Unvollständige Hausaufgaben - mündliche 5?

  • Interessant ist übrigens, dass es meistens Gymnasiallehrer sind, die so gar keine Ahnung vom Schulgesetz haben. Seit mein Sohn auf dem Gymnasium ist kommt das irgendwie dauernd vor. Da frage ich mich: Müssen die überhaupt ne Prüfung ablegen??
    Sorry, aber die Kollegen aus Sek II begründen immer ALLES mit "pädagogischer Freiheit" wo überhaupt keine ist!
    Es gibt übrigens GESETZE! Nur mal so als TIPP

    Das Kompliment könnte man zurückgeben, wenn man mit Pauschalisierung arbeiten möchte. Ich kenne krassere Fälle aus Grundschulen, wo die Lehrer nicht einmal von der Transparenzpflicht wissen und den teils unwissenden Eltern nicht erklären, wie die Zeugnisnote zustandegekommen ist. Aber ich nehme doch an, dass das Einzelfälle sind.
    Zudem ist die Notenbildung nicht im Schulgesetz, sondern in der Notenverordnung geregelt. Darüberhinaus gelten allgemeine Grundsätze, z.B. der Landesverfassung, was nicht allen unseren Kollegen präsent sein mag, wie der Gedanke der Chancengleichheit unserer Schüler, den man überall anzuwenden hat.
    Leider gibt es keine klare Vorschrift zu den Hausaufgaben, die du dem Kollegen/der Kollegin vorlegen kannst, sondern nur Auslegungen/Kommentare. Bei den Hausaufgaben folgen die Behörden der Linie, die du auch bei den meisten Schulrechtlern findest, wie die in der oben verlinkten Anfrage an service-bw.
    Laut NVO bewerte ich KONKRET vom Schüler erbrachte Leistungen. Alle S müssen gleiche Chancen haben. D.h. wenn ich Hausaufgaben bewerten will, muss ich die Leistung bei allen S im ungefähr gleichen Maß (zB 3mal im Jahr) bewerten und dabei von Anforderungen nach NVO ausgehen: "Der Begriff »Anforderungen« in Absatz 2 bezieht sich auf die im Bildungsplan oder Lehrplan festgelegten Leitgedanken, Kompetenzen, Ziele und Inhalte, insbesondere auf den Umfang, auf die selbständige, richtige und prozessorientierte Anwendung der geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf die Art der Darstellung." Vorhanden/nicht vorhanden alleine ist kein Kriterium. Alle Noten müssen möglich sein, nicht nur schlechte, weil nicht gemachte.
    Das
    "Mündliche Note hat laut SG NICHTS mit dem Vertiefen und Üben des Stoffes zu tun. Auch zwei Stiefel. Zumindest in unseren Landen."
    belege mir aber bitte mal mit dem b-w. Schulgesetz.

  • Nicht gemachte Hausufgaben sind Faulheit und das ist eine Mitarbeitsnote.
    Einfach aus drei Strichen eine 6 zu machen, hieße: wenn der Schüler am Ende des Jahres durch nie gemachte Hausaufgaben z.B. eine 3 statt einer 2 in Mathe hätte, ließe sich daraus ableiten, das Kind habe die Ziele des Mathematikunterrichts ("rechnen können"), nur befriedigend statt gut erreicht, was aber nicht stimmt.

    Warum stimmt das nicht?






    Die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

    Hausaufgaben gehören mit zu den Anforderungen, und denen wurde ja nunmal nicht voll entsprochen.


    Also ist es eben nur befriedigend. Damit ist der Schüler ja sogar noch - je nach Häufigkeit des "Vergessens" gut bedient.

    Die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im allgemeinen den Anforderungen entspricht.




    Woher entnehmt ihr, man dürfe die Hausaufgaben (oder deren Nichtanfertigung)
    nicht benoten?


  • Es geht aber um die Anforderungen des Lehrplans und der legt keine Hausaufgaben in seinen Zielen fest. Deswegen haben manche Bundesländer eben Mitarbeitsnoten.


    Und wie gerade weiter oben geschrieben wurde: ich kann schon gar nicht nur das "nicht machen" bewerten und alle, die die Aufgaben erledigt haben, werden nicht berücksichtigt.

  • Ich habe von Anfang an geschrieben, dass ich weiß, was ich weiß. Ich wollte nur wissen, wo es steht, da ich mir nicht jede Seite in SG oder NoBiVerordnung merken kann.
    Hausaufgaben sind in erster Linie zum Üben und Vertiefen da. Sie dürfen eingesammelt und dann benotet werden. Dem Schüler muss dabei die Möglichkeit gegeben werden, alle Noten zwischen 1-6 zu bekommen. Eine Pauschalisierung alla "du bekommst ne 5 (oder 6 oder sonstwas) weil die HA nicht oder unvollständig gemacht sind bedeutet eine (wie ich bereits geschrieben habe) Sanktionierung mittels Note (auch noch MÜNDLICH!) . Und das ist in BW nicht erlaubt.


