Welche Beschlüsse sind von der Lehrerkonferenz zu fällen?

  • Hallihallo,
    Bevor das Weihnachtsvöllern weitergeht mal kurz eine Frage in die Runde:
    Ich finde dieses "Entscheiden über Grundsätze der Unterrichtsarbeit", wie es in unserem Schulgesetz Brandenburg heißt, sehr schwammig.
    Nun frag ich mal nach konkreten Beispielen, die durch eure LK festgelegt wurden und bindend sind.
    Bei uns geht es u.a. um eine einheitliche Festlegung zum Umfang von Projekttagen, zu zusätzlichen anwesenheitsverpflichtungen wie Schulfeste, Tag der offenen Tür, Einschulung, ...
    Es entsteht jedes Mal wieder neues Gemurre im Team, weil unsere Schulleitung je nach eigener Verfassung mal eher milde und locker, und mal recht mächtig und weisungsberechtigt unterschiedliche Festlegungen trifft. Es wird jedes Mal auch neu überlegt, wie es gemacht wird. Dadurch sind einige Kollegen bevorteilt und andere in den Hintern gekniffen.
    Ist das überhaupt in alleiniger Entscheidung der SL oder LK-Sache?
    Je mehr konkrete Beispiele für solche Beschlüsse der Lehrerkonferenz ich erhalte von euch, desto besser.
    Ich hoffe, dass auch über die Ferien und Feiertage der eine oder andere antwortet. Danke schonmal. :rose:
    Liebe Grüße
    Cubi

  • Bei uns geht es u.a. um eine einheitliche Festlegung zum Umfang von Projekttagen, zu zusätzlichen anwesenheitsverpflichtungen wie Schulfeste, Tag der offenen Tür, Einschulung, ...
    [...]
    Ist das überhaupt in alleiniger Entscheidung der SL oder LK-Sache?

    Leider ja. Aber die Konferenz hat inbesondere nicht das Recht, z.B. die Arbeitszeitverordnung außer Kraft zu setzen. Das betrifft insbesondere die 40-Stunden-Woche (im Jahresschnitt), die auch für Lehrer gilt, oder das Abhalten von Schulveranstaltungen am Samstag (wenn das kein regulärer Schultag bei euch ist). "Höherwertiges Recht" kann ein Konferenz-Bechluss niemals außer Kraft setzen. Im Prinzip ist es die Dienstpflicht des Schulleiters, darauf zu achten. Wenn dieser das nicht tut, hilft nur die "formale" Schiene, z.B. Buchführung über die individuell tatsächlich geleistete Arbeitszeit mit entsprechendem Antrag auf Überstundenvergütung (beim Geld tut's dann auch der Behörde weh!). Und immer darauf achten, dass solche "Extra-Veranstaltungen" schriftlich angeordnet werden (-> Protokolle der Konferenz, Aushänge im Lehrerzimmer usw. -> KOPIEREN!).


    Es empfiehlt sich auch, wenn der Personalrat mit der Schulleitung eine Dienstvereinbarung über diese Veranstaltungen abschließt. Dies wirkt einem unbegrenzten "Ausufern" entgegen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Danke Mikael, es geht schon ums Ausufern und um unterschiedliche Entscheidungen zur gleichen Angelegenheit, je nach Laune. Also konkret: Beschluss, letzter Tag vor Weihnachten wird als Projekttag deklariert. Jedes Schuljahr neu! Wie wird der Umfang sein? SL sagt dies Jahr: so wie die Klassen Unterricvt hätten... Bedeutet eine dritte hätte 4, eine andere 5, und die c sogar 6. großer Protest, logisch, da Kollegen z. T. Nur vier Stunden hätten. Andere müssten 6, die Klasse hätte 4.
    Kollegen wünschen eine Regelung für solche Tage, weniger kompliziert u gerechter. Bei SL führt kein Weg rein.
    Vor allem hatten wir schon mal funktionierende Regelungen, die aber nun angeblich nich mehr taugen, weil SL das so findet. Und das kann SL echt allein nach Laune entscheiden?

  • und Tag der offenen Tür am Samstag, Freitag Nachmittag Sommerfest, ist alles SL-Entscheidung? Also Umfang und dann kein Ausgleich?!

  • und Tag der offenen Tür am Samstag, Freitag Nachmittag Sommerfest, ist alles SL-Entscheidung? Also Umfang und dann kein Ausgleich?!

