An unserer Schule versucht die SL zu erzwingen, dass jeder Kollege dienstliche Dinge nur noch über einen Logineo-(Zwangs-)account kommunizieren kann. Alle Hinweise auf langjährig genutzte, "private" Emailaccounts sind von der Schul-HP gelöscht worden, dienstliche Mails gehen nur noch an Logineo-Adressen, unabhängig davon, ob die betreffenden Kollegen das wünschen/diesen Account (zusätzlich) regelmäßig kontrollieren oder nicht. Angeblich ist der Schulserver überlastet, wenn z.B. Rundmails auch an die "alten" Mailadressen verschickt werden.
Muss man sich das gefallen lassen? Ist man verpflichtet, den von der SL gewünschten Account zu benutzen?
Danke für Eure Hilfe!
Helmut
Logineo-Zwang o.k. ???
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Ich kenne jetzt Logineo nicht, aber grundsätzlich kannst du E-Mails aus dem Schulaccount doch automatisch an deine Wunsch-E-Mail-Adresse weiterleiten lassen. Sollte eigentlich kein Problem sein.
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Bei uns ist die Weiterleitung nicht erwünscht (und auch nicht möglich). Aus den gleichen Gründen, wie sie hier angeführt werden.
Ich kann aber sagen, dass die Umstellung doch problemloser ging als wir erwartet hatten.
Vor allem kann man jetzt den SuS problemlos die Adresse herausgeben und kann so Privates gut von Dienstlichem trennen. -
Weiterleiten von Logineo funktioniert nicht, sonst wäre es in der Tat kein Problem.
Muss ich umstellen, auch wenn ich das nicht will?! -
Ein Bundesland als Info wäre hilfreich.
Ich vermute (ohne rechtliches Wissen) einfach mal folgendes: Die Schulleitung ist sicherlich nicht verpflichtet, an deine private Mailadresse zu senden. Du bekommst eine dienstliche Adresse mit entsprechenden Einstellungen zur Verfügung gestellt und musst diese nutzen. Dafür musst du dir vermutlich keinerlei Sorgen mehr über Datenschutz und ähnliches machen, sobald die Schulleitung das Versenden von entsprechenden Informationen freigegeben hat. In jeder Firma und Behörde kannst du dir auch nicht aussuchen, deine Kommunikation über eine private Mailadresse laufen zu lassen.
Bei uns an der Schule wurde auch auf das System umgestellt inkl. Beschwerden von Kollegen. Mir ist das leider absolut nicht nachvollziehbar. Jeder Mensch sollte doch ein Mailprogramm installieren können (Thunderbird z.B., sogar kostenfrei) und dort seinen privaten & seinen dienstlichen Account einrichten können. Dann werden alle Mails gleichzeitig abgefragt, es kann übersichtlich sortiert werden etc. Auch auf dem Handy/Tablet gibt jede jede Menge kostenfreie oder extrem preiswerte Mailprogramme, die beide Adressen abfragen. (Aquamail z.B.)
Die Trennung von dienstlicher und privater Mail ist in meinen Augen eine ganz normale Sache in der gesamten Arbeitswelt. Warum sich manche Lehrer dagegen sträuben, bleibt mir ein Rätsel. (Ich vermute aber, das es sich dabei um die Leute handelt, die sich jeden Tag drei Mail über den Web-Login einloggen statt ein Programm dafür zu verwenden).
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Wie viel Speicherplatz hat man denn auf diesem System?
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Ich finde das, was auf der verlinkten Seite steht, absolut nachvollziehbar. Ich habe schon an die dienstliche Mail Spam von irgendwelchen privaten Accounts meiner Kollegen bekommen, die sich ein Virus gefangen hatten. Leider sind einige Kollegen völlig unbedarft, was Datenschutz und Datensicherheit angeht, und extrem träge, was Änderungen aller Art betrifft. Hilfe, dann müssen sie ja ein Passwort vergeben. Am Ende noch ein sicheres, und nicht nur 123, und womöglich muss man das auch noch ändern. Und dann sind sie noch nicht einmal dankbar, wenn man ihnen eine dienstliche E-Mail zur Verfügung stellt, und sie schicken auch die dienstliche Korrespondenz weiter privat, das ist zum Haareraufen.
Und an der Schule machen sie die Admins verrückt ...
