Schwanger - Beschäftigungsverbot - Auswirkungen?

  • Hallo,
    ich bin Lehrerin (verbeamtet) in Bayern am Gymnasium und Schwanger. Da es mir nicht sehr gut geht, meinte meine Ärztin, dass ich evtl. nicht bis zum Mutterschutz arbeiten werde.
    Sie könnte mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen.


    Welche Auswirkungen hat das für mich als Lehrer sowie für die Schule?
    - Bekomme ich weniger Gehalt?
    - Hat es Auswirkungen auf das spätere Elterngeld?
    - Bekommt die Schule "Ersatz" für mich?


    Vielen Danke,
    Caro

  • - Bekomme ich weniger Gehalt?
    - Hat es Auswirkungen auf das spätere Elterngeld?
    - Bekommt die Schule "Ersatz" für mich?

    1. Natürlich nicht; Du würdest ja arbeiten, so Du dürftest.
    2. folgt aus 1.
    3. Not your f*ing problem, is it?


    Alles Gute für die Schwangerschaft!



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Schließe mich obigem an.
    Zu Punkt 3 : Ich habe es so gemacht, dass ich meiner Schulleitung frühzeitig Bescheid gegeben habe. Habe dabei meine Ärztin zitiert "ab Woche 20 ist spätestens Schluss". So konnte rechtzeitig nach Vertretung gesucht werden. Wenn du ein gutes Verhältnis zur Schulleitung hast, ist das vielleicht nett. Meine hat sich bis zum Beschäftigungsverbot sehr bemüht, dass es mir gut geht und ich wenig Stress habe.

  • Da es mir nicht sehr gut geht, meinte meine Ärztin, dass ich evtl. nicht bis zum Mutterschutz arbeiten werde.
    Sie könnte mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen.


    Meines Erachtens nach eine mißbräuchliche Nutzung des Beschäftigungsverbotes. Normale Schwangerschaftsbeschwerden (Unwohlsein usw.) sind dafür eigentlich kein Grund.

  • Anhand der Informationen die gegeben worden sind - ja. Deswegen habe ich auch explizit geschrieben "normale Schwangerschaftsbeschwerden". Kurz: Symptome einer Schwangerschaft, egal wie ausgeprägt, sind kein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot.

  • Wenn Leben von Mutter oder Kind gefährdet wird, ist ein Beschäftigungsverbot möglich.

    Und bei Risikoschwangerschaften. Das heißt z.B. ab 35 Jahre, bei Mehrlingen oder wenn es vor dieser Schwangerschaft eine Fehlgeburt gab. Und über das Beschäftigungsverbot entscheiden ja Arzt oder Arbeitgeber. Das Ausgangsposting klingt mir so, als ob die Ärztin das anregen wollte oder erstmal darauf hingewiesen hat, dass es möglich ist. Und man sollte da den Ärzten vertrauen.
    Ich bin bei guter Gesundheit ins Beschäftigungsverbot, hab mich total schäbig gefühlt. Zum Glück habe ich auf meine Ärztin gehört. Hätte ich gearbeitet, wäre es wohl nicht gut ausgegangen. Nicht jede Frau im Beschäftigungsverbot ist faul oder nutzt es aus.

    • Offizieller Beitrag

    http://www.klinikum.uni-muench…tigungsverbote/index.html


    Alles weitere wird dir dein Schulleiter sagen können. Eine Aushilfe für dich zu suchen, ist aber auch Sache der Schulleitung. Angestellt wird diese erst mit der Geburt des gesunden Kindes. Ich kann mir aber vorstellen, dass, wenn das Beschäftigungsverbot sehr weit vor dem Mutterschutz ausgesprochen wird, eine Aushikfe angestellt werden kann.


    Die SL ist angehalten, alles Erdenkliche zu tun, was Gefährdungen ausschließt. Daher ist es auch immer wichtig, dass sie schnell davon erfährt, um Gefährdungen einschätzen zu können.
    Und ich würde mal sagen, dass es für die Schulleitung und die Kollegen angenehmer ist, wenn sie langfristig ohne dich planen kann, als wenn du regelmäßig fehlst, weil es dir nicht so gut geht.


    Bezüglich der Gehaltsfrage und dem Elterngeld kann ich grad spontan nichts sagen, kann mir aber nicht vorstellen, dass es da Einschränkungen gibt, denn wie gesagt, wir sind angehalten, jede Gefährdung auszuschließen - das kann ja nicht auf dich zurückfallen.
    Ach das noch
    http://www.km.bayern.de/lehrer…nis/lehrergesundheit.html

  • Meines Erachtens nach eine mißbräuchliche Nutzung des Beschäftigungsverbotes. Normale Schwangerschaftsbeschwerden (Unwohlsein usw.) sind dafür eigentlich kein Grund.

    Es handelt sich um eine Risikoschwangerschaft! Übelkeit ist da das kleinste Problem ;)

  • Hallo Caro,


    ich habe ein generelles Beschäftigungsverbot wegen mangelhaftem Immunschutz. Das bedeutet bei mir, dass ich lediglich nicht unterrichten darf. Ich erledige statt dessen Schreibtischarbeiten. Dennoch hat die Schule eine Vertretung für mich bekommen (volle Stelle), was mich sehr erleichtert. Insofern muss ich einigen Vorrednern widersprechen: Für mich wäre es sehr wohl ein Problem, wenn es Stress in Bezug auf die Unterrichtsversorgung gäbe, insbesondere als ich bei meiner Arbeit auf meine Kollegen treffe und den Stress hautnah mitbekomme.


    Bei mir war sehr schnell und vor allem eindeutig klar, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekommen würde. Aus welchem Grund sollst du denn ein Beschäftigungsverbot bekommen und warum ist das so unsicher? Bei mir handelt es sich auch um eine Hochrisikoschwangerschaft (hohes Alter, mehrere (Spät-)Aborte, extreme Neigung zu Venenentzündungen und Thrombosen, Blutungen) und habe mit erheblichen gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Deshalb bin ich auch schon mehrmals krank geschrieben worden. Aber DESHALB habe ich das Beschäftigungsverbot nicht bekommen.


    Ich wünsche dir alles Gute!


    Liebe Grüße,
    Bine

  • Spätaborte wären doch aber ein guter Grund! Eine drohende Frühgeburt z.B. gefährdet eindeutig das Leben von mindestens dem Kind.

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