Kann ich als Teilzeitkraft auch für das 2. Halbjahr gezwungen werden, weiterhin 2 Überstunden zu machen (dringende dienstliche Belange usw.)?
Also quasi unendlich oder habe ich mein Soll erfüllt, wenn ich dies permanent das 1. Halbjahr erbracht habe?
Die zusätzliche Belastung über einen so langen Zeitraum finde ich enorm.
Dürfen die Ferien in Abzug gebracht werden bei der Verrechnung der Langzeitvertretung mit dem bestehenden Deputat?
Also: Es werden nicht die Herbst- und Weihnachtsferien in den zu vertretenden Zeitraum mit einbezogen, so dass man im Februar auf ein halbes Schuljahr käme, sondern abgezogen.
Wo gibt es verlässliche Quellen dazu, vor allem auch, wie viel Prozent der bereits geleisteten Mehrarbeit auf das Deputat verrechnet werden müssen und was man sich schlussendlich als MAU vergüten lassen muss.