Die Krux liegt an der Formulierung "in der Regel".
Nein, dass bezieht sich eindeutig auf Punkt 1.2: Die Schule (nicht der Schulleiter!) kann an zwei Sonnabenden (regulären) Unterricht einführen (in Abstimmung mit Schulträger und Träger der Schülerbeförderung).
"In der Regel" heißt gerade nicht, dass der Schulleiter nach Belieben einzelne Sonnabende zu Arbeits- und Unterrichtstagen umdefinieren kann.
Gruß !