache"; man weist die Lehrbefähigung (Fakultas) durch ein Studium und ein Referendariat (oder vergleichbare Leistungen) aus.
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hm...also spielen Sprachkenntnisse im Grunde keine oder nur untergeordent eine Rolle?
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Warum du aus meiner Äußerung diesen Schluß ziehst, finde ich schon rein (denk-)psychologisch recht interessant...
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Entschuldige, ich ging jetzt einfach mal pauschal davon aus, dass Lehrer "deutscher Herkunftssprache" diese eben fliessend können und keinerlei Sonderregelung diesbezüglich erfüllen müssen.
Ich habe ja leider keine Ahnung, wie oder was eine Lehrbefähigung etc beinhaltet und inwieweit eben solche aus dem Ausland hier anerkannt werden...
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Lehrer sind ja nun mal, was "kritische" Eltern ja gern bemängeln , zumeist verbeamtete Staatsdiener. Wer so eine Laufbahn anstrebt, wird auf Herz und Nieren geprüft.
Und du glaubst doch nicht ernsthaft, dass jemand ohne solide Sprachkenntnisse hierzulande ein Studium und das Referendariat übersteht?
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och...Philo...was die Verbeamtung betrifft, gehöre ich persönlich eher zu den Eltern, die diese sehr befürworten, sogar mit einer Gehaltserhöhung versehen würde, wenn entsprechende Fortbildungen u.s.w. damit auch gemacht werden würden... ...
ZitatUnd du glaubst doch nicht ernsthaft, dass jemand ohne solide Sprachkenntnisse hierzulande ein Studium und das Referendariat übersteht?
Nein, dass glaube ich nicht. Aber was ist mit den Lehrern, die in ihrer Heimat studiert haben, dort schon als Lehrer tätig waren und im Rahmen z.B. einer Spätaussiedlung hier nach D kamen? -
Zitat
Flexi schrieb am 09.04.2006 21:32:
Aber was ist mit den Lehrern, die in ihrer Heimat studiert haben, dort schon als Lehrer tätig waren und im Rahmen z.B. einer Spätaussiedlung hier nach D kamen?Über die Anerkennungspraxis ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen kannst du dich hier am Beispiel Großbritanniens informieren. Generell ist die Praxis wohl sehr streng. Nachgeworfen bekommt die Anerkennung sicher niemand.
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@ Flexi,
beschreibe doch deutlich Dein Problem mit einer solchen Lehrkraft.
Die Vermuterei führt doch zu nichts.Grüße, reiski
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Das Referendariat ist eindeutig auch ohne Sprachkenntnisse zu überstehen. Man muss vorher einen Sprachtest machen, der aber nicht so heftig sein kann und das war's dann. Ein Referendarskollege von mir kommt aus dem ehemaligen Ostblock und kann meiner Meinung nach sehr schlecht deutsch. Er macht viele Rechtschreibfehler und kann Gesprächen oft nicht folgen. Seine eigene gesprochene Sprache ist aber ganz in Ordnung. Ehrlich gesagt, habe ich mich ein bisschen gewundert, dass er trotzdem unterrichten darf. Er unterrichtet zwar eine Naturwissenschaft - und das sehr gut! - aber ich finde, dass auch der Tafelanschrieb eines Lehrers fehlerfrei sein sollte.
Gruß Delphine -
Zitat
Delphine schrieb am 10.04.2006 07:59:
Das Referendariat ist eindeutig auch ohne Sprachkenntnisse zu überstehen.In deinem Beispielfall ist das Ref. doch noch gar nicht "überstanden". Sollten der Tafelanschrieb und die Beiträge im Unterricht überwiegend fehlerhaft sein, wird das zweifelsohne nicht ohne Auswirkungen auf die Beurteilung bleiben.
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Eine Bekannte von mir aus Bulgarien hat sich ihr Diplom als Staatsexamen für die Fächer Physik und Technik anerkennen lassen. Jetzt lernt sie für einen Deutschtest, den sie bestehen muss, bevor sie ins Ref gehen darf.