    UND ich habe MEHRFACH um BW gebeten. Und auch hier wiederhole ich mich: Wer lesen kann…..


    Und noch mal zur Erklärung: Es geht hier nicht um die Tatsache, das HA nicht gemacht wurden und ich das bagatellisiere. Das tue ich NICHT. Ich denke dass viele Lehrer, die eigene Kinder haben wissen, dass man in der Regel mit den eigenen aufgrund des Hintergrundes strenger ist. Also so geht es zumindest mir und diversen Kollegen (die armen Kinder *räusper*).
    Es geht mir trotzdem ums Prinzip. Denn ich erlebe, dass sehr viele ihre angebliche "pädagogische Freiheit" auslegen, wie sie Bock haben. Und das geht mir tierisch gegen den Strich. Und das erlebe ich eben leider NICHT bei meinen GS-oder GWRS-Kollegen sondern vorwiegen im GYM-Bereich. Trifft natürlich HIER auf niemanden zu…… ich könnte Bücher schreiben. Und das nach 2 Schuljahren. Es nervt.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ich ergänze das ganze Thema noch etwas:


    An vielen Schulen sind Hausaufgaben inzwischen verboten (gebundene Ganztagsschulen). Dort sollen in festgelegten Zeiten Lernaufgaben erledigt werden. Die Kids bekommen also einen Arbeitsplan in den einzelnen Fächern, den sie im Unterricht und in den Lernzeiten betreut und mit Lernexperten abarbeiten sollen (der soziale Hintergrund spielt somit keine Rolle). Am Ende der Woche ist dieser Arbeitsplan nicht fertig.
    Angenommen ich darf das Fehlen von Hausaufgaben wirklich nicht benoten , wie sieht es denn dann mit den neuen Lernaufgaben aus?
    Ich sehe hier eine klare Auslegungssache und beziehe mich auf den §48, dass alle sonstigen Leistungen in die Notenbildung einfließen sollen. Weiterhin weiß ich, dass HA nicht benotet werden dürfen, weil sie eine Übung darstellen. Wenn diese Übung jedoch gar nicht ausgeführt wird, legen wir das als Leistungsverweigerung aus. Was soll es sonst sein? Hausaufgaben sind doch keine nette Bitte des Lehrers, die Inhalte zu vertiefen, sondern ein klarer Arbeitsauftrag (unabhängig von Sinn und Unsinn von HA).


    Übrigens komme ich aus der Grundschule und Sek 1... entweder hab ich jetzt keinen Plan oder voll die Ahnung
    ;)

  • Naja, zitiere: "Nicht gemachte Hausaufgaben stellen keine Leistungsverweigerung im Sinne von § 8 Abs. 5 dar…"
    ich werde jetzt hier nicht alles niederschreiben. Ich habe gefragt, ob jemand weiß, wo es steht. Ich habe es selbst gefunden. Danke an alle, die mit mir gesucht haben.
    FAKT IST: Es steht in der NoBiVerordnung drin. Punkt um.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Naja, zitiere: "Nicht gemachte Hausaufgaben stellen keine Leistungsverweigerung im Sinne von § 8 Abs. 5 dar

    :pfeifen: Die Technik spinnt, ich wollte gar nix zitieren und schon gar nicht Pausenbrot (und der smiley soll da auch nicht sein)


    Ich habe das hier zitierte nicht gefunden. Und aus "keine Leistunfsverweigerung" kann ich auch nicht ableiten, dass ich es nicht benoten darf.
    Auch innerhalb des Unterrichts gibt ex ja Phasen, die der Übung dienen. Werden die auch grundsätzlich nicht benotet? Also, der Schüler der in der Zeit nichts macht, mich angrinst und behauptet "mach ich zu Hause" bekommt dafüe keine 6, weil das ja eine Sanktion wäre?


    Wird in BaWü wirklich so strikt nach Übungsphasen und Bewertungsphasen getrennt?


  • Wird in BaWü wirklich so strikt nach Übungsphasen und Bewertungsphasen getrennt?

    Ach was. Die Passage aus §10 der NVO erklärt den Zweck der Hausaufgaben, sonst nichts: "Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Förderung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich." Wenn ich daraus schlösse, dass nur die Hausaufgaben diese Zwecke erfüllen dürften, dann bräuchte ich eigentlich nicht mehr unterrichten.
    Das, was Panama in Beitrag #19 behauptet: "Mündliche Note hat laut SG NICHTS mit dem Vertiefen und Üben des Stoffes zu tun." lässt sich nicht aus der b-w. NVO (oder gar dem Schulgesetz) belegen. Die mündliche Leistung ist dort nicht näher definiert. Bei uns hat man wirklich relativ viel Freiheit. Aber eben nicht dabei, die Hausaufgaben nur als negative Leistung zu bewerten.