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Logineo wird in NRW landesweit als dienstliche Online-Plattform für Schulen eingeführt. Es wird dabei sowohl eine Email/Kalenderfunktion als auch ein Cloud-System angeboten, verknüpft wird das ganze mit Moodle.
Dass ein Land eine Behörde anweist, ganz bestimmte Software für dienstliche Zwecke zu nutzen und zwar ausschließlich diese Software, ist weder anstößig noch ungewöhnlich.
Der Grund dafür, dass - endlich! - eine Dienstemail für alle Lehrer in NRW bereitgestellt wird, die auch vom Dienstherren abgesegnet, getragen und finanziert wird, ist in der Tat Datenschutz. Das Problem bei "Privatlösungen" ist nämlich, dass Emails mit potenziell sensiblem Inhalt das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik und damit auch den Gültigkeitsbereich deutscher Gesetze verlassen. Anbetracht der Tatsache, das Lehrer regelmäßig nicht die geringste Ahnung haben, was sie informationstechnisch eigentlich tun und welche rechtlichen Implikationen das hat, ist es begrüßenswert, dass der Dienstherr endlich einmal die Hand drauf legt - obwohl es Geld kostet.
Eine Email-Weiterleitung wird es bei Logineo nicht geben, diese Funktion wird technisch nicht bereitgestellt. Eine Nutzung von Logineo auf einem lokalen Client über einen IMAP-Zugang ist ohne Probleme möglich.
Dass im Kollegium geklagt und gemurrt wird, ist nicht wirklich überraschend. Lehrer jammern immer, wenn irgendetwas anders oder neu wird.
Nele
P.S. Ja, man muss die dienstlich bereitgestellten Werkzeuge nutzen, wenn man dazu angewiesen wird.
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Man muss aber auch gucken, ob sie qua Gesetz gremien-mitbestimmungspflichtig sind.
In Hessen wäre das so.
Musste mal ins lokale PVG oder Rechte der GeKo gucken.Zitat§74 Der Personalrat hat mitzubestimmen (...) bei (...)
- 17.Einführung, Anwendung, wesentliche Änderung oder Erweiterung von technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
Edit: für NRW gilt ähnliches - der PR bestimmt mit bei
ZitatSofern keine ausdrücklichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen entgegenstehenden, hat der Personalrat auch in folgenden Fragen der Organisation ein Mitbestimmungsrecht:
- Einführung, Anwendung, wesentliche Änderung oder Erweiterung von automatisierter Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
- technische Einrichtungen die zur Überwachung der Beschäftigten geeignet sind;
- grundlegend neue Arbeitsmethoden,
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufes,
- Mitarbeit bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung (...)
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- Gestaltung der Arbeitsplätze
Hat diese Mitbestimmung bei euch stattgefunden?
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Wie viel Speicherplatz hat man denn auf diesem System?
Ich hab es nun gefunden. (aus den Anlagen in diesem Link)
Für meine Schulform stehen dann also 20GB zur Verfügung.Das macht bei 60 Kollegen, dann irgendwas bei 350mb.
Das finde ich extrem knapp. Das ist zwar besser als die grandiose offizielle Schuladresse, die man gewissenhaft alle 2 Tage leeren muss, um weitere Mails empfangen zu können, aber mit der heutigen Realität hat das nichts zu tun.Sollen die Schüler dann wirklich die 50mb Speicherplatz bekommen, die für sie geplant sind, dann ist das Speicherkontingent meiner Schule schon allein durch die Schüler 10GB im Minus. Wie soll das gehen?
So schön es ist, dass so ein System entwickelt wird....bitte aber dann mit genug Speicherplatz....vor allem wenn es verpflichtend werden soll.
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Man muss aber auch gucken, ob sie qua Gesetz gremien-mitbestimmungspflichtig sind.
In Hessen wäre das so.
Musste mal ins lokale PVG oder Rechte der GeKo gucken.Edit: für NRW gilt ähnliches - der PR bestimmt mit bei
Hat diese Mitbestimmung bei euch stattgefunden?
Das finde ich spannend. Worin siehts du denn bei dienstlichen Email-Adressen die Möglichkeit der Überwachung? Dadurch, dass die Adressen bzw. die Server etc. durch den Dienstherrn verwaltet werden? Das wäre mir als PR jetzt ehrlich gesagt entgangen.
