Umgang mit respektlosen, anmaßenden Eltern

  • Ich arbeite an einer Schule, in der sehr viele Eltern keinen Anstand besitzen und rein emotional "argumentieren". Entsprechend haben wir also sehr viele verhaltensauffällige Kinder. Teilweise diagnostiziert (erst ab Klasse 3 darf getestet werden!).


    Ich empfinde mich in Elterngesprächen noch als zu nett. Ich glaube, dass man mit diesen Eltern drastisch sagen muss, was geht und was nicht geht. Nun habe ich es schon 2x erlebt, dass ich, weil ich so perplex über so rotzfreches Verhalten erwachsener Menschen mir gegenüber war, wie klein Doofie da saß und versuchte zu beschwichtigen a la "Sie fühlen sich also ..." und "Verstehe ich das richtig....?". Ich hätte jedoch das Gespräch jeweils einfach beenden müssen. Nur müsste dann gefühlt jedes 3. Gespräch ohne Ergebnis beendet werden, das kann auch nicht Sinn der Sache sein.


    Ebenso lese ich, wenn ich Einträge ins Hausaufgabenheft schreibe, oft Mitteilungen der Eltern auf andere Einträge, weil es sich eben bei bestimmten Kindern häuft. Die Wortwahl ist da auch so anmaßend, dass ich überlege ob und wie man auf so etwas reagiert? Aktuell las ich: "da kommen bei mir Zweifel an ihrer (sic!) sozialen Kompetenz auf" oder "Ich erwarte eine Entschuldigung von Ihnen" oder "da Sie nicht einsichtig sind, werde ich..." oder "mein Kind hat ADHS, Sie müssen mit ihm reden und ihn nicht bestrafen" (Hintergrundinfo: dieses Kind mag ADHS haben, ist aber auch einfach nur unerzogen). (Wie) antwortet man auf so etwas kurz und bündig, zeigt aber eindeutlich, dass man diese Anmaßung nicht hinnimmt?

    Einmal editiert, zuletzt von Primarlehrer ()

  • Ich habe auch mal in extra Mitteilungsheft reingeschrieben, dass das Kind immer nur "Fick dich." und "scheiße" und "geil" sagt. Auch mir gegenüber als Lehrerin. Die Antwort des Vaters: "Das ist normale Umgangssprache und ich solle mich nicht über diese Kleinigkeiten aufregen, sondern sein Kind ordentlich unterrichten."
    Seitdem sage ich mir immer wieder: "Die Hauptverantwortung für die Erziehung der Kinder tragen die Eltern. Nicht ich." Und es ist nicht meine Aufgabe, die Eltern zu erziehen.


    Deswegen wende ich sehr gerne die offiziellen Erziehungsmittel an: Nacharbeiten und Nachsitzen. Oft lasse ich sie dann einen strukturierten Aufsatz/ Protokoll über gewisse Ereignisse schreiben, die zu einer gewissen Art der Selbsterkenntnis führen sollten. Nicht immer erfolgreich und nicht immer langfristig nutzend, aber ich ich greife auf das mir zur Verfügung stehende Instrumentarium zurück. Ohne gleich mit "Ordnungsmassnahmen" zu drohen.

  • Du wirst die Eltern nicht ändern.
    Wenn du persönlich angegriffen wirst, würde ich mir das (schriftlich und ggf. mit Unterschrift der SL) verbitten.
    Eine Einsicht erzeugst du damit nicht, aber du machst immerhin deutlich, dass du nicht der Fußabtreter bist.

  • Und ich würde die weitere Elternarbeit mit den betroffenen Eltern auf Minimum reduzieren, weil es ja eh nichts bringt.
    1. keine unendlich langen und ergebnislosen Elterngespräche
    2. Im HA-Heft nur Fakten eintragen und keine Bitten.
    3. Konsequent Erziehungsmittel anwenden. Denn das darfst du und darüber haben sich die Eltern auch nicht zu beschweren.

  • Im HA-Heft nur Fakten eintragen und keine Bitten.

