Schwimmunterricht- Aufsicht- wie viele Stunden sind rechtens

  • Hey lieben Kollegen und Kolleginnen,
    ich bräuchte einmal eure Meinung...
    Ich gehe seit 5 Jahren mit einer Kollegin und jeweils einer dritten Klasse schwimmen. Wir werden um 10.50 Uhr an der Schule abgeholt und kommen gegen 12.55-13.00 Uhr nach dem Schwimmunterricht an der Schule an, wobei die 5. Stunde eigentlich schon um 12.35 Uhr endet, d.h. meine Kollegin und ich machen jede Woche 20-25 Minuten länger, da wir nur 2 Unterrichtsstunden für das Schwimmen angerechnet bekommen (obwohl es eigentlich, da wir ja immer viel später an der Schule ankommen, viel mehr als 2 Schulstunden sind). Die 2. große Pause geht uns ebenfalls flöten, da genau um diese Zeit unsere Wasserzeit beginnt.
    Jetzt war mein Vorschlag gegenüber unserer Schulleitung, dass meine Kollegin und ich jeweils im Wechsel eine Stunde Ermäßigung pro Halbjahr bekommen. D.h. ein Halbjahr würde der Schwimmunterricht bei ihr für 3 Stunden berechnet, das nächste Halbjahr bei mir.
    Unsere Schulleitung sagt hingegen, es wäre normales Schulleben und würde zum Unterricht bwz. Schulleben gehören, dass man auch "mal" mehr Zeit investieren muss.
    Wie steht ihr dazu? (Falls ihr meiner Darstellung überhaupt folgen konntet...:-)

  • Kannst du bitte nochmal die genauen Unterrichtszeiten schreiben?


    Ansonsten würde ich das Gespräch mit Kollegin, Personalrat und Schulleitung suchen. Die Schulleitung würde ich um ein Schriftstück bitten, auf dem steht, dass 20-25 MInuten wöchentlich (!!! nicht mal ausnahmsweise weil ein Bus nicht kam) Mehrarbeitszeit "dazu gehören". Alternativ wäre eine Befreiung von den übrigen Pausenaufsichtszeiten ggf. eine Alternative.

  • Also... 4. Stunde von 10.45-11.35 Uhr (der Bus holt uns, Beginn der Wasserzeit), 5. Stunde 11.50-12.35 Uhr (Wasserzeit, Kinder ziehen sich um). Um 12.50 Uhr holt uns der Schwimmbus ab, so dass wir um kurz vor 13 Uhr an der Schule ankommen. Wöchentliche Mehrarbeit die laut Schulleitung nicht zählt, da wir ja seit 12.35 Uhr keinen Unterricht mehr geben sondern nur begleiten und beaufsichtigen, 20-25 Minuten.
    Bin selbst im Lehrerrat. Haben das Thema auf unsere Liste aufgenommen, Personalrat wollte ich Mittwoch anrufen.
    Es interessierte mich nur, was andere darüber denken... Oder ob wir uns nur anstellen...

  • Ich kenne solche Modelle auch. Die zusätzlichen Minuten (Pause und Buszeiten) wurden an meiner ehemaligen Schule als Aufsichtszeit gerechnet und damit musste das ganze Kollegium sie tragen. Der Gesamtumfang der Pausenzeiten stieg und jeder musste entsprechend mehr machen. Unterrichtsstunden wurden eingespart.
    Ob das rechtens ist kann ich nicht sagen. Die Nachfrage beim Personalrat finde ich jedoch sinnvoll.

  • auf keinen fall so hinnehmen...
    du stellst dich auch nicht an. das geht m.e. so gar nicht. :autsch:


    ich finde, dass gerade die lehrerinnen!!! in der GS (ich betone jetzt hier besonders die überwiegend weibliche fraktion) sich viel zu viel gefallen lässt und selten etwas sagt.. leuchtende kinderaugen, berufung ect. ;(

