Es gibt schon eine Unterschied zwischen persönlichem Engagement, das man dann auch entsprechend mit der eigenen Arbeitszeit verrechnen kann (Fortbildungen am Wochenende oder in den Ferien; Arbeit in Arbeitsgruppen; Exkursionen etc.) und von oben vorgeschriebener, also quasi institutionalisierter, Arbeitseinsatz in ungewöhnlichem Umfang oder zu unüblichen Zeiten (Wochenende etc.).
Wenn das ganze Kollegium betroffen ist, dann hat der Chef bzw. Dienstherr dafür zu sorgen, dass es entsprechenden Ausgleich gibt. Das ist tatsächlich nicht zu viel verlangt und es ist Aufgabe der Personalvertretung, dies einzufordern.
Wenn der Schulleiter sich nun konstant weigert, dann kann man natürlich immer noch die Notbremse ziehen und die Vorbereitung einschränken etc. Aber professionell ist das nicht. Und mit "unprofessionell" meine ich nicht die scheinbar schlechtere Vorbereitung, sondern die allzu hohe Bereitschaft, seine Arbeit ohne angemessene Vergütung zu erledigen.
So würde ich solches Vehalten zumindest in Deutschland bzw. nach geltendem bayerischen Dienstrecht beurteilen. Das mag in anderen Bundesländern oder Ländern über Dienstbezüge oder andere Regelungen schon im Vorfeld anders vergütet sein.
Und noch etwas: Weil irgendein User sich vorhin daürber lustig gemacht hat, wie viel Zeit darauf verschwendet wird, rechtliche Regelungen herauszusuchen. Ich neige auch dazu, in solchen Fällen im Gesetz nachzulesen. Dabei geht es mir aber nur in den seltensten Fällen um den aktuell anstehenden "Tag der offenen Tür" oder was auch immer, sondern ich finde es absolut notwendig für professionelles Arbeiten, dass man über die gesetzlichen Hintergründe seines Handelns informiert ist. Und deshalb nehme ich solche Fragestellungen gern zum Anlass, mich grundsätzlich über die Thematik zu informieren. Ob man dann im Einzelfall immer auf sein Recht pochen muss, ist eine andere Frage.