    Ich stimme mir Dir ansonsten überein, denke aber, dass das Hausaufgabenheft für einige Einträge zu "informell" ist. Es gibt in diesem Forum relativ häufig Fragen zum Thema Disziplin und der Durchsetzung mehr oder minder drastischer Maßnahmen. Diese benötigen eine Dokumentation der Ereignisse um die Dringlichkeit der Lage und die Nachhaltigkeit des Schülerhandelns zu zeigen.
    Deswegen wäre meine Empfehlung eher, offiziell zu schreiben: mit Briefkopf der Schule, der Unterschrift des Schulleiters und des Klassenlehrers auf dem Postweg mit einer Kopie für die Schülerakte. Das hilft auch den weiterführenden Schulen, das Verhalten des Schülers einzuordnen und nachzuvollziehen, was in der Vergangenheit gelaufen ist.

  • Ich stimme mir Dir ansonsten überein, denke aber, dass das Hausaufgabenheft für einige Einträge zu "informell" ist. Es gibt in diesem Forum relativ häufig Fragen zum Thema Disziplin und der Durchsetzung mehr oder minder drastischen Maßnahmen. Diese benötigen eine Dokumentation der Ereignisse um die Dringlichkeit der Lage und die Nachhaltigkeit des Schülerhandelns zu zeigen.Deswegen wäre meine Empfehlung eher, offiziell zu schreiben: mit Briefkopf der Schule, der Unterschrift des Schulleiters und des Klassenlehrers auf dem Postweg mit einer Kopie für die Schülerakte. Das hilft auch den weiterführenden Schulen, das Verhalten des Schülers einzuordnen und nachzuvollziehen, was in der Vergangenheit gelaufen ist.

    Wenn denn nicht solche Sachen mit Ende der Grundschulzeit aus der Akte entfernt würden....das ist auch einer der Punkte, die mich ärgern. Kurzes o/t: heute las ich mal wieder ein paar Akten (nein, das ist nicht mein Hobby :) ) und ich fand die Einschätzungen der Kindergärtnerinnen bei so einigen auffälligen Kindern (ab Klasse 2) immer noch zutreffend. Ich frage mich, wie die dauerhaft so standhaft bleiben können in ihrem auffälligen Verhalten.


    @marie74 Nacharbeiten habe ich versucht. Wir müssen es ja vorher ankündigen und von 7 Kindern waren 5 krank an dem Tag. Und am nächsten Termin und am übernächsten Termin. Alles entschuldigt von den Eltern.

  • Veranstalte möglichst viele Ausflüge und Klassenfahrten. Das ist zwar auch grenzwertig anstrengend - ich weiß.
    Aber lass an diesen Tagen die Kids zu Hause oder in der Schule, deren Beaufsichtigung du nicht vertreten und übernehmen kannst.


    Du wirst sehen - die Verhältnisse ändern sich ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wenn denn nicht solche Sachen mit Ende der Grundschulzeit aus der Akte entfernt würden....

    Werden sie? Das wird wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Hmm, oder ich hatte bisher immer Glück, dass in unseren Akten die Einlassungen der Grundschulen noch vorhanden waren.
    Ich komme gerade doch ein wenig ins Grübeln.... Wie ist denn das rechtlich? Darf (oder sogar muss) eine Schülerakte vor einem Schulwechsel gesäubert werden?

  • Werden sie? Das wird wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Hmm, oder ich hatte bisher immer Glück, dass in unseren Akten die Einlassungen der Grundschulen noch vorhanden waren.Ich komme gerade doch ein wenig ins Grübeln.... Wie ist denn das rechtlich? Darf (oder sogar muss) eine Schülerakte vor einem Schulwechsel gesäubert werden?

    Bei uns ja. Schulleitung sagt aus datenschutzrechtlichen Gründen (fadenscheinig m.E., aber interessiert ja keinen), damit keiner vorbelastet die neue Schule betritt.

  • Veranstalte möglichst viele Ausflüge und Klassenfahrten. Das ist zwar auch grenzwertig anstrengend - ich weiß.
    Aber lass an diesen Tagen die Kids zu Hause oder in der Schule, deren Beaufsichtigung du nicht vertreten und übernehmen kannst.


