c. p., ich wollte Dich in keiner Weise
angreifen. Ich frage mich nur, warum in dem Text "ungünstigst" und nicht "ungenügend" steht.
Tut mir leid, wenn ich den Eindruck erweckt habe, ich ereifere mich manchmal gern.
Für mich die typische Euphemismusmühle.
Interessanterweise war der aufzuhebende Erlass von 1969 sogar noch etwas schülerfreundlicher, finde ich:
http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/t/taeuschung_69.htm