Sabbatjahr und Elterngeld

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes.
    Im August 2015 hat die zweijährige Ansparungsphase für mein Sabbatjahr 2017 begonnen. Nun bin ich aber schwanger mit Geburtstermin Ende August 2016 und werde das Sabbatjahr natürlich absagen.
    Wird das Elterngeld nun auf meinen gekürzten Bezügen berechnet oder auf dem vollen Gehalt? Schließlich habe ich ja voll gearbeitet.
    Vielen Dank für eure Hilfe! :)

  • Relevant ist das Netto-Einkommen (= das was ausgezahlt wird). Also wird auf deine gekürzte Bezüge berechnet. Deswegen macht es z.B. Sinn, sich im Jahr vor Beantragung des Elterngeldes ggf. Steuerklasse wechseln, hohe Freibeträge eintragen lassen usw.

  • Relevant ist das Netto-Einkommen (= das was ausgezahlt wird). Also wird auf deine gekürzte Bezüge berechnet. Deswegen macht es z.B. Sinn, sich im Jahr vor Beantragung des Elterngeldes ggf. Steuerklasse wechseln, hohe Freibeträge eintragen lassen usw.

    Nein, so wird Elterngeld schon lange nicht mehr berechnet (seit 1.1.2013 meine ich), relevant ist das Brutto-Einkommen abzüglich Pauschalen und Steuern nach der überwiegenden Steuerklasse (das ergibt dann das Elterngeld-Netto und nur das ist relevant keins, was auf der Abrechnung steht, das gab es nur anfangs), sprich auch VWL-Leistungen zählen z.B. mit, auch wenn man sie nie ausgezahlt bekommen hat. Sprich es hängt also davon ab, wie die Ansparung des Sabbat-Jahres auf der Bezügemitteilung vermerkt ist. Freibeträge bringen gar nichts und Steuerklassenwechsel nur, wenn damit die überwiegende Anzahl der Monate in der Steuerklasse war, einzelne Monate mit anderen Steuerklassen interessieren nicht mehr!


    @Miniion:
    Aber wenn du das Sabbatjahr absagst, bekommst du dann nicht eh die Monate noch nachgezahlt? Dann zählt später eh die korrigierte Abrechnung (aber wie gesagt immer nur das Brutto ist relevant!).

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