    Du wirst sehen - die Verhältnisse ändern sich ;)

    Das muss vorher durch die Klassenkonferenz bei uns und funktioniert nur bei maximal 2 Schülern pro Klasse. Bei einigen haben wir das so beschlossen, aber viele Kollegen berufen sich da auf den Konjunktiv und "eigentlich ging es ja diese Woche" (was Aufschluss über die Maßstäbe gibt, die im Vergleich zu nie störenden Kindern, an die störenden Kinder gelegt werden).


    Ich habe genau einen Kollegen, der seit heute auch die Schnauze voll hat von Kuschelpädagogik, doch der Großteil will sich eben den Verwaltungskram, der mit solchen Entscheidungen einher geht, sparen.

  • Das muss vorher durch die Klassenkonferenz bei uns und funktioniert nur bei maximal 2 Schülern pro Klasse. Bei einigen haben wir das so beschlossen, aber viele Kollegen berufen sich da auf den Konjunktiv und "eigentlich ging es ja diese Woche" (was Aufschluss über die Maßstäbe gibt, die im Vergleich zu nie störenden Kindern, an die störenden Kinder gelegt werden).
    Ich habe genau einen Kollegen, der seit heute auch die Schnauze voll hat von Kuschelpädagogik, doch der Großteil will sich eben den Verwaltungskram, der mit solchen Entscheidungen einher geht, sparen.

    Wie bitte?


    DU hast die Verantwortung für den "unfallfreien" Ablauf der außerunterrichtlichen Veranstaltung. Also entscheidest NUR DU, für welche Schüler du die Verantwortung übernehmen kannst. Da bleibt die Klassenkonferenz außen vor.
    Hier handelt es sich um keine disziplinarische Maßnahme, sondern um eine prophylaktische Maßnahme der Gefahrenabwehr.
    Die Schulleitung kann dich nicht zwingen, außerunterrichtliche Veranstaltungen durchzuführen.


    Sollten Klassenkonferenz und Schulleitung festlegen, dass eine derartige Veranstaltung nur stattfinden darf, falls alle Schüler teilnehmen können, fände ich Wege den Schülern und Eltern mitzuteilen, weshalb der Ausflug nicht stattfindet - und wer dafür die Verantwortung trägt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Alias: Nein. Das ist ein Ausschluss vom Unterricht und der wird nicht von einer einzelnen Lehrkraft entschieden. In Deinem Beispiel willst auch noch DU fahren ... wenn Du dann damit ankommst, dass Du bestimmte SuS nicht mitnehmen willst (von wegen Verantwortung), würde unsere SL diesen Ausflug einfach nicht genehmigen (und ja, diese Fälle hatten wir ... es wurden Schüler den Lehrern "auf's Auge gedrückt", die bestimmte Exkursionen durchführen - gegen den Willen dieser Kollegen. Die einzige Antwort wäre gewesen "nicht fahren", dann würde aber auch Dein Rat oben verpuffen).

    • Offizieller Beitrag

    Wenn denn nicht solche Sachen mit Ende der Grundschulzeit aus der Akte entfernt würden....das ist auch einer der Punkte, die mich ärgern.


    Werden sie? Das wird wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Hmm, oder ich hatte bisher immer Glück, dass in unseren Akten die Einlassungen der Grundschulen noch vorhanden waren.

    Das ist aber nunmal gängige Rechtslage, dass keine Daten übermittelt werden dürfen, die keinem konkreten (!) formalen Zweck dienen.


    Gilt auch für Personalakten. Ein steter Quell der Freude, was da alles drin rumfliegt.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Alias: Nein. Das ist ein Ausschluss vom Unterricht und der wird nicht von einer einzelnen Lehrkraft entschieden. In Deinem Beispiel willst auch noch DU fahren ... wenn Du dann damit ankommst, dass Du bestimmte SuS nicht mitnehmen willst (von wegen Verantwortung), würde unsere SL diesen Ausflug einfach nicht genehmigen

    Doch, wenn ich eine Klassenfahrt, eine Exkursion, einen Kinobesuch oder eine andere Aktivität plane und durchführen will, dann mache ich das zu meinen Bedingungen. Und ein vernünftiger Schulleiter stärkt seinem Kollegium den Rücken. Wenn nicht, dann findet die Aktivität eben nicht, oder ohne mich statt. Ich lasse mir doch keinen Schüler "aufs Auge drücken", der das gesamte Projekt (bzw. einzelne Mitschüler) gefährdet.

