Hallo.
Ich möchte mich gerne auf eine Abordnungsstelle bewerben, welche sich jedoch in einer anderen Bezirksregierung befindet.
Dazu stellen sich mir Fragen, die ich über meine Internetrecherche nicht beantworten konnte:
- Was passiert, wenn die Abordnung nach einem/zwei oder drei Jahr/en abläuft? Geht es dann zurück in die alte Bezirksregierung oder werde ich in der Neuen untergebracht?
- Muss bei einer Abordnung das Einverständnis der Schulleitung/Schulrat vorausgesetzt werden?
Ich binde zu diesem Thema nur Folgendes:
Zitat von LBGFür beamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte gültig.
Rechtsgrundlagen: § 14 BeamtStG, § 24 LBG; §4 TV-L
Es können Beamtinnen und Beamte auf (gestrichen) Probe, Lebenszeit und Zeit bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses abgeordnet werden. Der Begriff "Abordnung" beinhaltet, dass einer Beamtin bzw. einem Beamten eine dem Amt entsprechende Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle zugewiesen wird, wobei die Zugehörigkeit zur Stammdienststelle beibehalten wird. Bei Abordnungen handelt es sich immer um nur vorübergehende Maßnahmen.
Die Beamtin bzw. der Beamte kann auch aus dienstlichen Gründen zu einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit abgeordnet werden. Eine länger als zwei Jahre dauernde Abordnung bedarf der Zustimmung der Lehrkraft.
Es bestehen auch die Möglichkeiten, in einen anderen Bereich des Bundeslandes oder sogar in ein anderes Bundesland (Dienstherrenwechsel) abgeordnet zu werden. Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn bedarf, wenn sie die Dauer von 5 Jahren übersteigt, der Zustimmung der oder des Betroffenen. Dabei müssen der abgebende und der aufnehmende Dienstherr einverstanden sein.