Das Thema Beitragsrückfluss wurde schon erwähnt. Wenn du also eher selten mal einen Arzt aufsuchen musst, lohnt es sich durchaus, die Rechnungen nicht immer gleich bei der Versicherung einzureichen, sondern zu sammeln. Reicht man bis zu einer gewissen Frist (Da bin ich selbst immer unsicher, war das ein Jahr ab Vertragsabschluss oder zählen die in Kalenderjahren? Kennt sich da jemand aus?) keine ein, bekommt man einen Teil der gezahlten Beiträge zurück.
Fand ich im Ref aber sehr schwierig, da man da ja normalerweise nicht so ein riesiges Polster hat, um größere Rechnungen mal eben zu bezahlen und dann nur mit dem Teil, den man von der Beihilfe zurück bekommt, das Konto wieder auszugleichen.....
Bist du Brillenträger, solltest du auch hier schauen, was die Versicherungen dazu sagen. Was da erstattet wird ist auch unterschiedlich, zumal die Beihilfe bei Brillen gern mal gar nix zahlt. Da muss man gefühlt auch mit Brille immer noch nichts sehen können, damit die was dazu geben.
(Zumindest vor ein paar Jahren war es so, dass die HUK nur alle 2 Jahre was zu einer Brille dazu gab, die Debeka jährlich. Auch die Höhe unterscheidet sich.)
Ob der Beihilfeergänzungstarif bei allen automatisch mit dabei ist, weiß ich gerade nicht, vllt können da andere nochmal was zu schreiben. Der ist auf jeden Fall sinnvoll, falls die Beihilfe -aus Gründen- nicht die Hälfte der Rechnung übernimmt, sondern nur einen geringeren Teil. Dann kann man das bei der Versicherung einreichen und die übernehmen dann noch etwas.
Und rein organisatorisch: ich empfehle ein gutes Ablagesystem für den ganzen Arztrechnungskram und die Rezepte, dann geht es etwas schneller, wenn du für die Beihilfe und die Versicherung die Unterlagen fertig machst, um dein Geld zurück zu bekommen. So hast du auch recht schnell im Blick, welche Summe sich schon angesammelt hat (wegen den Beitragsrückerstattungen) und alles parat, falls doch mal ein Widerspruch gegen den Beihilfebescheid angefertigt werden muss oder du was wegen dem Beihilfeergänzungstarif einreichen möchtest.
(Und für die Steuererklärung. )