Hallo ihr,
ich komme aus Baden-Württemberg und bin verbeamtete Lehrerin.
Momentan arbeite ich 16 Stunden Teilzeit in Elternzeit. Ich bin für ein Jahr an eine andere Schule (eigener Wunsch) abgeordnet, danach darf ich wieder an meine Stammschule zurück. Meine Elternzeit endet Mitte Juli 2015 (Geburtstag meiner Tochter). Ich habe bereits einen Antrag auf Teilzeit für danach gestellt.
Mein Mann und ich planen ein zweites Kind. Beim letzten Mal hat es sofort nach Absetzen der Pille geklappt. Wenn es dieses Mal auch so wäre, habe ich ein paar Fragen, die mich beschäftigen. Vor allem werde ich wieder ein Beschäftigungsverbot sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erhalten.
1.) Zählen alle zwölf Monate vor Geburt zum Elterngeld dazu? Angenommen das Kind käme im Dezember 2015. Werden dann die Monate nach dem Ende meiner Elternzeit nicht mehr gezählt? Da ich die Teilzeit nicht antreten konnte?
2.) Wenn das Schulamt im Juli erfahren würde, dass ich schwanger bin und ein Beschäftigungsverbot erhalte: Wie wirkt sich das auf meine Stammschule aus? Bekommen sie dann eine Lehrkraft, oder ist das zeitlich zu knapp?
3.) Wie lange würde ich Gehalt bezahlt bekommen? Bis meine Teilzeit in Elternzeit endet? Oder bis kurz vor der Geburt?
Schon einmal lieben Dank! Sehr kompliziert!
Liebe Grüße
Mayine