Notengebung NRW

  • Ich möchte einfach mal eure Meinung hören: Schüler x, 8. Klasse wird von mir im Nebenfach unterrichtet. Er verweigert jegliche Arbeit. Aufgaben sowohl im Unterricht als auch HA (erst zweimal aufgegeben) werden nicht erledigt, Wortbeiträge kommen auch auf Nachfrage nicht und fachliche Beiträge wurden nie gemacht. In ausnahmslos jeder Stunde wird Desinteresse demonstriert. Eine Mappe wird nicht geführt/abgegeben. Es wurde ein Test geschreben, der ebenfalls "ungenügend" ausfiel (leeres Blatt abgegeben).
    Ich habe dem Schüler eine "sechs"/ungenügend als Quartalsnote gegeben. Nun meinte mein Schulleiter gestern zu mir, ich dürfe diesem Schüler keine sechs als Zeugnisnote geben, denn erstens hatte er im letzten Zeugnis eine 4 (bei einer anderen Lehrerin) und zweitens könnte ich die Note mit den oben aufgeführten Argumenten nicht halten, weil dies nicht der Definition einer ungenügenden Leistung entspreche.
    Soll ich den Schüler jetzt mit einer "Fünf" für vollkommene Arbeitsverweigerung belohnen? Damit mache ich mich doch vollkommen unglaubwürdig.

    • Offizieller Beitrag


    Deiner Beschreibung nach enstprechen den Leistungen nicht den Anforderungen, da er keine Mitarbeit zeigt. Aufgrund der fehlenden Mitarbeit lässt es sich jetzt nur schwer erkennen, ob die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind (mangelhaft) oder selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass sie in absehbarerer Zeit nicht behoben werden können. Im Zweifel könnte man daher "für den Angeklagten" entscheiden.


    Aber - wenn der Schüler den Kenntnisstand nicht zeigt, weil er die Arbeit verweigert, hat das Schulgesetz den Abschnitt 5 parat. Deiner Beschreibung nach ist es eine klare Leistungsverweigerung. Ergo: ungenügend.


    Passt. Jetzt musst du dich "nur noch" gegenüber deinem Schulleiter durchsetzen und ihm den Abschnitt 5 und die Arbeitsergebnisse des Schülers zeigen.


    Einen Paragraphen bzgl. der Notenabweichung kenne ich aus dem Kopf heraus nicht. Als Schüler hat sowas immer gerne die Runde gemacht.


    kl. gr. frosch

    • Offizieller Beitrag

    [Sarkasmus-Modus] Sei doch froh, dass du im Nebenfach sogar eine 5 geben dürftest. Mir wurde schon mal durch die Blume gesagt (absolut ernst gemeint, Schulleitung) "man [könne] in "hier mein Nebenfach einsetzen" doch keine 5 haben." Ist ja in der Sek I unmöglich...
    [Sarkusmuss-off]

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann den letzten Beitrag nur unterstreichen.
    Du musst die Arbeitsverweigerung schriftlich fixieren und darlegen können, dass dies konsequent und über einen längeren Zeitraum erfolgt. Ferner musst Du darlegen, warum Deine Versuche, ihn zur Mitarbeit zu bewegen, nicht fruchten und was Du bereits getan hast, um das Kind bestmöglich zu fördern.


    Dein Schulleiter kann nur dann in Deine Notengebung eingreifen, wenn sie objektiv falsch ist. Solange Du Deine Notengebung auf der Basis der angeführten Gesetze begründen kannst, kann Dein Schulleiter nichts dagegen machen.


    Ob Du die Konfrontation mit einem Prinzipienreiter - zumindest in diesem Punkt - suchen und führen möchtest oder solltest, musst Du natürlich unter Abwägung der Gesamtkonstellation entscheiden.

  • Dein Schulleiter hat ernsthaft gesagt, er dürfe wegen der 4 im letzten Schuljahr keine 6 bekommen? Die Regelung mit den 2 Noten Abstand bezieht sich doch auf die Halbjahresnote und die Ganzjahresnote (da das 1. Halbjahr in die Gesamtnote einfließt).