Und wenn ich den Thread richtig gelesen habe, dann werden die Adressen ja flächendeckend im gesamten BL eingeführt. Dann müsste doch eigentlich der HPR in der Mitbestimmung sein, so dass der ÖPR an der eigenen Schule keine Handhabe hat. Oder sehe ich das falsch?
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Wenn das flächendeckend der Fall ist (qua Erlass) wäre in der Tat der HPR zuständig (wobei ich nicht in den NRW Strukturen topfit bin, ich nehme das an, dass der HPR da dasselbe macht wie hier).
Ansonsten sehe ich viele der oben genannten Punkte als hier relevant, was Mitbestimmung angeht - der Überwachungspunkt wäre nur einer davon. Ohne das System genau zu kennen, kann ich natürlich nicht sagen, was genau da geht, aber wenn man die mail nur in der Schule abrufen kann und z.B. ein Adninistrator sehen kann, wann sich wer eingeloggt hat, wäre das schon so. Als ein Beispiel.
Hier in Hessen hatten wir diverse Fälle von Kopierern mit an Namen gekoppelten Kopiercodes, von Schlüsselanlagen, von Vertretungsmonitoren, Gegensprechanlagen uvm.
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An unserer Schule versucht die SL zu erzwingen, dass jeder Kollege dienstliche Dinge nur noch über einen Logineo-(Zwangs-)account kommunizieren kann.
"Mein Arbeitgeber möchte mich zwingen, die berufliche Mailadresse zur firmeninternen Kommunikation zu verwenden; kann ich mich weigern und mir berufliche Infos auf meinen GMX-Freemail-Account schicken lassen?"
Ich hielte es eher für abstrus, digitale Kommunikationswege nutzen zu wollen und KEINE dienstliche Mail zur Verfügung zu stellen. Im konkreten Fall liefert eine schnelle Google-Suche, dass logineo-Mails über IMAP mit jedem beliebigen Endgerät abgerufen werden kann; es ist also nichtmal nötig, sich irgendwo einzuloggen, sondern es genügt, auf dem Handy eine entsprechendes Mailkonto anzulegen oder private und dienstliche Mail mit einem beliebigen Mailprogramm am PC (z.B. Thunderbird) abzurufen.
"LOGINEO NRW ist webbasiert und erlaubt einen plattformunabhängigen Zugriff über alle gängigen Systeme (Windows, Mac, Linux, iOS, Android, Black Berry OS), es ist lediglich ein Browser notwendig.
Für die komfortable Nutzung auf digitalen Endgeräten können E-Mail-Clients via IMAP, der Kalender via CalDav und die Dateiablage via WebDav angebunden werden. Im Netzwerk LOGINEO NRW https://netzwerk.logineo.de befinden sich unter Dokumentation alle Anleitungen für die Integration ins eigene System."Wenn die das performance- und speicherplatzmäßig sauber aufstellen, liest sich das doch gar nicht schlecht.
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Das finde ich spannend. Worin siehts du denn bei dienstlichen Email-Adressen die Möglichkeit der Überwachung? Dadurch, dass die Adressen bzw. die Server etc. durch den Dienstherrn verwaltet werden? Das wäre mir als PR jetzt ehrlich gesagt entgangen.
Der Dienstherr bekommt potentiell Zugriff auf die Metadaten, die bei der Nutzung durch die Kollegen entstehen (von den Inhaltsdaten mal abgesehen). Wann, wie oft, mit wem kommunizierst du über den Account, welche Daten stellst du wann in den Cloudbereich deiner Schule usw. Auf die Art entstehen Arbeitsprofile.
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Hier in Hessen hatten wir diverse Fälle von Kopierern mit an Namen gekoppelten Kopiercodes, von Schlüsselanlagen, von Vertretungsmonitoren, Gegensprechanlagen uvm.
Das sind Aspekte, die ich in meiner bisherigen PR-Zeit völlig vernachlässigt habe. Ich muss mal nachlesen, ob solche Dinge bei uns auch in den Aufgabenbereich des ÖPR fallen. Danke für den Hinweis!
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Welches BL bist du denn?
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In Bayern!
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Naja... ich wüßte jetzt nicht, das E-Mail eine "grundlegend neue Arbeitsmethode" wäre, oder dass man damit "das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten" überwachen könnte (irgendwelche E-Mail-Empfangsbestätigungen muss man ja nicht anklicken und Bilder in E-mails nicht runterladen).