  • Doch, wenn ich eine Klassenfahrt, eine Exkursion, einen Kinobesuch oder eine andere Aktivität plane und durchführen will, dann mache ich das zu meinen Bedingungen. Und ein vernünftiger Schulleiter stärkt seinem Kollegium den Rücken. Wenn nicht, dann findet die Aktivität eben nicht, oder ohne mich statt. Ich lasse mir doch keinen Schüler "aufs Auge drücken", der das gesamte Projekt (bzw. einzelne Mitschüler) gefährdet.

    Mag sein, aber Alias' Ratschlag ging ja in die Richtung, dass man Fahrten organisieren solle um dann bestimmte Kinder nicht mitzunehmen. Und unser Schulleiter würde das - wenn von Anfang an eine Bedingung ist: "Aber nur ohne diesen Schüler" - nicht genehmigen (ob das jetzt heißt, er ist vernünftig oder nicht ...?).

  • Nacharbeiten habe ich versucht. Wir müssen es ja vorher ankündigen und von 7 Kindern waren 5 krank an dem Tag.

    Ich meine, du kommst aus NRW. Ein Anruf zuhause am gleichen Tag reicht, dann kann es direkt an dem Tag nachsitzen.
    Alternativ: Groben Zeitraum ankündigen.


    Zusätzlich: Attestpflicht. Wird die nicht eingehalten, Bußgeldverfahren.

  • Doch, wenn ich eine Klassenfahrt, eine Exkursion, einen Kinobesuch oder eine andere Aktivität plane und durchführen will, dann mache ich das zu meinen Bedingungen. Und ein vernünftiger Schulleiter stärkt seinem Kollegium den Rücken. Wenn nicht, dann findet die Aktivität eben nicht, oder ohne mich statt. Ich lasse mir doch keinen Schüler "aufs Auge drücken", der das gesamte Projekt (bzw. einzelne Mitschüler) gefährdet.

    Das hat nichts mit vernünftiger Schulleiter o.ä. zu tun, sondern der Ausschluss vom Unterricht (dazu zählen auch Klassenfahrten u.ä.) sind in § 53 SchulG NRW geregelt, und das ist eine Ordnungsmaßnahme. Aber wie gesagt, an Grundschulen herrschen hier teilweise eh Wildwest-Methoden.


    Wenn für einen Schüler eine entsprechende Gefahr besteht => Ordnungsmaßnahme. Ansonsten scheint es ja nicht so schlimm zu sein.

  • Wie bitte?
    DU hast die Verantwortung für den "unfallfreien" Ablauf der außerunterrichtlichen Veranstaltung. Also entscheidest NUR DU, für welche Schüler du die Verantwortung übernehmen kannst. Da bleibt die Klassenkonferenz außen vor.
    Hier handelt es sich um keine disziplinarische Maßnahme, sondern um eine prophylaktische Maßnahme der Gefahrenabwehr.
    Die Schulleitung kann dich nicht zwingen, außerunterrichtliche Veranstaltungen durchzuführen.


    Sollten Klassenkonferenz und Schulleitung festlegen, dass eine derartige Veranstaltung nur stattfinden darf, falls alle Schüler teilnehmen können, fände ich Wege den Schülern und Eltern mitzuteilen, weshalb der Ausflug nicht stattfindet - und wer dafür die Verantwortung trägt.

    auch @pepe


    Wie Karl- Dieter schon schrieb: es ist (im Land Berlin) eine Ordnungsmaßnahme. Ich kann entweder keine Ausflüge machen oder durch die Klassenkonferenz beschließen, dass Paul nicht mitkommt oder nur, wenn Pauls Elternteil mitkommt und Aufsicht führt. Das muss pro Kind gemacht werden und spätestens ab 3 Kindern sagt die Schulleitung: das genehmige ICH nicht, dann gibt es eben keinen Ausflug. Zumal wir vor dem Problem stehen, dass diese ca 7 Kinder in andere Klassen verteilt werden müssen und da die auch nicht ohne sind, freut das dann auch die Kollegen sehr. Probleme einer Brennpunktschule. :)


    Dein letzter Satz ist ein guter Vorschlag, nur wird leider bei unserem Klientel derartiges auf unsere Inkompetenz zurück geführt ("Die haben doch studiert! Die müssen doch wissen, wie sie mit den Kindern umgehen!" Ja ICH weiß, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.) und so wird sich dann durch nicht vorhandenen Elterndruck nichts ändern. Es ist zum Mäuse melken!