Dieser Test wird (zumindest in NRW) jedes halbe Jahr zentral durchgeführt. Die Prüflinge müssen einen längeren Aufsatz zu einem Thema schreiben, das vorgegeben wird. Soweit ich das verstanden habe sind die Themen aber schon vorher bekannt (ob offiziell oder "unter der Hand" weiß ich nicht). Jedenfalls werden Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck bewertet.
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Studium und schon vorhandene Lehrpraxis im "Ostblock" bedingt nicht, dass der/diejenige gleich unterrichten darf.
Zwei Beispiele:
Thüringen: eine Kommilitonin ist Spätaussiedlerin, spricht sehr gut deutsch, war in Kasachstan nach einem Studium 4 Jahre als Lehrerin tätig. Sie musste das Grundschulstudium komplett von vorn anfangen.Niedersachsen: eine Ref-Kollegin ist Spätaussiedlerin, spricht angemessen deutsch (den Akzent wird man bei ihr immer heraushören), war ebenfalls in Kasachstan nach einem Studium 20 Jahre Lehrerin. Sie musste "nur" noch das Referendariat inklusive aller Unterrichtsbesuche, Staatsexamensarbeit usw. machen.
Was "stimmt" denn bei der Lehrerin nicht? Der Akzent? Grammatik? Rechtschreibung?
LG, das_kaddl.
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Zitat
"In deinem Beispielfall ist das Ref. doch noch gar nicht "überstanden". Sollten der Tafelanschrieb und die Beiträge im Unterricht überwiegend fehlerhaft sein, wird das zweifelsohne nicht ohne Auswirkungen auf die Beurteilung bleiben. "
Du hast natürlich recht, es ist nicht überstanden, aber die Prüfungsphase hat begonnen, Examensarbeiten sind in der Endphase, seit der dritten Lehrprobe, werden uns unsere Noten gesagt und ich glaube, dass wir inzwischen einordnen können, ob wir es überstehen werden oder nicht. Ich wollte es nur vereinfachen und habe es sicher damit verfälscht. Er wird auch kein super-Examen machen, aber soweit man das jetzt absehen kann, wird es in Ordnung sein.
Das mit dem Sprachtest habe ich übrigens auch so gehört. Ich sehe diesen schriftlichen Test als unzureichend an, weil es im Lehrerberuf meines Erachtens mehr auf die Spontaneität im Umgang mit Sprache und natürlich vor allem auf die mündliche Sprachleistung ankommt.
Trotzdem bin ich übrigens überzeugt, dass mein Kollege wirklich guten Unterricht macht, ich gehöre nur zu den verzweifelten Deutschlehrern, die sich wünschen, dass der Umgang mit Sprache auch in anderen Fächern "nebenbei" gelernt wird, wie es die Richtlinien ja auch eigentlich vorsehen und ich glaube, dass er in diesem Bereich, sowie in einfachen kommunikativen Situationen seiner Aufgabe nicht gerecht werden kann...
Viele Grüße
Delphine -
So schwierig kann es nicht sein. Ich kenne diverse Lehrer anderer Muttersprache. Für die Kinder ist es manchmal ziemlich schwierig, noch zu erkennen, worum es geht. Das war aber immer schon so. Zu meiner Schulzeit gab es das auch schon.
Soviel ich weiß, darf man danach nicht fragen. Eine Mutter, die das in der Klasse meiner Tochter mal tat, bekam ziemlich massiven Ärger. Man nannte das diskriminierend und menschenverachtend. Ausländerfeindlich natürlich sowieso. Wobei ich denke, dass sie es nicht böse meinte. Es war eine Englischlehrerin mit starkem russischen Akzent und entsprechenden Fehlern in Sprache und Schrift. Die Mutter war Engländerin und wunderte sich halt.
Grüße Enja
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Zitat
Enja schrieb am 10.04.2006 21:34:
Soviel ich weiß, darf man danach nicht fragen. Eine Mutter, die das in der Klasse meiner Tochter mal tat, bekam ziemlich massiven Ärger. Grüße EnjaUnd schon wieder schließt du von einer gemachten Erfahrung auf die allgemeine Gültigkeit.
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Zitat
Niedersachsen: eine Ref-Kollegin ist Spätaussiedlerin, spricht angemessen deutsch (den Akzent wird man bei ihr immer heraushören), war ebenfalls in Kasachstan nach einem Studium 20 Jahre Lehrerin. Sie musste "nur" noch das Referendariat inklusive aller Unterrichtsbesuche, Staatsexamensarbeit usw. machen.
