Mikael, ich frag ja nicht nach der Antwort der Kanzlerin, sondern deiner:
Ab welchem Zeitraum des hier Lebens darf sich ein Mensch bzw. eine Familie deiner Meinung nach als "Biodeutsch" bezeichnen? Bitte also konkreter darauf eingehen.
Darf sich nun mein kubanischer Nachbar als Biodeutscher bezeichnen, weil er schön länger hier lebt udn einen deutschen Pass hat? Darf sich nun der Nachfahre eines Askaris, dessen Familie hier seit 3 Generationen hier lebt als Biodeutsch ansehen? Dürfen sich die Enkel und Kinder der ehemaligen Gastarbeiter als Biodeutsch ansehen, da sie ja schon länger hier leben?
Bitte konkrete Antworten.