Für alle die, die aufgrund der skeptischen Bemerkung von Karl - Dieter die Frage von Aktenklammer aus den Augen verloren habe. Hier ist sie noch einmal.
Zitat von AktenklammerNehmen wir mal folgenden Fall an: Bei einem Schüler stellt sich jetzt schon zu Beginn der 5 heraus, dass er u.a. auf Grund seiner Leistung an der falschen Schulform ist, und man ihm auch in Bezug auf seinen Förderbedarf an Schule A nicht annähernd gerecht werden kann. Im Ort gibt es nur ein Gymnasium und eine Gesamtschule. Darf die Gesamtschule die Aufnahme desjenigen, als einen Wechsel dorthin ablehnen wg des Förderbedarfs?
@Karl_Dieter: Aktenklammer hat eine Frage in Bezug auf ihre Schule gestellt. Ich würde spontan vermuten, dass Aktenklammer genau weiß, ob es an ihrer Schule Sonderpädagogen zur zusätzlichen Förderung gibt.
Zur Frage: die Gesamtschule muss die Schüler natürlich nur aufnehmen, wenn sie Platz hat. Wenn dies nicht der Fall ist (und die Eltern des Kindes sind in Klasse 5 einverstanden, dass das Kind die Schule wechselt) müssen die Eltern ihr Kind in dem Fall an einer anderer Schule anmelden. (Bzgl. der Gesamtschule kenne ich einen entsprechenden Fall nicht. Ich weiß aber von Schülern, die vom Gymnasium an die Hauptschule weitergereicht wurden, weil die örtliche Realschule das Kind nicht aufnehmen konnte.)
kl. gr. frosch