    Ich meine, du kommst aus NRW. Ein Anruf zuhause am gleichen Tag reicht, dann kann es direkt an dem Tag nachsitzen.Alternativ: Groben Zeitraum ankündigen.


    Zusätzlich: Attestpflicht. Wird die nicht eingehalten, Bußgeldverfahren.

    Berlin. (Erklärung für fehlende Angabe: Habe es aufgrund persönlicher Attacken gegen Lehrer im Land Berlin bewusst aus dem Profil genommen um künftigen unsachlichen Beiträgen dazu vorzubeugen. Leider trägt das nun ggf. zu Verwirrung bei. Bedankt euch dafür bitte nicht bei mir, sondern bei denen, die meinen, unter die Gürtellinie schießen zu müssen.)


    Ja theoretisch können wir übrigens auch anrufen, aber aus Erfahrung mit den konkreten Schülern, die ich im Kopf habe, weiß ich, dass genau diese Eltern entweder nicht rangehen oder, ganz frech, das Handy so eingestellt haben, dass sofort erst mal die Mailbox anspringt. Und da bin ich mir dann unsicher, ob ich da einfach raufquatschend darf und das dann rechtlich einwandfrei ist (juristische Beratung bekommt man bei entsprechendem Kontostand nämlich ganz schnell und günstig und ich will mich nicht rechtlich angreifbar machen).


  • Das hat nichts mit vernünftiger Schulleiter o.ä. zu tun, sondern der Ausschluss vom Unterricht (dazu zählen auch Klassenfahrten u.ä.) sind in § 53 SchulG NRW geregelt, und das ist eine Ordnungsmaßnahme. Aber wie gesagt, an Grundschulen herrschen hier teilweise eh Wildwest-Methoden.

    Dieses Grundschulbashing geht mir gehörig aufn Zeiger.


    Den laschesten Umgang mit Gesetzen habe ich bei meinen eigenen drei Kindern jeweils in der Oberstufe erlebt. :daumenrunter:

  • Aktuell las ich: "da kommen bei mir Zweifel an ihrer (sic!) sozialen Kompetenz auf" oder "Ich erwarte eine Entschuldigung von Ihnen" oder "da Sie nicht einsichtig sind, werde ich..." oder "mein Kind hat ADHS, Sie müssen mit ihm reden und ihn nicht bestrafen" (Hintergrundinfo: dieses Kind mag ADHS haben, ist aber auch einfach nur unerzogen). (Wie) antwortet man auf so etwas kurz und bündig, zeigt aber eindeutlich, dass man diese Anmaßung nicht hinnimmt

    Mal zurück zur Ausgangsfrage: Ich würde darauf nicht schriftlich im HA-Heft schlagabtauschmäßig anworten. Außer: Sehr geehrte Frau X, wenn Sie Gesprächsbedarf haben, meine Sprechzeiten sind am, um.


    Wenn denn tatsächlich jemand einen Gesprächstermin haben will, versuchen, ruhig und klar zu bleiben (auch wenn du nervös bist, muss ja niemand wissen ;) ). Ich sage immer erst etwas Nettes über das Kind, als Türöffner. Anschließend benenne ich das Problem und versuche, auf einer Lösung zu beharren.


    Ich sags mal etwas plakativ: "diese Art Eltern" möchte gerne wissen, wer der Stärkere ist. Wenn du das bist, wird Ruhe einkehren. "Nicht in diesem Ton, Frau X". Oder "ich diskutiere hier nicht über ADHS. Es geht darum, dass Ihr Sohn "fick dich" zu mir gesagt hat und deswegen wird ... passieren. Wenn Sie ihm sagen, dass das okay ist, wird sich das Problem nicht ändern und er verbaut sich selbst seine Schullaufbahn. Möchten Sie das? Also, was werden Sie tun, damit..."

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