    Ich habe übrigens einen ähnlichen Fall in der 7. Klasse. Nie die Arbeitspläne, Lernstudioaufgaben, keinerlei mündl. Mitarbeit, wenn ich ihn was frage, herrscht Ahnungslosigkeit, Tests und Arbeiten liegen im 5/6 Bereich. Er hat von mir nun auch eine 6 als Quartalsnote genannt bekommen.


    Hast du denn die einzelnen Stunden dokumentiert?

  • Bei einer vier im letzten Zeugnis, ist es zumindest zweifelhaft, dass die "Mängel in absehbarer Zeit nicht behobenwerden können", weil sie dann ja vor kurzem noch nicht so dramatisch gewesen sein können.
    Ich würde auch alles dokumentieren, zusätzlich die Eltern informieren und das Kind ordentlich stramm stehen lassen. Irgenwas muss ja hinter der Leistungsverweigerung stecken.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

    • Offizieller Beitrag

    Irgenwas muss ja hinter der Leistungsverweigerung stecken.

    ich habe auch so einen Leistungsverweigerer. Durch die Bank weg in (fast) allen Fächern.
    das zeichnete sich im letzten Schulajhr schon ganz bös ab,
    und die Eltern sind genauso verzweifelt wie wir Lehrer.


    Das einzige, was sich nicht abzeichnet, ist eine Lösung :heul:


    Aber das wird vll doch Off Topic

  • Ferner musst Du darlegen, warum Deine Versuche, ihn zur Mitarbeit zu bewegen, nicht fruchten

    Hm, vielleicht bin ich doch zu bayerisch sozialisiert... hierzulande müsste schon das Kind begründen, warum es die Mitarbeit verweigert. Wäre mir auch schleierhaft, wie der Lehrer das hinkriegen soll. Kann ja niemand dem Schüler in den Kopf gucken.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Wäre mir auch schleierhaft, wie der Lehrer das hinkriegen soll. Kann ja niemand dem Schüler in den Kopf gucken.

    Eben.


    Irgendwo sind dem Lehrer auch Grenzen gesetzt. Irgendwo ist dann auch der Schüler gefragt.
    Der hat übrigens nicht nur ein Recht auf Bildung, er hat auch Pflichten in der Schule wahrzunehmen.


    Dass das eine typisch bayerische Ansicht ist, war mir allerdings neu :pfeif:

    • Offizieller Beitrag

    Nun meinte mein Schulleiter gestern zu mir, ich dürfe diesem Schüler keine sechs als Zeugnisnote geben, denn erstens hatte er im letzten Zeugnis eine 4 (bei einer anderen Lehrerin) und zweitens könnte ich die Note mit den oben aufgeführten Argumenten nicht halten, weil dies nicht der Definition einer ungenügenden Leistung entspreche.

    Ich muss da mal dumm fragen: Hat der Schulleiter in NRW überhaupt das recht, sich so in die Notengebung einzumischen? Ich sehe hier ja einen ganz starken Eingriff in die Freiheit der Lehre. Oder war es vielleicht nur ein freundlicher Hinweis, das es eventuell Probleme geben könnte?

  • Bin aus NRW : Nein, der Schulleiter hat auch hier nicht das recht.
    Mein vorheriger SL wollte mich mal dazu bringen eine Note einer Schülerin von 3 auf 2 zu aendern, weil den Eltern die 3 nicht passte. Als ich ihm sagte, dass ich die Anweisung schriftlich von ihm wolle, war das Thema plötzlich nicht mehr akut.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Dass das eine typisch bayerische Ansicht ist, war mir allerdings neu

    Gut, lass es mich umformulieren: Eine Ansicht, die möglicherweise nicht untypisch ist für gewisse traditionell eher leistungs- als schülerorientierte Bundesländer. Neutral genug? :)

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Bin aus NRW : Nein, der Schulleiter hat auch hier nicht das recht.
    Mein vorheriger SL wollte mich mal dazu bringen eine Note einer Schülerin von 3 auf 2 zu aendern, weil den Eltern die 3 nicht passte. Als ich ihm sagte, dass ich die Anweisung schriftlich von ihm wolle, war das Thema plötzlich nicht mehr akut.

    Ist sowas nicht ein Fall für eine Remonstration?

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