Hallo liebes Forum,
unterrichtet hier jemand in Schleswig-Holstein und kann mir sagen, wo ich den rechtlichen Rahmen für Noten (Sek I) finde?
Meine Schulleiterin (selbst noch frisch im Amt) konnte mir nicht weiterhelfen...
Speziell geht es mir darum, ob in Klassenarbeiten nur volle, halbe oder auch Viertelnoten erlaubt sind. Im Kollegium höre ich diese, jene oder eine ganz andere Meinung und eine Verordnung über die Notenbildung konnte ich bisher nicht finden (nur eine für die Zeugnisse).
Großes Danke vorweg!