Was "stimmt" denn bei der Lehrerin nicht? Der Akzent? Grammatik? Rechtschreibung?
So ähnlich ist die hiesige Situation, allerdings lange aus dem Ref heraus..Sie hat einen Akzent, der es den Kindern manchmal schwer macht, sie richtig zu verstehen. Die Grammatik und Rechtschreibung spielen in ihren Fächern eine eher untergeordnete Rolle, ein Problem damit ist lediglich, dass sie die Fragestellung in den Arbeiten gelegentlich für die Kinder unverständlich formuliert.
Was aber immer wieder zu großer Verwunderung führt, ist, dass sie teilweise mitten im Unterricht in ihre Muttersprache verfällt und diese spricht oder in dieser an die Tafel schreibt.Wie ich nun aber erfuhr, werden die Kinder generell im Abschlussjahr nicht mehr von ihr unterrichtet, womit uns persönlich, ohne es böse zu meinen, denn sie ist eine wirklich nette Frau, eine Sorge abgenommen ist.
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Hallo Silja,
ich hatte nach dieser - meiner persönlich gemachten Erfahrung - bei der Schulaufsicht nachgefragt, wie es sich verhalte. Und man hat mir erklärt, dass wir Eltern nicht das Recht hätten, die fachliche Qualifikation von Lehrern zu hinterfragen. Und das sei bei einer solchen Frage der Fall, da mangelnde Deutschkenntnisse keineswegs tolerabel seien.
Des weiteren falle die Herkunft der Lehrer unter den Datenschutz.
Wir hatten also gleich zwei Regeln verletzt. Einmal die fachliche Kompetenz einer Lehrerin hinterfragt und eine persönliche Frage gestellt. Beides ist unzulässig.
Die Frage, ob denn die Lehrer, die unsere Kinder unterrichten, dieser Aufgabe auch gewachsen sind, stelle sich nicht, versicherte man mir, da Kinder im Falle ungeeigneter Lehrer lernen könnten, auch solche zu respektieren und sich ruhig und gesittet zu verhalten, wodurch sie für ihr späteres Leben mehr lernen, als das der Fall wäre, wenn sie normalen Unterricht hätten.
Ich habe mal versucht, dass so wiederzugeben, wobei sich diese Einstellung nicht mit meinen eigenen Vorstellungen deckt.
Grüße Enja
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Also, ich hatte bezüglich der Anerkennung meines ausländischen Abschlusses in Hessen nachgefragt und die möchten auch einen Nachweis über Deutschkenntnisse.
"Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse:
Dieser kann zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden
durch das Große Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder durch eine Deutsch-Prüfung am Amt für Lehrerausbildung (Mindestnote „Gut“)"
Man wird also nicht so einfach von der Straße reingezerrt und vor ne Klasse gestellt. -
Also, wo ich mir das Ganze wenig problematisch vorstellen würde, wäre, wenn es sich um einen Englisch-/Französisch-/Spanisch- etc. Lehrer handeln würde, der seine Muttersprache als Fach unterrichtet.
Hatte auch während des Studiums spätausgesiedelte Mitstudenten, deren Deutschkenntnisse zwar nicht gravierend schlecht waren, die aber teilweise echte Schwierigkeiten im 1. Staatsexamen hatten und mit Ach und Krach bestanden haben.
Wenn aber die Schüler unter den unzureichenden Sprachkenntnissen "leiden" müssen (z.B. unklar gestellte Aufgaben), sollte man die Lehrkraft einmal drauf ansprechen. Vielleicht kann dieses Problem ja auch gelöst werden, wenn man mit der Lehrkraft ins Gespräch kommt etc... Ist leider sehr theoretisch, denn ich kann mir vorstellen, dass es, wie schon oben angesprochen, durchaus problematisch werden kann (Vorwurf der Diskriminierung etc.).Gruß,
puppy@ dejana: Wollen die diesen Nachweis auch, wenn man nachweist, dass man ursprünglich aus Deutschland kommt ? Das wär ja zuviel der Bürokratie...
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