Vorstellen kann ich mir folgende Situation:
der Lehrer lässt regelmäßig unterschiedliche Schüler am Beginn der Stunde über die HA referieren, was eine mündliche Leistung darstellt. Hat der vorher (ausgewählte) Schüler die HA nicht gemacht und kann dazu eben nichts sagen, kann ich dafür eine 6 vergeben, die als mündliche Note zählt, egal wie ich die Notengewichtung geawählt habe.
Das wäre bei uns rechtlich unbedenklich. Ich persönlich würde diese Note nicht so hoch gewichten wie eine meiner Epochalnoten oder ein Kurzreferat.
@Primarlehrer: In BW wäre es nicht ok, aber ob das in Berlin auch so ist, kann ich nicht sagen. In BW müsstest du wohl oder übel eine andere Möglichkeit der Sanktionierung finden - nachsitzen lassen oder Strafarbeiten nach einigen vergessenen Hausaufgaben oder etwas Kreativeres. Die haben zwar auch gewaltige Nachteile, aber meiner Erfahrung nach sind sie für Kinder greifbarer und im direkteren Zusammenhang mit ihrem Fehlverhalten als eine sehr abstrakte Note, deren Konsequenzen sie erst am Schuljahresende spüren, wenn überhaupt. Es ist ja schon der Zusammenhang zwischen regelmäßigem Lernen und Üben zuhause und den Klassenarbeitsnoten zu theoretisch für manche.