Umgang mit respektlosen, anmaßenden Eltern

  • an Grundschulen herrschen hier teilweise eh Wildwest-Methoden.

    Aah, ja.... (Wo ist das "Augenroll-Smiley"?) Komisch, dass mir das in fast 30 Jahren noch nicht aufgefallen ist...


    Ernsthaft: Wenn ein Schüler vom Unterricht bzw. einer außerunterrichtlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden soll, hat das natürlich eine Vorgeschichte. Und diese sollte dokumentiert sein, Elterngespräche haben schon stattgefunden etc.pp. Das ganze Prozedere läuft nach einem Schema ab, das dem Schulleiter (auch einer Grundschule...) bekannt ist. Aber manchem Schulleiter sind auch "leuchtende Rotzlöffelelternaugen" wichtiger, als sinnvolle Ordnungsmaßnahmen durchzuführen. Diese SL haben einfach keinen Bock, sich auf Streitereien mit Eltern einzulassen. Und dann nutzen sie eben ihre "gefühlte Macht" über unwissende (oder feige) Kollegen aus.


    Und venünftige, selbstbewusste SL haben durchaus Möglichkeiten, wenn es notwendig ist, den Paragraphendschungel sinnvoll zu interpretieren und ihre Entscheidungen für übergeordnete Behörden plausibel zu begründen.

  • Darf man so unreflektierte Eltern eigentlich auch fragen, inwiefern ihr Verhalten gerade ihrem Kind weiterhilft? Also mit der Hoffnung darauf, dass die wieder runterkommen?

  • Alias: Nein. Das ist ein Ausschluss vom Unterricht und der wird nicht von einer einzelnen Lehrkraft entschieden.

    Das ist falsch. Der (oder die) Schüler wird (werden) nicht vom Unterricht ausgeschlossen - im Gegenteil. Es handelt sich nicht um eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme nach den Paragrafen des Schulgesetzes, sondern lediglich um eine differenzierende Unterrichtsgestaltung. ;)


    Ein Teil der Schüler geht auf Exkursion, der andere Teil bleibt auf keinen Fall zu Hause - sondern wird anderweitig beschult. Wenn ich einen Schüler aus dem Sportuntericht aus gesundheitlichen Gründen oder weil er die anderen Schüler durch sein Verhalten gefährden könnte mit differenzierenden Aufgaben zeitweilig in eine andere Klasse setze, benötige ich dazu keinen Konferenzbeschluss.


    Genau dasselbe geschieht, falls ein Schüler die Kosten für die Exkursion nicht beibringt oder aus anderen (z.B. gesundheitlichen) Gründen nicht teilnehmen kann oder darf. Da entscheide ich als Lehrer in Abstimmung mit dem betreuenden Kollegen (oder Hausmeister) und der Schulleitung, wie der Schüler/die Schülerin an diesem Tag beschult oder schulpraktisch beschäftigt wird.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Darf man so unreflektierte Eltern eigentlich auch fragen, inwiefern ihr Verhalten gerade ihrem Kind weiterhilft? Also mit der Hoffnung darauf, dass die wieder runterkommen?

    Natürlich, warum nicht?


    Du kannst sie fragen, oder es einfach auch sagen: "Ich bin mir 100 % sicher, dass Justin immer unruhiger wird, wenn Eltern und Lehrer an zwei Seiten an ihm rumzerren. Sie merken das doch auch zu Hause. Es ist immens wichtig, dass wir uns einig sind. Welche Maßnahme können Sie also mittragen...?" o.ä.


    Wenns gar nicht geht, hol dir einen "durchsetzungsstarken" Kollegen dazu oder den Schulleiter. Das machen wir auch in Spezialfällen.