  • Bin gerade unterwegs und habe mein GEW Handbuch nicht dabei. Aber das RP selbst exakt auf einen solchen Vorfall geantwortet. Siehe unter http://www.service-bw.de/zfind…oncern.do?anliegenId=8407



    …..Es ist unstrittig, dass die Bewertung von Schülerleistungen nicht auf ein Sanktionsinstrument reduziert werden darf. Es ist deshalb nicht möglich, dass die Lehrkraft für eine nicht angefertigte Hausaufgabe die Note 6 erteilt, die Hausaufgaben aber ansonsten nicht bewertet. Möglich sind in einem solchen Fall allerdings sonstige schulische Maßnahmen, die geeignet und verhältnismäßig sind, um die künftige Erledigung von Hausaufgaben zu erreichen.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Aber eine 6 für einmal vergessene Hausaufgaben ist doch nicht das Gleiche, wie eine 5 für 3 mal nicht gemachte.
    Wobei ich bei dem verlinkten Fall schon die Fragestellung falsch finde. Eine Hausaufgabe hat doch das gleiche Gewicht wie eine Klassenarbeit. Es wird ja wohl noch weitere mündliche Noten geben. Wenn es tatsächlich mündlich insgesamt eine 6 gibt, wird das ja kaum ausschließlich an nicht gemachten HA liegen.


    und warum soll die Benotung eine Sanktion sein?
    Naja, wenn ich ein sehr dummes Kind habe, bringe ich ihm bei, dass es die Arbeit lieber verweigert. Damit es keine 5 oder 6 bekommt.

  • Transparenzpflicht

    Gutes Stichwort. Ich müsste es vorher ankündigen, wollte ich eine Note auf eine erteilte Hausaufgabe geben und dann müsste ich ALLE bewerten, nicht nur einen.


    Meine Güte ... bin ich wieder mal froh, dass ich jenseits der Grenze arbeite. Aber offenbar gibt es ja eine Regelung, die ich zumindest mit meinem gesunden Menschenverstand auch so erwartet hätte.

  • Ich müsste es vorher ankündigen, wollte ich eine Note auf eine erteilte Hausaufgabe geben und dann müsste ich ALLE bewerten, nicht nur einen.

    Ja, so ist es ja im Grunde bei uns auch. Als ich Berufsanfängerin war, gab es einige ältere und alte Hasen, die das mit der 6 für nichtgemachte HA propagiert haben. Die Logik dahinter fand ich schon damals falsch, weil ungerecht. Klar nervt das mit den ständig nichtgemachten Hausaufgaben, aber es gehört zum Job, uns darum in anderer Weise zu kümmern - pädagogische Maßnahmen und so...


    Aber eine 6 für einmal vergessene Hausaufgaben ist doch nicht das Gleiche, wie eine 5 für 3 mal nicht gemachte.

    Doch, es ist im Grundsatz das Gleiche. Wie oben von mehreren erläutert, genau so falsch wie die 6 für ein-, zwei, fünfmal nicht gemachte.

    Wobei ich bei dem verlinkten Fall schon die Fragestellung falsch finde. Eine Hausaufgabe hat doch das gleiche Gewicht wie eine Klassenarbeit. Es wird ja wohl noch weitere mündliche Noten geben. Wenn es tatsächlich mündlich insgesamt eine 6 gibt, wird das ja kaum ausschließlich an nicht gemachten HA liegen.

    Meinst du das hier: "Problematisch finde ich, wenn schriftlich / mündlich 1:1 gewertet wird, dann hat eine vergessene Hausaufgabe den gleichen Stellenwert wie eine Klassenarbeit."? Gar nicht so abwegig, wenn die Lehrkraft 4 Epochennoten fürs Mündliche macht und dann als 5. Teilnote des Mündlichen eine 6 für die nichtgemachte HA dazukommt, im Schriftlichen Tests schreiben lässt und die Tests zusammen wie eine 5. KA.


    Und natürlich ist dann die Note eine Sanktion, keine Leistungsbewertung. Es gibt sie ja nur für nicht erbrachte Leistung, als Strafe, nicht bei tatsächlich erbrachter Leistung Hausaufgabe und das einzige Kriterium ist Erbringen/Nichterbringen.

  • Und wo da genau?

    In der Überschrift von §8 - die zeigt nämlich, dass es nur um "Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten" geht, wenn von Leistungsverweigerung im selben § die Rede ist.

  • Ja, so ist es ja im Grunde bei uns auch. Als ich Berufsanfängerin war, gab es einige ältere und alte Hasen, die das mit der 6 für nichtgemachte HA propagiert haben. Die Logik dahinter fand ich schon damals falsch, weil ungerecht. Klar nervt das mit den ständig nichtgemachten Hausaufgaben, aber es gehört zum Job, uns darum in anderer Weise zu kümmern - pädagogische Maßnahmen und so...

