Zu der Frage, ob Schulen Teilzeitkräften entgegenkommen:
bei uns gibts keine speziellen Regelungen, wir bemühen uns aber, einen freien Tag "herzuzaubern" (bei manchen Fächerkombinationen udn Verschienungen grenzt das manchmal an wahre Zauberei ), eine Garantie gibts aber für nix. Es ist auch selbstverständlich, dass man an allen Konferenzen teilnimmt, alles andere macht keinen Sinn (z.B. halbe GLK, halbe Zeugniskonferenz, ...)
Also in NRW müssen die Schulen den TZ-Kräften entgegenkommen. Eine 50%-Kraft muss min. 2 freie Tage haben. Für Konferenzen ist das die Aufgabe der Lehrerkonferenz hier für ein Teilzeitkonzept zu sorgen, bei uns muss man nicht an allen Konferenzen teilnehmen (Ausnahme: immer jeweils die 1. und letzte im SJ).