Anwesenheitspflicht am Tag der offenen Tür

  • Hier ist nichts zusätzlich, sondern schon immer inklusive!

    Genau diese Denkweise hat doch erst zur flächendeckenden Überlastung der Lehrkräfte geführt...


    Aus Selbstschutz machen dann viele nur noch das Unvermeidbare. So kann man den "Bildungsstandort Deutschland" auch ruinieren...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Genau diese Denkweise hat doch erst zur flächendeckenden Überlastung der Lehrkräfte geführt...
    Aus Selbstschutz machen dann viele nur noch das Unvermeidbare. So kann man den "Bildungsstandort Deutschland" auch ruinieren...


    Gruß !

    Und das ist eben hier dann Schutz für alle, die das sonst alleine tragen müssen, dass alle anwesend sein müssen. Kommt die Schulleitung also nur ihrer Fürsorgepflicht nach! Was auch immer an der Denkweise zur Überlastung geführt haben soll, zur Überlastung führt das, was zusätzlich oben drauf kommt, nicht die Grundlagen, die schon immer so waren. Also dies ganze Bürokratie z.B.

  • Und das ist eben hier dann Schutz für alle, die das sonst alleine tragen müssen, dass alle anwesend sein müssen. Kommt die Schulleitung also nur ihrer Fürsorgepflicht nach! Was auch immer an der Denkweise zur Überlastung geführt haben soll, zur Überlastung führt das, was zusätzlich oben drauf kommt, nicht die Grundlagen, die schon immer so waren. Also dies ganze Bürokratie z.B.

    Wenn die Schulsenatorin dies anordnet, wie beim Präsenztag, dann kann die Schulleitung daran gar nichts rütteln!

  • Was schließen wir daraus?

    Das unnötige Bürokratie abgeschafft werden muss, Tag der offenen Türen wie bei uns eben während des Unterrichts stattfinden sollten (aber sehr wohl als Anwesenheitspflicht zulässig sind) und andere Dinge eben auch nicht sein müssen (Klassenfahrten z.B.). Einschulungen aber durchaus normal sind und auch überall stattfinden.

  • Das unnötige Bürokratie abgeschafft werden muss, Tag der offenen Türen wie bei uns eben während des Unterrichts stattfinden sollten (aber sehr wohl als Anwesenheitspflicht zulässig sind) und andere Dinge eben auch nicht sein müssen (Klassenfahrten z.B.). Einschulungen aber durchaus normal sind und auch überall stattfinden.

    Gegen Einschulungen per se hat ja auch niemand was gesagt.


    Dass so viele Kollegen samstags zuhause bleiben, anstatt darauf zu warten, dass "unnötige Bürokratie" abgeschafft wird, kann ich gut nachvollziehen.


    In der üblichen Durchhalteparole des KMs zu Weihnachten hieß es dieses Jahr: "Perspektivisch steht das Thema Entlastung nach wie vor auf der Agenda."

  • Die einen halten Einschulungen am Samstag für wichtig, andere Klassenfahrten, wieder andere Tage der offenen Tür und es gibt bestimmt auch welche, die nicht auf Bürokratie verzichten wollen.


    "Divide et impera". Funktioniert bei Lehrkräften. Immer.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Übrigens hast du mein Kernargument nicht erfasst: Der Samstag ist laut Arbeitszeitverordnung kein regulärer Arbeitstag. Es müssen schon gewichtige Gründe angeführt werden, um einen Tag der offenen Tür auf einen Samstag zu legen. Der Schulleiter muss nachvollziehbar begründen, warum es nicht möglich ist, dafür einen regulären Schultag zu nutzen oder einen Nachmittag an einem regulären Schultag.

    Muss er nicht. Zumal die Begründung einfach ist: Öffentlichkeit und Elternschaft sollen hier teilnehmen, damit sich der ganze Aufwand auch rentiert. Und das funktioniert nur, wenn ein Großteil der Bevölkerung arbeitsfrei hat. Sonst könnte man auch ein Klassenfrühstück oder ein gemeinsames Essen unter Kollegen organisieren.


