Interessant ist übrigens, dass es meistens Gymnasiallehrer sind, die so gar keine Ahnung vom Schulgesetz haben. Seit mein Sohn auf dem Gymnasium ist kommt das irgendwie dauernd vor. Da frage ich mich: Müssen die überhaupt ne Prüfung ablegen??
Sorry, aber die Kollegen aus Sek II begründen immer ALLES mit "pädagogischer Freiheit" wo überhaupt keine ist!
Es gibt übrigens GESETZE! Nur mal so als TIPP
Das Kompliment könnte man zurückgeben, wenn man mit Pauschalisierung arbeiten möchte. Ich kenne krassere Fälle aus Grundschulen, wo die Lehrer nicht einmal von der Transparenzpflicht wissen und den teils unwissenden Eltern nicht erklären, wie die Zeugnisnote zustandegekommen ist. Aber ich nehme doch an, dass das Einzelfälle sind.
Zudem ist die Notenbildung nicht im Schulgesetz, sondern in der Notenverordnung geregelt. Darüberhinaus gelten allgemeine Grundsätze, z.B. der Landesverfassung, was nicht allen unseren Kollegen präsent sein mag, wie der Gedanke der Chancengleichheit unserer Schüler, den man überall anzuwenden hat.
Leider gibt es keine klare Vorschrift zu den Hausaufgaben, die du dem Kollegen/der Kollegin vorlegen kannst, sondern nur Auslegungen/Kommentare. Bei den Hausaufgaben folgen die Behörden der Linie, die du auch bei den meisten Schulrechtlern findest, wie die in der oben verlinkten Anfrage an service-bw.
Laut NVO bewerte ich KONKRET vom Schüler erbrachte Leistungen. Alle S müssen gleiche Chancen haben. D.h. wenn ich Hausaufgaben bewerten will, muss ich die Leistung bei allen S im ungefähr gleichen Maß (zB 3mal im Jahr) bewerten und dabei von Anforderungen nach NVO ausgehen: "Der Begriff »Anforderungen« in Absatz 2 bezieht sich auf die im Bildungsplan oder Lehrplan festgelegten Leitgedanken, Kompetenzen, Ziele und Inhalte, insbesondere auf den Umfang, auf die selbständige, richtige und prozessorientierte Anwendung der geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf die Art der Darstellung." Vorhanden/nicht vorhanden alleine ist kein Kriterium. Alle Noten müssen möglich sein, nicht nur schlechte, weil nicht gemachte.
Das
"Mündliche Note hat laut SG NICHTS mit dem Vertiefen und Üben des Stoffes zu tun. Auch zwei Stiefel. Zumindest in unseren Landen."
belege mir aber bitte mal mit dem b-w. Schulgesetz.