    Also Schulveranstaltungen am Samstag halte ich nicht für zulässig, sofern es kein regulärer Schultag bei euch ist. Da hatten wir hier vor kurzem eine längere Diskussion: Anwesenheitspflicht am Tag der offenen Tür


    Ansonsten hilft nur, die persönliche Arbeitszeit penibel zu dokumentieren, denn letztendlich gilt die Arbeitszeitverordnung. Du musst nicht mehr arbeiten, als wofür du bezahlt wirst. Da Schulveranstaltungen keine unvorhersehbaren Ereignisse sind, darf aus diesem Grund keine unbezahlte Mehrarbeit angeordnet werden: Systematische, geplante und zudem noch unbezahlte Mehrarbeit ist nicht zulässig!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Leider ja. Aber die Konferenz hat inbesondere nicht das Recht, z.B. die Arbeitszeitverordnung außer Kraft zu setzen. Das betrifft insbesondere die 40-Stunden-Woche (im Jahresschnitt), die auch für Lehrer gilt,
    ...


    Aber haben wir im anderen Thread nicht festgestellt, dass HH das einzige Land mit einer Arbeitszeitverordnung ist? Dass Überstunden nur bei gehaltenen Unterrichtsstunden vergütet werden? Und dass man die geleistete Arbeit sowieso nicht festsetzen kann, weil wir mehr Schulferien als Urlaub haben?

  • Aber haben wir im anderen Thread nicht festgestellt, dass HH das einzige Land mit einer Arbeitszeitverordnung ist? Dass Überstunden nur bei gehaltenen Unterrichtsstunden vergütet werden? Und dass man die geleistete Arbeit sowieso nicht festsetzen kann, weil wir mehr Schulferien als Urlaub haben?

    Nein, und nochmals nein!


    Die jeweilige Arbeitszeitverordnung KONKRETISIERT nur die entsprechenden Regelungen, die für ALLE BEAMTEN des jeweiligen Bundeslandes gelten, sie DARF DIESE NICHT UMGEHEN, da die Regelungen, die alle Beamten betreffen, das "höherwertige Recht" sind. Am Beispiel von Niedersachsen:

    Zitat

    Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds.ArbZVO-Schule)
    [...]
    Aufgrund des § 60 Abs. 5 Satz 1 und des § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vom 25. März 2009 (Nds.GVBl. S.72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 2011 (Nds.GVBl. S.422), wird verordnet:
    [...]

    Es folgen die ganzen Regelungen mit der Unterrrichtsverpflichtung für Lehrkräfte usw.



    Aber gleich zu Anfang steht die Bezugsnorm (Niedersächsisches Beamtengesetz) und darin steht:

    Zitat

    § 60 Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit


    (1) Die regelmäßige Arbeitszeit darf im Jahresdurchschnitt 40 Stunden in der Woche nicht überschreiten
    [...]
    (5) 1Die Landesregierung wird ermächtigt, das Nähere, insbesondere zur Dauer der Arbeitszeit und zu Möglichkeiten der flexiblen Ausgestaltung und Verteilung der Arbeitszeit sowie zu Pausen und Ruhezeiten, durch Verordnung zu regeln. 2Sie kann diese Ermächtigung durch Verordnung auf einzelne Ministerien übertragen.


    Die Arbeitszeitverordnung (für Lehrkräfte) darf dieser übergeordneten Norm (Beamtengesetz) nicht widersprechen! Also: Auch für Lehrer gilt die 40-Stunden-Woche (im Jahresdurchschnitt). Alle außerunterrichtlichen Tätigkeiten müssen damit im Einklang stehen!


    Die Arbeitszeit für Lehrkräfte wird eben nicht nur über die Unterrichtsverpflichtung festgelegt, sondern auch durch die Regelungen, die für alle Beamte gelten!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Okay, danke. Aber wie lässt sich das übers Jahr hochrechnen? Solange nicht festgelegt ist, wieviel Zeit ich zur Unterrichtsvorbereitung oder für Elterngespräche verwenden "darf", kann ich nicht aufschreiben, dass ich pro Woche im Schnitt 50 Stunden brauche, weil ich eben x min. pro Schulstunde vorbereite (korrigiere, Gutachten schreibe, Eltern meine Schule schmackhaft mache, Projekttage plane... Es könnte immer heißen: "Tja, dass Sie solange brauchen ist Ihr Privatproblem, außerdem haben Sie ja im August 4 Wochen nüscht zu tun...").


    Sorry, das geht jetzt wieder von der Ausgangsfrage weg, was die Konferenz eigentlich darf.