    Ein Blick ins Schul- und Beamtenrecht täte Manchem gut. Als Lehrer (egal ob Beamte oder Angestellte) haben wir zwar eine festgelegte Unterrichtsverpflichtung - haben jedoch wie alle anderen staatlichen Beamten / Angestellten das Recht auf 30 Tage Jahresurlaub und eine Arbeitsverpflichtung von 42,5 Wochenstunden. Wir haben auch keine Ferien. Schüler haben Ferien. Wir haben unterrichtsfreie Zeit. In dieser Zeit müssen wir andere Tätigkeiten erledigen - wie Unterrichtsvor- und nachbereitung, Planung und Durchführung außerunterrichtlicher Aktivitäten sowie Maßnahmen zur Pflege der Schul- und Unterrichtskultur, Kontakte zu Jugendämtern, Eltern und der Öffentlichkeit.


    Schulrechtlich ist - zumindest in Baden-Württemberg - jeder zweite Samstag regulärer Schultag. Dass hier kein Unterricht stattfindet, ist darin begründet, dass der Gesamtlehrer- und Schulkonferenz freigestellt wurde, die Unterrichtsstunden so auf die Wochentage von Montag bis Freitag zu verteilen, dass der Samstag "freigeschaufelt" wurde.


    Mit derselben Begründung, dass man keine zusätzlichen Stunden außerhalb des Deputats ohne Entlastung in der Schule verbringen muss, könntest du jedes Elterngespräch, jede Konferenz und jeden Elternsprechtag (ohne Aussicht auf Erfolg) ablehnen.


    Die Gewerkschaft hat andere (und wichtigere) Aufgaben zu erfüllen, als - ohne Erfolgsaussicht - Schulfeste zu torpedieren.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Schulrechtlich ist - zumindest in Baden-Württemberg - jeder zweite Samstag regulärer Schultag. Dass hier kein Unterricht stattfindet, ist darin begründet, dass der Gesamtlehrer- und Schulkonferenz freigestellt wurde, die Unterrichtsstunden so auf die Wochentage von Montag bis Freitag zu verteilen, dass der Samstag "freigeschaufelt" wurde.

    Teilweise gibt's das sogar noch (wenn auch sehr selten).



    Mit derselben Begründung, dass man keine zusätzlichen Stunden außerhalb des Deputats ohne Entlastung in der Schule verbringen muss, könntest du [Mikael] jedes Elterngespräch, jede Konferenz und jeden Elternsprechtag (ohne Aussicht auf Erfolg) ablehnen.

    Es geht doch nicht gar nicht um außerunterrichtlichen Veranstaltungen per se, sondern welche Zeiten zumutbar sind und welche nicht.


    Hier im Forum ist das doch auch immer wieder Thema, z.B. hier:
    SL verlangt Elterngespräch auch am späteren Abend zu ermöglichen


    Ich wundere mich sehr darüber, dass ausgerechnet Lehrer (!) den Standpunkt vertreten, dass das Schul- und Beamtenrecht eine Flatrate ist, bei der z.B. mit den "Ferien" jegliche Art von Einsatz in jeglicher Höhe abgegolten sei.

  • Warum unbezahlte Mehrarbeit. Defacto, keine Mehrarbeit, weil keine Unterrichtsstunde, kann also keine Mehrarbeit laut Definition sein. Unbezahlt, nein auch nicht, gehört genauso wie Klassenfahrt, Elternsprechtag, Elternabend usw. dazu und wird genauso wie die mitbezahlt. Hier ist nichts zusätzlich, sondern schon immer inklusive!

  • Ich glaube, sie meint das ganz formal, während du dich bei der Realarbeitszeit bewegst. Unsere Arbeitszeit bemisst sich an Unterrichts-/Deputatsstunden. Unsere ca. 40 Stunden wöchentliche Arbeitszeit (je nach BL) werden in Deputatsstunden umgerechnet. Darin taucht ein Tag der offenen Tür aber nicht auf, sondern geht im ganzen Summs von Vor-, Nachbereitung und Konsorten zu den Deputatsstunden unter.

  • Ich glaube, sie [Susannea] meint das ganz formal

    Wenn dem so wäre, wär's ein Mißverständnis.
    Als "ganz formal" habe ich es, nach der Kritik an Kollegen und dem Hinweis auf eigenes ehrenamtliche Engagements auch mit Schülern an Samstagen, nämlich gar nicht empfunden.

  • Wenn dem so wäre, wär's ein Mißverständnis.Als "ganz formal" habe ich es, nach der Kritik an Kollegen und dem Hinweis auf eigenes ehrenamtliche Engagements auch mit Schülern an Samstagen, nämlich gar nicht empfunden.