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Meines Wissens ist Logineo in NRW durch alle Hauptpersonalräte gegangen. Das bedeutet nicht unbedingt, dass Legineo allen schul- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Wichtig hierbei ist, dass es sich bei der Plattform um Datenverarbeitung im Auftrag handelt. Der Auftraggeber ist in NRW das Land und der Auftragnehmer sind Kommunale Rechenzentren.
Damit kann die Nutzung dieser Plattform immer nur freiwillig sein. Für die Weitergabe von personenbezogenen Daten von SchülerInnen und LehrerInnen benötigen Schulleitungen von allen eine Einverständniserklärung mit Widerrufsbelehrung.
Wer also keinen Logineo-EMail-Account will, der unterschreibt einfach keine Einverständniserklärung.
Die Weiterleitung von Mails von Logineo-Mail nach einem privaten EMail-Account ist übrigens nicht (mehr) möglich. -
Naja... ich wüßte jetzt nicht, das E-Mail eine "grundlegend neue Arbeitsmethode" wäre, oder dass man damit "das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten" überwachen könnte (irgendwelche E-Mail-Empfangsbestätigungen muss man ja nicht anklicken und Bilder in E-mails nicht runterladen).
Aber es geht hier ja nicht um Kollegen, die keine Email nutzen wollen, sondern um ein Programm, das technisch anscheinend hinter anderen zurück bleibt und nicht so handhabbar ist - Datengrenzen, die bei jedem größeren Anhang überschritten sind, keine Weiterleitung usw. Das sind schon Änderungen in der Arbeitsweise und es obliegt dem Verhandlungsgeschick des PR zu gucken, wie grundlegend das ist. Und je nachdem, welche metadaten von wem eingesehen werden können, kann es sehr wohl der überwachung dienen.
Und das mit der Überwachung ist schon ein wichtiger personalrätlicher Punkt: hier in Hessen sind alle Geräte, die diese Möglichkeit eröffnen, selbst wenn die nicht genutzt wird, mitbestimmungspflichtig. Und zwar aus guten Grund! Es wird dann doch öfter genutzt, als man so dachte:
Beispiele aus der hessischen Praxis:
- Schulleiter kommt freudestrahlend in die Sitzung und erklärt, er könne jetzt belegen, wer im Raum soundso das Fenster offen gelassen hat, so dass es reingeregnet habe, er habe mal die Daten von allen Schlüsslekarten auswerten lassen und mit dem Kollegen sei jetzt schon das Dienstgespräch anberaumt.
- Kollege wird zu Dienstgespräch geladen und bekommt die Kopiereraufzeichnungen vorgelegt: "hier sind Sie um 8.10 nochmal da gewesen und haben 2 Kopien gemacht, mitten im Unterricht. Und an diesem Datum haben Sie 15 Kopien gemacht, Ihre Klassen haben alle um die 25 Schüler, was war denn das, was Sie da nicht in Klassenstärke kopiert haben?? Und dann haben Sie..."
- Kollege betritt Schulleitungszimmer unangemeldet und findet Schulleitungsmitglied vor, der über das Mikrofon, das im Lehrerzimmer-Infoscreen eingebaut ist, den Gesprächen am dem Screen nächstgelegenen Tisch lauscht..
- Schulleiter legt Kollegen die login-Daten des pädagogischen Netzes vor und fragt ihn, in welchem Unterrichtszusammenhang diese websites stünden??!
- usw, usf.Was geht, wird (von einzelnen) auch gemacht. Das war schon immer so. Es ist Pflicht des PR, darauf zu achten, dass das so eng eingegrenzt wird, wie nur irgend möglich, bei Missbrauch abgestellt.
Wenn die Nutzung eines Geräts oder einer Technik neu ist und auch der PR noch nicht abschätzen kann, ob das ein Problem wird, empfehle ich immer dringend, nur unter Vorbehalt einer Genaueres regelnden Dienstvereinbarung zuzustimmen - oder erst dann, wenn diese vorliegt.
Als PR darf man sich (in den meisten BL) auch auf Kosten der Dienststelle Sachverständige einladen, wenn das der personalrätlichen Arbeit dient. Das empfiehlt sich unbedingt vor dem Formulieren und Abschließen einer Dienstvereinbarung bei solchen Themen!!
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