Zur Rechnung: Wenn eine Hauptschülerin mit 15 in die Lehre geht, ist sie mit 18 Verkäuferin. Dann kommt sie - bei der heute geltenden Altersgrenze von 67 Jahren - auf 49 Arbeitsjahre.
Vorausgesetzt sie wird niemals arbeitslos und halt ihre Arbeit körperlich und psychisch überhaupt bis 67 durch. Beides dürfte äusserst unwahrscheinlich sein. Im Gegensatz zum Beamten ist so eine normale Verkäuferin im Leben mehrfach mit Arbeitslosigkeit konfrontiert. Und in den Genuss einer frühzeitigen Pensionierung wegen "Überlastung" wird diese Verkäuferin wohl auch nicht kommen.