    Natürlich Formal, steht doch drin, laut Definition keine Mehrarbeit.
    Und nein, Arbeit am Samstag ist keine ehrenamtliches Engagement, sondern gehört dazu in die Vor- und Nachbereitung und teilweise auch zu Schulveranstaltungen. Nur selten (z.B. für den Mini-Marathon) gibt es dann dafür noch einen Ausgleich (da waren es maximal 3 Schulstunden, die wir irgendwann abbummeln können).

  • Schulrechtlich ist - zumindest in Baden-Württemberg - jeder zweite Samstag regulärer Schultag.

    Kann ja sein, ist in Nds aber nicht so:


    http://schure.de/22410/36,3,82000.htm


    und


    Zitat

    § 2
    Arbeitszeit



    1Arbeitstage sind die Schultage sowie die Ferientage, die die Zahl der Urlaubstage zuzüglich eines freien Tages im Kalenderjahr übersteigen. 2Soweit die Lehrkräfte nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden

    http://schure.de/20411/ndsarbzvo-schule.htm


    D.h. ohne speziellen Beschluss der Schule in Abstimunng mit Schulträger und Träger der Schülerbeförderung ist der Samstag an niedersächsischen Schulen kein Schultag und damit auch kein Arbeitstag. Insofern fehlt die rechtliche Grundlage, an einem Samstag einen Tag der offenen Tür mit Anwesenheitspflicht für Lehrkräfte durchzuführen!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich wundere mich sehr darüber, dass ausgerechnet Lehrer (!) den Standpunkt vertreten, dass das Schul- und Beamtenrecht eine Flatrate ist, bei der z.B. mit den "Ferien" jegliche Art von Einsatz in jeglicher Höhe abgegolten sei.

    So sehen es aber Schulleiter und alle höheren Stellen. Das Problem ist, dass man sich gegen diese Sichtweise als Lehrer gar nicht (zumindest nicht legal) wehren kann. So stark kann man Unterrichtsvorbereitung und Sorgfalt bei der Korrektur gar nicht kürzen, dass man die Zusatzeinsätze (Klassenfahrt, Tag der offenen Tür und die milliarden anderen) kompensiert.
    Das Problem ist dabei auch, dass man, wenn man eben bei Unterrichtsvorbereitung und Korrektur Zeit einspart, das Wichtigste am Lehrerberuf beschneidet.
    Man stelle sich mal vor, dass Ärzte in Zukunft samstags eine Infoveranstaltung abhalten sollen und dann auch mehrere Tage im Jahr Butterfahrten mit ihren Patienten machen sollen (stärkt ja die Bindung Arzt <-> Patient, und das ist außerdem gut für die Psyche der Patienten, gell?).
    Die dadurch anfallende Mehrarbeit sollen sie kompensieren, indem sie sich weniger Zeit für die Diagnose nehmen und einfach ein bisschen zackiger operieren, scheiß auf die Genauigkeit.

  • D.h. ohne speziellen Beschluss der Schule in Abstimunng mit Schulträger und Träger der Schülerbeförderung ist der Samstag an niedersächsischen Schulen kein Schultag und damit auch kein Arbeitsta

    Und wer sagt, dass es den Beschluss an der Schule nicht gibt für den Tag der offenen Tür?

  • Und wer sagt, dass es den Beschluss an der Schule nicht gibt für den Tag der offenen Tür?

    Lol, der müsste aber erst durch die entsprechenden Gremien durch und dann noch in Abstimmung mit Schulträger und Träger der Schülerbeförderung. Also bei uns dauert so etwas mindestens ein Jahr...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Natürlich Formal, steht doch drin, laut Definition keine Mehrarbeit.Und nein, Arbeit am Samstag ist keine ehrenamtliches Engagement, sondern gehört dazu in die Vor- und Nachbereitung und teilweise auch zu Schulveranstaltungen. Nur selten (z.B. für den Mini-Marathon) gibt es dann dafür noch einen Ausgleich (da waren es maximal 3 Schulstunden, die wir irgendwann abbummeln können).

    Warum gibt es dafür einen Ausgleich? Wo keine Mehrarbeit stattfindet, muss auch nichts ausgeglichen werden! ("Formal")

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