Unvollständige Hausaufgaben - mündliche 5?

  • Vorstellen kann ich mir folgende Situation:
    der Lehrer lässt regelmäßig unterschiedliche Schüler am Beginn der Stunde über die HA referieren, was eine mündliche Leistung darstellt. Hat der vorher (ausgewählte) Schüler die HA nicht gemacht und kann dazu eben nichts sagen, kann ich dafür eine 6 vergeben, die als mündliche Note zählt, egal wie ich die Notengewichtung geawählt habe.

    Das wäre bei uns rechtlich unbedenklich. Ich persönlich würde diese Note nicht so hoch gewichten wie eine meiner Epochalnoten oder ein Kurzreferat.


    @Primarlehrer: In BW wäre es nicht ok, aber ob das in Berlin auch so ist, kann ich nicht sagen. In BW müsstest du wohl oder übel eine andere Möglichkeit der Sanktionierung finden - nachsitzen lassen oder Strafarbeiten nach einigen vergessenen Hausaufgaben oder etwas Kreativeres. Die haben zwar auch gewaltige Nachteile, aber meiner Erfahrung nach sind sie für Kinder greifbarer und im direkteren Zusammenhang mit ihrem Fehlverhalten als eine sehr abstrakte Note, deren Konsequenzen sie erst am Schuljahresende spüren, wenn überhaupt. Es ist ja schon der Zusammenhang zwischen regelmäßigem Lernen und Üben zuhause und den Klassenarbeitsnoten zu theoretisch für manche.

  • Vor diesem Hintergrund habe ich mit einer Klasse zusammen beschlossen: 1. Mal vergessen* Bleistiftstricht, 2. Mal Bleistiftsechs, 3.Mal "rote 6".

    Das wäre für mich der entscheidende Punkt: Du hast es mit der Klasse vereinbart, die SuS wissen also, was passiert, wenn sie ihre Hausaufgaben nicht machen. Ich kenne eure Notenverordnung nicht, aber bei uns wäre es legitim das so zu machen. Ich persönlich halte sowas zu Beginn des Schuljahres schriftlich fest. Also ich teile ein Blatt aus auf dem alle diese Dinge draufstehen, so dass mir keiner kommen kann mit "das hab ich nicht gewusst".


    Ein absolutes No-Go wäre bei uns einfach mal aus dem Blauen heraus zu beschliessen "so, dem Schüler geb ich jetzt ne 6". Dafür würde ich tatsächlich eine Abmahnung von der Schulleitung kassieren.


    Edit: Ich habe noch mal genau nachgedacht ... nein, ich dürfte es nicht, egal ob vereinbart oder nicht. Weil ich keine nicht-erbrachte Leistung beurteilen darf. Ich darf auch keinen 1er geben wenn ich jemanden in einer Prüfung beim Spicken erwische oder wenn jemand vorsätzlich und nachweisbar eine Prüfung geschwänzt hat. Ich habe bisher ein einziges mal eine 1 auf eine Prüfung geschrieben und das musste mir der Schüler unterschreiben, dass er damit einverstanden ist weil die Note für ihn keine Rolle mehr spielt.

  • Erlaubt mir kurz den polemischen Einwurf: Bei uns hat's das früher gegeben, da hätten unserer Eltern uns die Ohren lang gezogen, wenn wir uns darüber beschwert hätten und wir haben es auch überlebt und vielleicht sogar was draus gelernt.


    Wollsocke, ich danke dir trotzdem. Ich tendiere derzeit in die Richtung 3x vergessen nacharbeiten, aber das ist dann wiederum mit viel Aufwand für mich verbunden, weil das nur Freitags 7. Stunde geht. Versuchshalber werde ich aber damit anfangen die HA- Leistung mündlich zu benoten. Wurde weiter oben diskutiert und dürfte doch, wenn alle mal rankommen, klargehen? Wie gesagt: Die Benotung an sich ist verankert im der Grundschulverordnung, nur ob alle oder keiner ..... .

  • Bevor jetzt Diskussionen über die anscheinenden Widersprüche der beiden baden-württembergischen Ministeriumsantworten aufkommen: es gibt keinen: klar darf man (nichtgemachte) HA bewerten, aber nicht nur einmalig oder bei einzelnen Schülern. Das wird aus dem folgenden zitierten Satz klar "Die nicht angefertigten Hausaufgaben sind dann ins Verhältnis zu den angefertigten Hausaufgaben zu setzen"

  • Ich tendiere derzeit in die Richtung 3x vergessen nacharbeiten, aber das ist dann wiederum mit viel Aufwand für mich verbunden, weil das nur Freitags 7. Stunde geht.