    Danke für diese Erläuterung, ich wär fast vom Glauben abgefallen. Ich finde einige Beiträge zu diesem Thema wirklich gruselig.

  • Ja, das wir Chancengleichheit gewähren müssen und dass sich das praktisch auf die Notenfindung auswirkt, scheint ein kompliziertes Konzept.

  • So wie ich das Ganze verstehe (NVO, Antwort des MKJS auf die Bürgeranfrage,...), darf man natürlich Noten für HA vergeben, wenn

    • alle Schüler Noten dafür bekommen
    • nicht nur Noten für schlecht bzw. nichtgemachte HA vergeben werden.

    Problematisch ist der Automatismus, pauschal eine mündliche 6 für (soundsooft) nicht gemachte HA zu geben und dies automatisch als Leistungsverweigerung zu werten.


    Vorstellen kann ich mir folgende Situation:
    der Lehrer lässt regelmäßig unterschiedliche Schüler am Beginn der Stunde über die HA referieren, was eine mündliche Leistung darstellt. Hat der vorher (ausgewählte) Schüler die HA nicht gemacht und kann dazu eben nichts sagen, kann ich dafür eine 6 vergeben, die als mündliche Note zählt, egal wie ich die Notengewichtung geawählt habe.


    Wie ich schon oben geschrieben habe, findet man nicht jede kleinste oder auch größere Sache in irgendeinem Gesetz/Verordnung/Erlass konkret und wortwörtlich geregelt. Die Grundsätze, die im Schulgesetz und den ganzen anderen Verordnungen mitgeteilt werden, führen dann eben zu einer Bewertung bestimmter Situation, die so konkret nicht geregelt sind.


    Dass manche Kolleginnen und Kollegen nicht arg bewandert sind im "juristischen Denken", findet man sicherlich in allen Schularten ähnlich ausgeprägt. Manchmal (aber nicht immer) hilft es, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, um zu erkennen, ob eine Maßnahme, die man trifft, haltbar ist oder nicht, nämlich, wenn sie widersprüchlich zu genannten Grundsätzen ist. Und, was manche auch nicht wahrhaben wollen, es lässt sich nicht alles auf die "päsdagogische Freiheit des einzelnen Lehrers" schieben.

  • Ich möchte mich hier gerne einklinken. Ich habe schlampige Schüler, die dafür aber dank ihrer Elternhäuser meist gar nichts können, bei denen aber auch noch nicht angekommen ist, dass sie selbst in der Verantwortung stehen, ihre Hausaufgaben einzuschreiben und nachmittags ins Hausaufgabenheft zu schauen UND dann auch noch die Hausaufgaben zu erledigen. Vor diesem Hintergrund habe ich mit einer Klasse zusammen beschlossen: 1. Mal vergessen* Bleistiftstricht, 2. Mal Bleistiftsechs, 3.Mal "rote 6".


    *vergessen= nicht da; egal ob nicht gemacht oder liegen lassen


    In der Grundschulverordnung las ich gestern, dass ich Hausaufgaben bewerten darf. Ich könnte also auch gleich 6en verteilen, wenn ich mich entscheiden würde, die HA abzufragen. Glück hätte man dann, wenn man improvisieren kann, können meine aber meistens nicht.


    Mache ich mich damit angreifbar für Eltern, die dann irgendwann doch protestieren könnten - mal von der Aberwitzigkeit der Einstellung der Eltern dazu abgesehen?


    Im Hinterkopf habe ich dabei: In dem Moment, in dem der Schüler beim 3. Mal die 6 bekommt, komme ich ja nicht der Pflicht nach die HA an sich zu bewerten über eine kurze Abfrage z.B., sondern wende das als Mittel zur Disziplinierung an. Aber jede Stunde einen Test über die HA schreiben oder die HA abgeben lassen wird mir zu viel, da viele Kinder in meinen Klassen die Hausaufgaben oft nicht dabei haben. Laut ihren Aussagen wäre es auch oft Faulheit oder "Ich hatte gestern keine Zeit, weil ich mit Mama abends noch zum Einkaufen musste" - also die Probleme im Elternhaus liegen. Da wäre es dann auch falsch die Fehler der Eltern, die zu Fehlern bei den Kindern führen, zu sanktionieren.


    Ich habe mir von euch schon einige Punkte abgeguckt, die ich verändern möchte, aber hätte doch ganz gerne eine Rückmeldung von euch darüber, was bei meinem bisherigen Vorgehen (zu einer roten 6 kam es noch nie, aber einige sind nahe dran) ok und was nicht ok ist. Und ob ich irgendwo einen Denkfehler habe.


    Besten Dank.

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