  • Das ist falsch. Der (oder die) Schüler wird (werden) nicht vom Unterricht ausgeschlossen - im Gegenteil. Es handelt sich nicht um eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme nach den Paragrafen des Schulgesetzes, sondern lediglich um eine differenzierende Unterrichtsgestaltung. ;)
    Ein Teil der Schüler geht auf Exkursion, der andere Teil bleibt auf keinen Fall zu Hause - sondern wird anderweitig beschult. Wenn ich einen Schüler aus dem Sportuntericht aus gesundheitlichen Gründen oder weil er die anderen Schüler durch sein Verhalten gefährden könnte mit differenzierenden Aufgaben zeitweilig in eine andere Klasse setze, benötige ich dazu keinen Konferenzbeschluss.


    Genau dasselbe geschieht, falls ein Schüler die Kosten für die Exkursion nicht beibringt oder aus anderen (z.B. gesundheitlichen) Gründen nicht teilnehmen kann oder darf. Da entscheide ich als Lehrer in Abstimmung mit dem betreuenden Kollegen (oder Hausmeister) und der Schulleitung, wie der Schüler/die Schülerin an diesem Tag beschult oder schulpraktisch beschäftigt wird.

    Meiner Ansicht nach biegst Du Dir die Rechtslage hier so hin, wie Du sie sehen willst. Ich denke nicht, dass diese Sichtweise bei Beschwerde der Eltern Bestand haben kann. Das mag aber auch abhängig vom Bundesland sein. Aber mit Deiner Argumentation könnte ich einen Dauerstörer auch aus dem Klassenzimmer werfen ... und die Diskussion gab es hier im Forum glaube ich schon einmal mit dem Ergebnis, dass eben dies in manchen Bundesländern auch nicht möglich ist.


    Das mit den Kosten bzw. der Gesundheit ist ein ganz anders gelagertes Feld. Hier kann der Schuler nicht mitfahren (bzw. bei den Kosten wird es ihm bei uns vom Elternbeirat ermöglicht). Da hast nicht DU entschieden, dass der Schüler nicht mitfährt.

  • Ich seh leider kein Bundesland. Wenn wir allerdings von NRW (§53) sprechen, so handelt es sich definitiv um eine Ordnungsmaßnahme, wenn ich einen Schüler nicht an einer Schulveranstaltung teilnehmen lasse (ob der in der Schule sitzt oder Zuhause ist erst mal egal):


    (3) Ordnungsmaßnahmen sind

    3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu
    zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen

    die auch nur angewand werden darf, wenn:


    4)... die
    Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat.


    Und über diese Maßnahme entscheidet:


    (6) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 entscheidet die
    Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des
    Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz gemäß Absatz 7 beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vorder Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.



  • Aber mit Deiner Argumentation könnte ich einen Dauerstörer auch aus dem Klassenzimmer werfen

    Das ist in NRW wiederum möglich:


    Zitat von SchulG §53

    (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.

  • Zitat von Thread-Thema

    Sicher kann man über Ordnungsmaßnahmen (bezügl. der Kinder) die Eltern erreichen. Aber die Ausgangsfrage bezog sich doch direkt auf das Verhalten der Eltern. Das ist hier ziemlich untergegangen.


    Bei extremer Respektlosigkeit habe ich ein Gespräch auch schon mal spontan abgebrochen und die Eltern an die Schulleitung verwiesen. Das Ergebnis war ein paar Tage später tatsächlich eine Entschuldigung, ohne dass sie beim Schulleiter waren.


    Bei "berüchtigten" Eltern führe ich Gespräche nicht allein, sondern immer mit jemandem aus dem erlauchten Kreis: Schulleitung, Schulsozialarbeiter, Familienhelfer, Sonderpädagoge - wer mit dem Kind arbeitet, kann auch dabei sein.


    Termine mache ich, nicht die Eltern. Kompomisse sind natürlich möglich.


    Ich kopiere mir alle schriftlichen "Infos" an und von den Eltern, um sie bei Bedarf vorlegen zu können.


    Ebenso notiere ich mir bei verhaltenskreativen :sterne: Kindern mit besonders "schwierigen" Eltern den auch noch so kleinsten Vorfall, der nicht ok ist. Da kommt einiges zusammen, was frechen Eltern schon mal die Sprache verschlägt.


    Schöne Weihnachtstage! Pia

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