Arbeitsrechtliche Fragestellung

  • Hallo,


    gibt es hier ein Unterforum, wo juristisch beraten werden kann? Ich habe einen recht schwierigen Fall, bräuchte jemanden, der aus der arbeitsrechtlichen Perspektive darauf schauen könnte.


    Schöne Grüße und Dank,
    M.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, ein spezielles juristisches Unterforum gibt es hier nicht.


    Lehrerforen.de ist auch nur ein Forum, eine richtige "juristisch wasserdichte" Beratung gibt es hier nicht - dafür ist eher die GEW, VBE, Personalrat, Rechtsanwälte zuständig.


    Hier bekommst du "nur" Rückmeldungen zu deiner Situation.


    Grüße,


    kl. gr. frosch

  • Du wirst auch in auf Jura spezialisierten Foren keine Unterforen finden, in denen du für deinen konkreten Fall (unentgeltlich) juristisch beraten werden kannst. Dies dürfen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausschließlich Volljuristen oder Personen unter deren Anleitung tun...diese haften dann aber auch für die Zuverlässigkeit ihrer Beratung. Falls du deinen Fall hingegen in eine allgemeine, fiktive Form umschreiben kannst, gibt es Foren, in denen sich juristisch interessierte Laien mit gutem Hintergrundwissen austauschen und Denkanstöße geben können. Eine wirklich zuverlässige Beratung durch einen Anwalt ersetzt dies hingegen nicht.

  • OK, eine Skizze des Falls. L in Bayern (mit 8 J. Berufserfahrung) verbringt zuletzt ein Schuljahr als s.g. LoKL (Lehrkraft ohne Klassenleitung, auch Fachlehrer genannt) an einer GS/MS. Zu Ferienanfang wird er gefragt, ob er einem AV als Mobile Reserve zustimmen würde, was er auch tut. Ein paar Tage darauf kommt auch ein entsprechendes, vom zuständigen Schulamt signiertes Schreiben, welches die neue Einstellung bestätigt. Beim darauffolgenden Vorstellungsgespräch muss geklärt werden, ob die Lehrkraft doch eine KL erhält. Da Mobile und KL sich "beißen", wird telefonisch das SA konsultiert. Der SA-Mitarbeiter will den gerade vorstelligen L ans Telefon und teilt ihm mit, dass er leider nicht eingestellt werden kann, da die Regierung das aufgrund des Examensschnitts (L besitzt zwei StEx, knapp über die Verbeamtungsgrenze) nicht genehmigt hat. Die verblüffte und auch nicht informierte SL schüttelt nur den Kopf. Man sichert der L am Telefon seitens des SA zu, dass man es um die gute Arbeit und Zuverlässigkeit der L wohl gut Bescheid wisse (der L arbeitete in Jgst. 1-9, auch mit Flüchtlingen im DaZ/DaF-UR, hat selbst Migrantenhintergrund - es hieß ja sogar KM-seits irgendwann von ein paar Jahren, diese Tatsache wird wohlwollend begrüßt,gut gesehen,solche L werden in der bayer. HS/MS gebraucht), der L käme doch mit Klein und Groß gut zurecht, könne sich aber über die Entscheidung der Regierungsbehörde nicht hinweg setzen. L landet bei der Agentur für Arbeit (währenddessen werden Leute eingestellt, die kein Lehramtsstudium vorweisen können oder nur das 1. StEx haben und haben, gegenüber dem L dieses Falls, sogar Vorrang - Zitat Betriebsrat der Reg.) und versucht dieses "Theater" zu klären, hat aber während seiner Behördengänge den Eindruck, beim "Hauptschiebeamt" gelandet zu sein, denn jeder weist die Verantwortung von sich und schiebt sie auf den anderen - SA auf die Regierung, diese auf die Schule, usw. Bis heute kam kein Widerruf per Schreiben, es erfolgte nur die Information am Telefon. Das Arbeitszeugnis wird Mitte Okt bei der Regierung beantragt und erst nach mehrmaliger Nachfrage Ende Nov von der letzten Schule ausgestellt. Dazu eine Frage, gibt es für solch ein Arbeitszeugnis eine amtliche Form oder ist es üblich, wie in dem Fall, dass es einfach ein ausgedrucktes DIN A4-Blatt ist, das die SL unterschrieb. Muss es nicht von der Regierung kommen, wenn es bei ihr beantragt wurde und wenn sie ja der Dienstherr ist? Was meint ihr zu dem Fall? Der L ist (noch) kein Mitglied in einer der Lehrergewerkschaften o.ä.


    Schöne Grüße und danke für alle guten Ratschläge!

  • Schöne Grüße und danke für alle guten Ratschläge!

    Nimm dir einen auf Arbeistrecht und Beamtenrecht spezialisierten Anwalt!


    Nach meinem Dafürhalten ist das, was du beschrieben hast, nicht in Ordnung, aber ohne Anwalt würde ich da nichts machen und mich auch nicht gegenüber irgendeiner Stelle offiziell äußern.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Verstehe ich das richtig? Wenn du deine Anfrage kürzt, bleibt folgendes Problem: Lehrer mit 2 Staatsexamen und 9 Jahren Berufserfahrung erhält vom Schulamt ein Schreiben, dass ihm einen Arbeitsvertrag zusichert (?), dieser wird dann verweigert, stattdessen werden Menschen mit und ohne 1. Examen eingestellt und der o.g. Lehrer ist arbeitslos, bekommt aber nicht mal ein richtiges Arbeitszeugnis?