  • Ich kann aus der Fallbeschreibung heraus in einer Beaufsichtigung von 25 Minuten noch keine Mehrarbeit erkennen. Möglicherweise fallen für die beiden Lehrerinnen dafür ja andere Aufsichten weg. Was ich nicht einzuschätzen vermag: Vieleicht fallen für den Schwimmunterricht auch weniger Vor- und Nachbereitungszeit zu Hause an...dann wäre an Arbeitszeit insgesamt sogar wieder etwas gespart. Gerade wenn die Lehrkräfte verbeamtet sind (aber in akademischen Berufen in Grenzen auch bei Angestellten), muss klar sein, dass die Arbeitszeit nicht nach Stechuhr bemessen wird und im Lehramt eben auch über die gesetzte 45min-Stundenzahl hinaus Aufgaben erledigt werden müssen.
    In den meisten Bundesländern liegt die angesetzte Arbeitszeit von Beamten bei 40-42 Stunden, davon nimmt der eigentliche Unterricht nur lediglich knapp die Hälfte der Zeit ein (45min*28Unterrichtsstunden in GS = 21h). Diese Zeiten gelten bei gleichmäßig verteilter Arbeitszeit über das Jahr hinweg...unter Berücksichtigung der vielen unterrichtsfreien Tage ist die Wochenarbeitszeit außerhalb der Ferien u.U. höher anzusetzen.

  • was für ein quatsch..
    die pflichtstundenzahl in der GS in NRW beträgt 28h.
    da kannste nicht herumdeuteln wie das mit den ferienzeiten usw aufgerechnet werden soll.
    wenn du mehr als 28h in der schule arbeitest bzw mehr als du als TZ-kraft verabredest hast IST das mehrarbeit und wird ab +4h auch vergütet, als TZ-kraft ab der 1.h.


    ich sebst muss gestehen mache in der GS eigentlich nie mehrarbeit, da ich keine springstunden habe und dementsprechend nicht eingesetzt werden kann, da werden dann eher die kinder auf verschiedene klasse verteilt, als dass es klassenunterricht gibt.


    mein mann hat sich mittlerweile angewöhnt, dass er bei 2-3h mehrarbeit noch eine 4. "einfordert" was meist gewährt wird, um dann alle 4h abzurechnen.. so entfällt wenigstens schon mal die unbezahlte mehrarbeit...es ist zwar nicht viel was man bekommt, aber allemal besser als nichts..

    2 Mal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • Ich finde vor allem die Begründung seltsam, dass Schüler beaufsichtigen/ von a nach b bringen keine Arbeitszeit sein soll. Abgesehen davon, dass Busfahren mit mancher Gruppe anstrengender ist, als Matheunterricht: Wo steht denn das?



    Ich hatte ähnliches Problem auch, habe dazu allerdings dazu keine Verordnung gefunden. Lösung gabs also keine, nur: "das machen wir schon immer so". Probier doch, die Zeit als Überstunden einzureichen?

  • Ich habe nicht gesagt, dass dies keine Arbeitszeit darstellt. Aber zur Lehrerarbeitszeit gehört eben weit mehr als das reine Unterrichten...dieses macht eben nur knapp die Hälfte der Gesamtarbeitszeit aus! Insbesondere gehören Aufsichten zur Dienstpflicht von Lehrkräften. Ob diese nun im Bus auf dem Weg zum Schwimmen oder in der Hofpause abgehalten werden, macht zunächst keinen Unterschied.


    Das sieht nur dann anders aus, wenn die betroffenen Lehrkräfte hierbei nicht bei den anderen Aufsichten entsprechend entlastet werden. Solange diese aber z.B. zum schwimmen fahren und die Beaufsichtigung auf dem Weg durchführen und andere Lehrkräfte dafür die Hofpausen beaufsichtigen, dürfte hier keine anrechnungsfähige Mehrarbeit vorliegen.

  • Natürlich macht das einen Unterschied.
    Hofpausen verteilen sich gleichmäßig auf alle Lehrer_innen, Schwimmaufsicht nicht.
    Aufsichts- und Betreuungszeiten z.B. im Ganztag werden zumindest zur Hälfte auf die Pflichtstunden angerechnet.
    Unterschiede in der Vorbereitungszeiten der einzelnen Fächer werden dagegen bei der PfStd. nicht berücksichtig. u

  • Eine Schule hat eine gewisse Anzahl X Aufsichtsminuten zu verteilen. Diese sollen gleichmäßig verteilt werden, wobei Teilzeit u.ä. entsprechend zu berücksichtigen ist. Ob Lehrkräfte dabei eine Busaufsicht, Essensaufsicht, Hofaufsicht oder Aufsicht auf dem Weg zum Schwimmen durchführen müssen, ist egal. Anders sieht das zugegebenermaßen aus, wenn die betroffenen Lehrkräfte zusätzlich zu anderen Aufsichten noch den Weg zum Schwimmen zu bestreiten hätten. Das gibt die Fallbeschreibung aber nicht her.