  • Man muss dem SL deutlich klarmachen, dass die ganzen "pädagogischen Extras" zu Lasten der Kernaufgabe (Unterricht vorbereiten und durchführen) gehen. Und das muss man als Kollegium dann auch konsequent durchziehen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Nun frag ich mal nach konkreten Beispielen, die durch eure LK festgelegt wurden und bindend sind.
    Bei uns geht es u.a. um eine einheitliche Festlegung zum Umfang von Projekttagen, zu zusätzlichen anwesenheitsverpflichtungen wie Schulfeste, Tag der offenen Tür, Einschulung, ...

    Mikael hat ja bereits ausgeführt, dass es eine genaue Festlegung solcher "Extraarbeiten" nicht gibt, sowas ist dann auch Verhandlungssache.


    Als Personalrat kann man das geschickt einfädeln, wenn die Kollegen es schaffen, sich auf einer Personalversammlung darauf zu einigen, wie sie es denn gerne hätten, im Rahmen dessen, was die Rechte der Gesamtkonferenz zulassen. Das stellt dann der PR auf der nächsten Geko als Antrag. Was sich so nicht regeln lässt, kann der Personalrat als Initiativantrag in Form einer Dienstvereinbarung zu regeln versuchen.


    Beispiele von Konferenzbeschlüssen und DVs, die ich kenne, sind unter vielen anderen
    - Art, Zeit und Umfang des Tag d.o. Tür
    - Freistunden (Obergrenze)
    - Schulfeste (wie oft, wer muss anwesend sein, Verteilung der Anwesenheitspflicht)
    - Exkursionen (wie oft (Obergrenze), wann nicht)
    - Regelungen für Einsatz in Prüfungen (Maximun für Teilzeitkräfte, Entlastung für Menschen mit Pflichtprüfungsfächern oder Doppelabitur)
    - Aufsichten (wer wo wie oft)
    - Einsatz als Klassenlehrer (wie oft, welche Entlastung auf anderen Gebieten)
    - Mentorentätigkeit
    - Konferenzzeiten
    - Korrekturtage
    - Teilzeit
    - Klassenfahrten
    - Vertretungen
    etc...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Noch ein Zusatz zum vorgesagten.
    Einen Antrag an die GeKo zur Abstimmung kann jede_r Kolleg_in stellen.
    Bei uns macht das ausdrücklich nicht der PR. Zur Entlastung des PRs und um gegenüber
    der SL deutlich zu machen, dass die Angelegenheit vom Kollegium kommt und von allen gewünscht wird.
    Der PR steht oft genug in der Schusslinie.

  • Noch ein Zusatz zum vorgesagten.
    Einen Antrag an die GeKo zur Abstimmung kann jede_r Kolleg_in stellen.
    Bei uns macht das ausdrücklich nicht der PR. Zur Entlastung des PRs und um gegenüber
    der SL deutlich zu machen, dass die Angelegenheit vom Kollegium kommt und von allen gewünscht wird.
    Der PR steht oft genug in der Schusslinie.

    Die Frage, was eine Konferenz abstimmen darf, bleibt bestehen. Wenn ich es richtig sehe, hat die TE für ihre Bundesland keine eigene Konferenzordnung sondern nur einen Passus im Schulgesetz, der nichts aussagt?


    Und zum zweiten verstehe ich nicht, warum ein Anliegen "mehr" vom Kollegium kommt, wenn ein einzelner die Frage aufwirft, als wenn der Personalrat dies objektiv in Vertretung tut? Ich frage deswegen, weil unser PR leider niemals in Erscheinung tritt, vielleicht auch, um sich zu entlasten :teufel:

  • Erstmal vielen Dank an alle Antwortenden.
    Hier §85 unseres Schulgesetzes " Die Konferenz der Lehrkräfte berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Sie entscheidet insbesondere über die



    Grundsätze für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule,
    Grundsätze der Stundenplangestaltung und Aufsichtspläne,
    Grundsätze für die Erprobung und Durchführung besonderer Unterrichtsformen,
    Grundsätze für die Einführung zugelassener Lernmittel,
    Grundsätze für die Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung sowie für die Koordinierung der Leistungsbeurteilung,
    Grundsätze für die Auswertung von Arbeitsergebnissen der Schule einschließlich evaluierender Untersuchungen,
    Grundsätze der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte an der Schule sowie über die Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Fortbildungsmittel,
    Ordnungsmaßnahmen und entsprechenden Anträge der Schule gemäß § 64 und
    Grundsätze für die Aufteilung der für besondere Aufgaben zu gewährenden Anrechnungsstunden.



    Sie macht Vorschläge für die Verwendung von Stunden für den Förder-, Teilungs- und Wahlunterricht."



