Täuschungsversuch nachweisen

  • c. p., ich wollte Dich in keiner Weise
    angreifen. Ich frage mich nur, warum in dem Text "ungünstigst" und nicht "ungenügend" steht.

    Tut mir leid, wenn ich den Eindruck erweckt habe, ich ereifere mich manchmal gern. :)
    Für mich die typische Euphemismusmühle.
    Interessanterweise war der aufzuhebende Erlass von 1969 sogar noch etwas schülerfreundlicher, finde ich:
    http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/t/taeuschung_69.htm

    • Offizieller Beitrag

    Die Schülerin hat bei einer Aufgabe geschummelt - nicht bei der ganzen Klausur. Ob es sich dabei um einen "besonders schweren Fall" handelt, wage ich zu bezweifeln. Was wäre es denn dann, wenn sie die ganze Klausur durch schummeln hochpusht. Ein "gaaaanz besonders schwerer Fall" ?


    Sprich: in dem Fall die ganze Klausur als "ungenügend" zu bewerten, passt nicht zu dem von dir zitierten Paragraphen.


    kl. gr. frosch

  • Als "besonders schwer" wird ein Täuschungsversuch u. a. angesehen, wenn er vorbereitet war. Die Schülerin hatte ein Vokabelheft zwischen den Beinen - wohlgemerkt in einer Philosophieklausur. Sie hatte sich vorher alles zum Thema in dieses unübliche Format übertragen.


    Weniger schwerwiegend wäre bspw. spontanes Abschreiben oder sich etwas während der Klausur sagen zu lassen, was sie wie erwähnt auch schon vorher versucht hatte.


    Und wo habe ich geschrieben, sie habe nur bei einer Aufgabe "geschummelt" (ich bevorzuge den Begriff "betrogen")?
    Eine Philosophieklausur besteht aus einem thematischen Zusammenhang, auch wenn sie durchaus 2 Operatoren enthielt.
    Hätte ich sie übrigens gewertet, wären 1 bis 2 Punkte herausgekommen ...

  • Und auch hier: Worin bestand der erhebliche Schaden für den betreffenden Kollegen? Er hat halt ein Verfahren verloren, ein anderes Gericht in einem anderen Bundesland hätte vielleicht anders geurteilt.

    Ich habe wahrlich besseres zu tun, als mich mit so einem Gerichtsverfahren auseinander zu setzen, zumal wenn am Ende dann eben doch noch eine Wiederholungsklausur gestellt werden muss. Mal ganz zu schweigen von den Kosten, die dadurch entstanden sind.

    • Offizieller Beitrag

    @sushi Sonnenschein: scheint so.


    @c p moritz: Danke für die "besonders schwer" erklärung. In dem Fall im Ausgangsposting wurde abet nur in einer Aufgabe geschummelt. Dann ist der Fall im Ausgangsposting also kein besonders schwerer Fall.denn er War ja nicht geplant, sondern nur eine spontan genutzte Gelegenheit.


    Kl. Gr. Frosch

  • ich habe heute eine Englisch-Klassenarbeit zurück gegeben und wurde am Ende der Stunde von einer Schülerin gefragt, weshalb ich ihre Lösung durchgestrichen habe, sie sei doch richtig.

    Das hier war der Ausgangsfall. Ich sehe da kein schummeln, spicken oder abschreiben, sondern einen ganz klaren Betrugsversuch. Eine geschriebene und schon benotete Arbeit nachträglich zu verändern fällt für mich eher in die Kategorie "Urkundenfälschung". Da sehe ich schon auch eine besondere Schwere.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Ich habe jetzt nicht alle 5 Seiten Antworten durchgelesen und antworte einfach nochmal auf den Ausgangspost:


    Ich hatte genau diese Situation auch schon mal (nur ohne Bleistift. Die Lösung war einfach vorher gar nicht da und wurde dann dazu geschrieben).


    Ich habe mich auf keine Diskussion eingelassen! Als ich die Arbeit korrigiert habe, war die Antwort nicht da, sonst hätte ich das freie Feld, das für die Antwort vorgesehen war, nicht durchgestrichen! Punkt! Dafür brauche ich keine Zeugen und keine Kopie, das wäre ja noch schöner! Dann könnte ja jeder noch hinterher was dazu schreiben!