    Da bleibt tatsächlich nur der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Anfrage vielleicht auch mal hier:


    http://www.recht.de/

  • Neben allem Genannten noch ein Rat aus eigener Erfahrung: Sofern möglich, geh weg aus Bayern. In jedem anderen Bundesland wirst du mit Kusshand genommen und musst dich nicht so behandeln lassen.




    Viele Grüße und viel Erfolg
    Fossi
    - der mittlerweile ohne Wimpernzucken auf jede erdenkliche Art bereit wäre, den bayerischen Staat zu bescheißen. Wie man in den Wald hineinruft...

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ironie an Mit so einer bissigen Antwort wirst du hier sicherlich noch sehr viele hilfreiche und kompetente Antworten erhalten... :aufgepasst: Ironie aus. Wieso auch, sollte sich eine hessische Lehrkraft perfekt in der bayrischen Schullandschaft auskennen?
    Es geht hier aber um das Grundsätzliche: Meike hat das (und ja, wenn man hier nicht ganz neu ist, dann weiß man um Meikes Hintergrund) schon recht gut auf den Punkt gebracht.
    Wie bei Versicherungen üblich, wird dir vermutlich der Eintritt JETZT in eine Gewerkschaft (du schriebst "noch kein Mitglied"...) für den aktuellen Fall auch nicht mehr viel bringen, da das Kind ja schon in den Brunnen gefallen ist.

  • Wäre da nicht eher ein dickes Dankeschön angebracht, wenn jemand sich hier schon die Mühe macht einen so langen komplizierten Hergang zu lesen und auch noch aufzudröseln, um auf Widersprüchliches aufmerksam zu machen?


    Wenn jemand hier schon so anfängt :neenee:

  • Nein, es wäre sicherlich nicht ein dickes Dankeschön fällig, wenn jemand alles, was man preisgibt als als sinnbefreit einstuft. Ich kann mich für konstruktive Kritik eventuell im Nachhinein bedanken, das schon. Der Logik meiner Kollegin kann ich bei bester Mühe nicht folgen und kann dazu ja auch meine Meinung äußern..wie hieß es irgendwo noch, wie man in den Wald...


    Ich möchte auf alle Fälle ein Abdriften vom eigentlichen Schwerpunkt hier vermeiden und wollte nur ein paar neutrale Einschätzungen lesen, mehr nicht. Den Ton einer der vorherigen Antworten finde ich unpassend - wenn sich jemand als hess. L mit der Thematik nicht auskennt, muss man sich ja zum Thema nicht äußern oder, normal, im Bonton (was hier misslang) nachhaken. Ich möchte mich hier nicht mit anderen rhetorisch duellieren, das ist nicht der Zweck meines Posts gewesen. Bitte Admin/Moderator um Threadstop, fertig. Allen anderen Partizipanten danke ich selbstverständlich für die Zeit und ihre Tipps.


    Ein schönes Weihnachtsfest

    • Offizieller Beitrag

    Du hast anscheinend nicht verstanden, was ich ausdrücken wollte. Nämlich, dass für jeden, der sich nur das kleinste bisschen im Arbeits- und Verwaltungsrecht auskennt, und das tue ich, klar ist, dass deine Beschreibung, egal ob völlig wahr oder wahrnehmungsgesteuert, auf jeden Fall für eine sinnvolle Beurteilung viel zu lückenhaft, für eine juristische Einschätzung nicht ausreichend ist, und folglich alle darauf basierenden Antworten auch nichts helfen können.


    Meine Fragen dienten eben der Klarstellung genau dieses Faktums, und sie entstanden mitnichten aus mangelnder Lesekompetenz: sie zeigen, welche Fragen enstehen MÜSSEN, wenndu Lehrer aller Bundesländer zu einer juristischen Einschätzung einer sehr subjektiv dargestellten summary heranbittest. Das hat nichts mit deren Kompetenz zu tun.


    Bevor du um Bespiel meinem Gewerkschaftsjuristen eine solche Frage stellen dürftest, müsstens du seitenweise genaueste Dokumentationen und Belege anschleppen, sonst sagt der nämlich: "Auf der Faktenlage kann ich keine hinreichend valide juristische Einschätzung erteilen". Und zu Recht!


    Macht aber auch nix. Du kannst gerne eingeschnappt reagieren, der Tipp war ehrlich, freundlich und ernst gemeint:
    Kurzfassung, nochmal: such dir einen kompetenten Anwalt und dokumentiere deine Sache sehr ordentlich, die Sachlage ist so, dass wir hier dir nicht helfen können.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Wie bei Versicherungen üblich, wird dir vermutlich der Eintritt JETZT in eine Gewerkschaft (du schriebst "noch kein Mitglied"...) für den aktuellen Fall auch nicht mehr viel bringen, da das Kind ja schon in den Brunnen gefallen ist.

    In der Regel ist es bei einer Gewerkschaft eben genau nicht der Fall, da reicht es meist jetzt dann einzutreten.

  • In der Regel ist es bei einer Gewerkschaft eben genau nicht der Fall, da reicht es meist jetzt dann einzutreten.

    Für eine kompetente Beratung: ja.
    Für die Kostenübernahme und Vertretung im Arbeitsgerichtsprozess: Nein.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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