    Klar ist das Aufwand, sowas nervt mich auch immer. Aber ist es nicht so, dass es am Ende auch die SuS viel mehr nervt, als eine einzelne schlechte Note? Ich habe zumindest das Gefühl, dass eine pädagogische Massnahme wie Nachsitzen oder Strafarbeit (mit dem Hausmeister Müll sammeln ist bei uns sehr beliebt ...) nachhaltiger wirkt.

  • Klar ist das Aufwand, sowas nervt mich auch immer. Aber ist es nicht so, dass es am Ende auch die SuS viel mehr nervt, als eine einzelne schlechte Note? Ich habe zumindest das Gefühl, dass eine pädagogische Massnahme wie Nachsitzen oder Strafarbeit (mit dem Hausmeister Müll sammeln ist bei uns sehr beliebt ...) nachhaltiger wirkt.

    Aber eine "pädagogische Maßnahme" sollte doch in Verbindung mit dem stehen, was ich dadurch ändern will - und Hausaufgaben haben ja nichts mit Müllsammeln zu tun. Dahin schicke ich die Schüler eigentlich, wenn sie sich wie Sau im Gebäude benommen haben. Bei HA wäre es doch sinnvoller, sie die HA im Anschluss an den Unterricht nachmachen zu lassen (oder aber es entsprechend zu werten, wenn der Schüler, der die HA nicht angefertigt hat, auch nicht am Unterricht teilnehmen kann, weil ihm der Text oder die Erkenntnisse fehlen).

  • Aber eine "pädagogische Maßnahme" sollte doch in Verbindung mit dem stehen, was ich dadurch ändern will - und Hausaufgaben haben ja nichts mit Müllsammeln zu tun.

    Versteht sich von selbst dass ich das von Fall zu Fall verschieden entscheide, was gemacht wird. Wir haben da keinen "Strafenkatalog" in dem drin steht, welches Vergehen womit geahndet wird. Nun gebe ich 1. sowieso fast nie Hausaufgaben (das Thema hatten wir schon mal) und 2. sind meine SuS so anständig, dass ich äusserst selten in die Situation gerate mir irgendwelche Massnahmen ausdenken zu müssen.


    Einen chronischen Zuspätkommer würde ich aber durchaus in einen Arbeitseinsatz schicken und nicht den Chemieunterricht nachholen lassen. Der betreffende Schüler (generisches Maskulinum) soll in dem Fall lernen, dass er durch sein Zuspätkommen Steuergelder verschwendet, meine Arbeitszeit ist ja nicht umsonst. Wenn ich den dafür jetzt noch mit fachspezifischen Zusatzaufgaben bespasse, ist das meiner Ansicht nach die völlig falsche Botschaft. So bekommt der nämlich noch eine gratis Nachhilfestunde anstatt dass er einen Schaden aus der verpassten Unterrichtszeit hat! Der Hausmeister oder unsere technischen Assistenten sind dagegen ernsthaft froh, wenn mal einer zum Helfen vorbeikommt.

  • Ich sehe das Problem hier, dass die Note - und zwar nur die Note 6 - als Disziplinierungsmaßnahme eingesetzt wird. Daraus ergibt sich für die Hausaufgaben nur die beiden Möglichkeit "keine Note" oder "Note 6". Die Noten 1-5 kommen in dem System nicht vor und das kann nicht Sinn der Sache sein.
    Unabhängig vom tatsächlichen Leistungsstand könnte dieses System im Extremfall auch dazu führen, dass ein Schüler das Klassenziel nicht erreicht.
    Ich sanktioniere mehrfach vergessene Hauaufgaben mir Nacharbeit, um hier eben den nicht eingeübten Stoff nachzuholen. Viele Schüler kann man ganz gut treffen, wenn man ihnen am Nachmittag einen Teil ihrer Freizeit nimmt. Natürlich bedeutet es für mich mehr Aufwand, den entsprechenden Hinweis an die Eltern zu schreiben und ggf. Aufsicht zu führen (wir haben zum Glück jede Woche einen zentralen Nacharbeitstermin mit wechselnder Aufsicht), aber das ist Teil meines Jobs.


    Sarek

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