  • Ich danke euch für eure rege Diskussion.
    Es geht mir bei meinem Fall gar nicht so sehr um die Aufsicht, die wir zusätzlich machen, da unsere Pause nach der 4. Stunde ja wegfällt. Die Aufsicht wird auch nicht mit angerechnet.
    Es geht mir vielmehr darum, dass wir erst gegen kurz vor 13 Uhr an der Schule ankommen, die 5. Stunde aber schon um 12.35 Uhr endet. Für uns sind das jede Woche 20-25 Minuten mehr Arbeitszeit...

  • Das hattest du bereits im Eröffnungspost geschildert und die Sichtweise ist menschlich nachvollziehbar. Wenn du nach Unterrichtsschluss aber Essensaufsicht oder Busaufsicht hättest, wäre der Fall derselbe. Aufsichtszeiten gehören nun einmal zur regulären Arbeitszeit von Lehrkräften dazu. Seid ihr wenigstens bei anderen Aufsichten dann entlastet? Falls ja, ist alles so in Ordnung, falls nein, wäre hier ein Ansatzpunkt gegeben.

  • Gesamt-Arbeitszeit dokumentieren und bei Überschreiten der (auf's Gesamtjahr gerechneten) 40-Stunden-Woche für Beamte den SL fragen, an welcher Stelle er eine Entlastung vorzunehmen gedenkt. Das kann eine Entlastung bei sonstigen Pausenaufsichten sein, aber auch der Verzicht auf die Teilnahme bei Ausflügen, Klassenfahrten u.ä. oder den Einsatz als Klassenlehrer. Alternativ den SL fragen, ob man zukünftig seinen Unterricht nicht mehr vorbereiten soll...


    Der SL hat seine Schule so zu organisieren, dass die vorgeschriebene Gesamtarbeitszeit laut Arbeitszeitverordnung eingehalten wird. Überschreitungen sind nur kurzfristig bei unvorhersehbaren Ereignissen erlaubt aber keinesfalls systematisch zulässig. Der SL ist verpflichtet sich an geltendes Recht zu halten, zudem hat er die Fürsorgepflicht für die Lehrkräfte an seiner Schule (stellvertretend für den Dienstherren). Ein Beamter, der vorsätzlich gegen geltendes Recht verstößt, macht sich ggf. persönlich haftbar für eventuelle Schäden (Regress des Dienstherren).


    Gruß !

  • Bei der Pause habt ihr vermutlich keine Handhabe, das ist ja keine arbeitsrechtliche Pause, sondern eben nur keine Unterrichtszeit.

    Wann ist denn dann die arbeitsrechtliche Mittagspause? Oder gibts gar keine für Lehrer?!?!

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Da es sich hier vermutlich um Beamte handelt, ist Arbeitsrecht sowieso nicht anwendbar. Aber dennoch: Im Arbeitsrecht sind bei Arbeitszeiten von unter 6 Zeitstunden am Stück überhaupt keine Pausen vorgesehen und erst bei 6-9 Stunden eine 30min Pause. In der Schule kommt man regelmäßig nicht über 6 Stunden am Stück hinaus, so dass keine Pausen eingeräumt werden müssen.

  • In der Schule kommt man regelmäßig nicht über 6 Stunden am Stück hinaus, so dass keine Pausen eingeräumt werden müssen.

    Mutige Aussage, das ist bei uns recht häufig der Fall, das wir mehr als 6 Stunden am Stück haben und wenn erst dann eine Pause, wenn überhaupt. Aber gut, wenn auch mutig behauptet, dass es sich wohl um einen Beamten handeln muss (Woraus geschlossen? Das es ein Lehrer ist?)weiß natürlich auch so etwas ganz genau.

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