Hallo,
ich habe folgende Fragen:
Besteht Anwesenheitspflicht am Tag der offenen Tür, wenn dieser an einem unterrichtsfreien Samstag stattfindet? Wenn ja, haben wir dann einen Anspruch auf Unterrichtsausfall zum Ausgleich?
Gibt es überhaupt in den Richtlinien eine klare Regelung?