Hallo, Kind XY mit Förderbedarf Emotionale und Soziale Entwicklung wird im Rahmen des GL an einer weiterführenden Schule unterrichtet. Es hat sich schon mehrfach gewalttätig gezeigt, Schülern gegenüber und einmal gegenüber einer Lehrkraft. Jetzt kam es zu einer weiteren Verletzung eines Schülers und Lehrers, der Schüler wurde willkürlich Opfer bei einem Wutanfall. Ohne beherztes Eingreifen eines Lehrers, der sich dabei selbst blaue Flecke zuzog, wäre zudem ein zweites -im Grunde unbeteiligtes Kind- schwer verletzt worden. Das Kind rastet so aus, dass zwei Erwachsene Mühe haben, andere vor den Gewaltausbrüchen zu schützen. Anlässe sind m.E. nicht zu verhindern. XY ärgert Mitschüler im Unterricht (Zwischenruf). Mitschüler antwortet. XY rastet aus... Gibt es rechtliche Möglichkeiten das Kind auch gegen der Willen der Erziehungsberechtigten an die Förderschule für Emotionale und Soziale Entwicklung zu schicken? Wir Lehrer bekamen die Auskunft, dies wäre nicht möglich. Aber "nur" ein Schulverweis und dann kommt das Kind XY wieder zur Schule löst das Problem nicht. XY ist an der Schule durch die große Gruppe offenbar überfordert. In ärztlicher Behandlung ist XY seit Jahren - scheinbar erfolglos… Viele Grüße