    Da sind schon einige Punkte genannt, und ich merke immer mehr, wie viel wir uns aus der Hand haben nehmen lassen. Mir ist auch wurscht, ob der Antrag vom Kollegen oder LR kommt. Nur stelle ich es mir komplizierter vor, wenn wir erst eine Personalversammlung machen müssen, die dann verabschiedet, was der LR als antrag einbringen soll. Dann doch lieber direkt.
    Unsere Lehrerrätin ist schon bemüht, handelt aber oft auch aus eigenem Bauchgefühl heraus ohne Hintergrundwissen.
    Manches stimmen wir schon gemeinsam ab, aber es gibt auch einiges, was die SL unterm eigenen Nagel hat und das sollten wir ändern.
    Ich habe schon was auf meiner Agenda für den ersten Schultag nach den Ferien.
    ich bin z.B. erstaunt darüber, dass das Thema Konferenzen, Umfang und so, auch unser Thema sein kann. Gut, da gibt es ja untere Mindestzahlen, aber bei uns gehts ja oft um das Darüber ...
    Wir tagen z.B. 2-3 mal vor Erstellung der Gutachten in Klasse 6, wo andere Schulen bzw. Klassenkonferenzen einmal tagen. Daran führte bisher keine Diskussion vorbei. Nun kann man sowas ja nochmal auf die TO bringen. Überhaupt sitzen wir ungemein viel Zeit für sinnlose K... zusammen, die niemanden weiterbringt und die auch eben nicht sein muss, weil wir alle ganz gut lesen können. Aber das begreift unsere SL nicht. Inhaltliche Gespräche oder Diskussionen zur Schulentwicklung sind dagegen fast gar nicht vorhanden, weil selbst diese Konferenzen dann zu Orga-Besprechungen von "wer steht wann am Würstchenstand" oder "wer bastelt die Einladungen für ..." verkommen. Ich bin ja für Listen und Aushänge, aber bisher wurde ich zu wenig gehört. Nun kann ich mal vehementer auftreten, weil ich unseren Paragraphen nämlich genauso auslege, wie es hier beschrieben und mit Beispielen unterlegt wurde.
    Gern lese ich noch weitere Erfahrungen damit.
    Wat sind wir manchmal bl ... oder bequem ...

  • Und zum zweiten verstehe ich nicht, warum ein Anliegen "mehr" vom Kollegium kommt, wenn ein einzelner die Frage aufwirft, als wenn der Personalrat dies objektiv in Vertretung tut? Ich frage deswegen, weil unser PR leider niemals in Erscheinung tritt, vielleicht auch, um sich zu entlasten :teufel:

    Das entstand in einer Zeit, als wir eine schreckliche SL hatten (denke mit Grauen daran zurück :schreck: ).
    Die meinte nämlich, der PR würde nur seine eigenen Interessen vertreten, hätte keinen Rückhalt im Kollegium und stifte nur Unruhe mit seinen verqueren Vorstellungen.
    Der PR bespricht Themen in der PR-SL-Sitzung, die findet bei uns zweimal im Monat statt. Wir übermitteln hier Vorschläge, Wünsche, Anliegen einzelner oder von Gruppen (Schwerbehinderte, Alleinerziehende) und es geht auch meistens um andere Angelegenheiten als die oben genannten Grundsätze. Es sei denn, die Beschlüsse und Grundsätze aus der GeKo würden ( mit und ohne Absicht) missachtet, das wäre dann wiederum ein Thema für den PR.

  • Nur stelle ich es mir komplizierter vor, wenn wir erst eine Personalversammlung machen müssen, die dann verabschiedet, was der LR als antrag einbringen soll. Dann doch lieber direkt.

    Die Idee ist, das Kollegium im Vorfeld geschlossen hinter dem Antrag zu formieren. Das ist vor allem bei renitenten SLs sinnvoll, die sonst gerne nach dem Motto "divide et impera" verfahren.
    Wenn man jetzt als einzelner (- oder als PR ohne Beauftragung durch die PV) einen Vorstoß wagt, ist die Gefahr groß, dass einzelne damit nicht zufrieden sind und die GeKo zu einer Diskussion ohne Ergebnis wird.
    Deshalb ist es immer besser, sowas vorzubereiten, eben durch eine PV.


    Vielleicht solltest du dich bei der nächsten Wahl selbst zum PR wählen lassen. Du scheinst dich für die Materie mehr zu interessieren als euer gegenwärtiger PR.

  • Vermutlich hast du Recht, WillG, aber ich schrei schon bei zuvielen Themen HIER, weil ich mich mehr interessiere als andere... Das ist nicht gesund. Jetzt werd ich erstmal zu schupsen versuchen ...

Werbung