    Was ich aber immer mache, wenn jemand mit Bleistift schreibt (was sie ja sowieso nicht sollen bei einer Arbeit): Ich schreibe immer drunter "nicht mit Bleistift schreiben!" dann kann ich, falls jemand später was Radiertes anerkennen lassen möchte, immer sagen:" Ich hab doch gesagt, du sollst nicht mit Bleistift schreiben und das ist der Grund!" Reklamationen werden also nicht anerkannt!

    • Offizieller Beitrag

    Hoegg, der bekannte Schuljurist empfiehlt, man solle seinen Schülern während der Stunde die Gelegenheit geben, sich über die Bewertung zu informieren und dementsprechend Reklamationen nur in der Stunde selbst zuzulassen. So kann man zumindest das nachträgliche Betrügen zu Hause unterbinden.

  • Bei mir wurde die nachträglich Ergänzung in der Stunde während des Besprechens der Noten gemacht. Es war nur eine chemische Formel, das ging schnell.
    DIe Schülerin wollte noch eine Diskussion beginnen mit dem Argument, sie hätte ja gar keinen Stift in der Farbe, ich könne ja nachschauen.
    Hab ich natürlich nicht gemacht ;-).
    Manches muss man erst einmal erlebt haben, damit man überhaupt auf die Idee kommt, dass einer das macht!

  • Ich atte es einmal erlebt, dass auch eine Schülerin am nächsten Tag kam, ich hätte da ihre Antwort übesehen. Die Antwort stand dort, wo ich das Fehlzeichen gemacht habe (also direkt daneben) und mir kam er sehr merkwürdig vor, dass ich das überlesen hätte. Das sagte ich auch der Schülerin und dass ich die Arbeit übers Wochenende mitnehmen würde, um in Ruhe darüber nachzudenken. Noch am gleichen Abend rief der Vater an, entschuldigte sich vielmals für die Störung, und seine Tochter hätte ihm gebeichtet, die Arbeit gefälscht zu haben. Ichwar heilfroh über diesen Anruf, weil er mir weiteres Herumgrübeln erspart hatte und ich deutlich entspannter ins Wochenende gehen konnte. Und da die Eltern sowieso schon Bescheid wussten und die Schülerin von selbst gemerkt hatte, dass ihr Verhalten falsch war, verzichtete ich auf eine Ordnungsmaßnahme.


    Sarek

    • Offizieller Beitrag

    mir ist es dreimal "passiert", dass Schüler an der Arbeit nachträglich rummanipuliert haben.
    das erste mal war es eine 6tklässlerin, die eine fehelnde Vokabel auf die Rückseite geschrieben hatte.
    Mein Fehler, ich hatte die Rückseite nicht mit Rot entwertet.
    Dem Mädchen habe ich einen Spruch dazugeschrieben und den die Mutter unterschreiben lassen.


    Wieder was dazugelernt :pfeif:


    Das nächste mal war es eine 7tklässlerin, die zu Hause manipuliert hatte. Da ich das nachweisen konnte, bin ich zum SL, der stante pede die Eltern einberief und Eltern wie Tochter ein paar Takte zum Thema Urkundenfälschung und Strafbarkeit ab 14 erzählte.


    ) Das dritte Mal (andere Schule, selber Landkreis): ein Mitschüler (Kl. 10hatte in der zurückgebenen Arbeit eines Mädchens noch in der Stunde der Rückgabe etwas ergänzt. Angeblich wusste niemand, wer das dahingeschrieben hatte.
    Auch da war die Manipulation nachweisbar, die Arbeitschreiberin war natürlich als erste im Verdacht.Es hat genau drei Wochen inklusive der Weihnachtsferien gedauert, bis sich der Mitschüler geoutet hatte. Das waren die drei Wochen, dioe die SL der Clique zeit eingeräumt hatte, sich zu der Urkundenfälschung zu bekennen. Seine Weihnachtsferien waren wohl nicht so entspannt gewesen ;)
    Einen verschärften Verweis gab es trotzdem.


    Seither bin ich vorsichtig geworden.

    • Offizieller Beitrag

    Habe mal ein wenig recherchiert - ich finde aber keinen Grund, warum eine Klassenarbeit eine Urkunde ist.


    Und: es sollte dir nicht egal sein. (Um deine Aussage einmal zu übersetzen: dir ist es also egal, dass du deine Schüler bewusst mit einer ungesicherten Aussage unter Druck setzt?)


    kl. gr. frosch

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