Oder kann sich ein deutscher Staatsbürger mit anderer Prägung etwa nicht auf Deutschengrundrechte berufen?
Der Geltungsbereich von Gesetzten ist i.d.R. in diesen festgelegt.
Das kann z.B. an der Nationalität in meinem Sinne festgemacht sein, wenn es um Minderheitenrechte geht, dass z.B. die jeweilige Sprache an Schulen gelehrt und gesprochen werden darf oder an spezifischer kultureller Förerung etc..
Das kann aber auch an der Staatsangehörigkeit festgemacht sein, z.B. in Artikel 8 Abs. 1 geht (gibt da sicher noch andere Gesetze).
Das kann aber auch am Staatsterritorium festgemacht sein.
Die o.g. Beispiele haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da gibt es sicher noch mehr Kriterien.
Ansonsten ist m.E. die sozial-kulturelle Prägung wichtig, um beispielsweise Probleme anzusprechen, die mit einer bestimmten sozial-kulturellen Prägung korrelieren um diese dann zu Lösen (nach Feststellung der Ursache(n)).
Eine solche Diskussion wird aber durch politisch oberkorrekte Sprachregelungen unterbunden.
Andersrum:
Wenn man vor lauter politischer Korrektheit ein Problem nicht adäquat adressieren kann/darf, wie soll es dann gelöst werden?