Nirgendwo in meinen Beiträgen steht, dass es Beamte sein müssen (!), es wurde eine Vermutung geäußert und für den Fall, dass es sich um Angestellte handelt, entsprechende arbeitsrechtliche Regelungen vorgestellt. Zumindest für Niedersachsen besteht bzgl. der Pausenzeiten im Übrigen auch kein Unterschied zwischen beiden Fällen, da §5 der Nds. Arbeitszeitverordnung auch für Beamte nach 6 Stunden eine 30min Pause vorsieht.
Weiterhin kenne ich persönlich keine Schulen, die 6 Zeitstunden Arbeitszeit (Unterricht + Aufsicht) am Stück einfordern. Ein typischer Schultag in Deutschland umfasst einen Arbeitsbeginn zwischen 7:30 und 8:00 Uhr, im schlechtesten Fall für die Lehrkräfte durchgängig Unterricht bis zur Mittagspause (üblich sind hier 6 Unterrichtsstunden)...incl. Pausen zieht sich das bis ca 13:00 - 13:30 Uhr. Wir sind damit immer noch unter der 6h-Marke. Spätestens jetzt kann im Normalfall tatsächlich eine mind. 30min Pause eingelegt werden. Lehrkräfte, die während der Mittagszeit Aufsicht führen, sind typischerweise nicht unmittelbar wieder für eine 7. Stunde oder mehr eingeplant. Falls das an deiner konkreten Schule anders sein sollte, bietet sich ein dringendes Gespräch von Personalrat mit SL an. Der durchgängige Einsatz 1.-6. Stunde + Aufsicht + Nachmittagsunterricht sollte so nicht vorkommen. Die 30min Pause darf übrigens auf 2 Pausen á 15 min aufgeteilt werden.
Sollte es aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, nach spätestens 6 Stunden durchgängiger Arbeit 1-2 Pausen á 15 bzw. 30 min zu machen, muss die SL hier Abhilfe schaffen.
Eine Maßnahme kann z.B. die Bereitstellung entsprechend langer Hofpausen sein (bei uns 2x20min...damit bleiben effektiv tatsächlich 2x15min zum Zurücklehnen...wir sind in den Hofpausen i.d.R.für Schüler nicht zu sprechen). Lehrkräfte werden dann natürlich nicht am gleichen Tag für mehrere Aufsichten eingeteilt. Damit wird bei allen Lehrkräften die Pausenregelung erfüllt.