Unvollständige Hausaufgaben - mündliche 5?

  • Hallo liebe Lehrergemeinde……
    folgender Fall steht zur Debatte:


    Schüler hat das dritte Mal keine Hausaufgaben (oder unvollständig). Er bekommt seinen dritten "Strich" und vom Lehrer mündlich eine "5".
    Mir ganz klar, dass das schulrechtlich nicht geht. Aber ich hätte es gerne schriftlich und finde mal wieder NIX im GEW Handbuch. Weder bei "Hausaufgaben" noch bei "mündlichen Noten". Hat jemand ne Idee??? Danke!
    P.S. gilt für BaWü

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Danke dir! Das habe ich auch gefunden, ist aber nicht untermauert durch das Schulgesetz. Ich finde es nicht im Schulgesetz direkt…..

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Also da steht nur : "… es ist unstrittig, dass…."
    Aber wo steht genau, dass das eben NICHT geht?

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ich glaube, das steht nirgends so konkret, wie so vieles nicht wortwörtlich im SchG o.ä. geregelt ist (z.B. Aufsichtspflicht). Vielmehr werden viele Regelungen durch "Interpretationen" und "Kommentare" zu den Gesetzen getroffen.

  • Ich bin mir ziemlich sicher, es gelesen zu haben. Ich finde es nur einfach nicht mehr. Naja… ich suche weiter. Ist auch eher privater Natur. Sorry wenn ich das so sage, aber an der Schule meines Sonne läuft echt einiges "so irgendwie wie man sich das so ausdenkt". Das kekst mich langsam an. Ich will da niemandem ans Bein treten und verhalte mich sehr diplomatisch. Aber ich weiß eben, dass genau DAS nicht erlaubt ist und möchte die Kollegin trotzdem darauf hinweisen.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Vielleicht sollte betreffender Schüler einfach mal seine Hausaufgaben machen? Drei "vergessene" Hausaufgaben sind ja nun nicht wenig. Warum sollte man das nicht mit in die Note einfließen lassen? Eine 5 dafür zu vergeben ist eigentlich zu gutmütig, denn für welche Leistung würde dann die 6 vergeben werden? Es ist halt immer die Frage, wie stark man diese Note mit den anderen mündlichen Noten, die man erhebt, verrechnet, aber darum geht es hier ja gar nicht.
    Auch ich vergebe die Note 6 für nicht gemachte Hausaufgaben. Es lässt sich auch ganz einfach zu einem mündlichen Beitrag währen der Stunde verarbeiten:"XY, beschreibe doch bitte den Versuchsaufbau, den du dir überlegt hast".
    Meistens gibt es bei mir dann den Ausschlag, wenn jemand zwischen zwei Noten steht oder Noten schwach sind. Aus einer 4- wird so dann mal die 5 im Zeugnis, oder 1-2 endet dann eben doch nur bei einer 2.
    So teile ich das den SuS auch zu Beginn des Jahres mit und da gab es bislang noch kein Aufschrei. Nichtgemachte Hausaufgaben notiere ich mit Datum.
    Wer sollte einem da mit dem Schulgesetz kommen? Das ist ja wohl die pädagogische Freiheit nichtgemachte Hausaufgaben bei der Notenbildung zu berücksichtigen. Und es macht verdammt noch einmal Sinn, dass es Konsequenzen hat, wenn die HA nicht gemacht werden.
    Sich da am Begriff "mündliche Note" aufzuhängen ist sinnbefreit. Dann deklariere ich bei meiner Notenbildung einfach, dass ich neben der mündlichen Note auch Hausaufgaben bewerte. Ich kann ja schließlich auch selber entscheiden Hefter einzusammeln und zu bewerten etc.

  • Unbestritten ist, dass nichtgemachte HA auch eine nichterbrachte Leistung ist, was man bei der Leistungsbewertung dann berücksichtigen darf.
    Ich glaube, es geht wirklich nur darum, dass diese nichtgemachte HA nicht als mündliche Note gerechnet werden darf. Ist für mich irgendwie auch logisch, denn ich vergebe ja auch keine mündliche Note für gemachte Hausaufgaben.

  • Ich würde sagen, dass es (natürlich) vom Bundesland abhängig ist, ob und wie man nicht gemachte Hausaufgaben werten darf. Ob da Beurteilungen aus SH, TH und BY so weiterhelfen, weiß ich nicht.

  • Ich verstehe nicht, warum das eine 5 gibt - und nicht eine 6.


    Daraus, dass Hausaufgaben nicht benotet werden dürfen, leite ich nicht ab, dass das auch für nicht gemachte HA gilt.
    Dass man sie nicht benoten darf liegt meines Wissens daran, dass ja nicht klar ist, wer die angefertigt hat.
    Aber wer sie nicht vorliegen hat ist ja eindeutig.


    Ich weiß ja nicht, wie das in den anderen BL ist. Aber bei uns ist mit "mündliche Note" alles gemeint, was nicht schriftlich (=Klassenarbeit) ist.


    Was stört dich denn eigentlich an der einen 5? Geht es da wirklich nur ums Prinzip? "Der Lehrer darf das nicht".
    Oder willst du dem Kind gerade beibringen, dass es egal ist, ob es seine HA macht?

  • Es steht (wie ich bereits sagte) im Schulgesetz drin:
    Eine nicht gemachte Hausaufgabe stellt keine "Leistungsverweigerung" dar. Würde hierfür eine schlechte Note gegeben, wäre dies keine Leistungsbewertung, sondern eine sachfremde und deshalb ein unzulässiger Einsatz der Benotung als Sanktion.


    Auch steht drin, dass eine schriftlich angefertigte Hausaufgabe der Vertiefung und Übung dient, nicht aber der Leistungmessung dienen.


    Ich kann ganz schwer mit gefährlichem Halbwissen umgehen. Und Pech ist halt, wenn mal Lehrer in der Elternschaft sitzen hat, die sich auskennen.


    So ein Ärger aber auch!

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Interessant ist übrigens, dass es meistens Gymnasiallehrer sind, die so gar keine Ahnung vom Schulgesetz haben. Seit mein Sohn auf dem Gymnasium ist kommt das irgendwie dauernd vor. Da frage ich mich: Müssen die überhaupt ne Prüfung ablegen??
    Sorry, aber die Kollegen aus Sek II begründen immer ALLES mit "pädagogischer Freiheit" wo überhaupt keine ist!
    Es gibt übrigens GESETZE! Nur mal so als TIPP

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Und es geht mir hier nicht um die Tatsache, dass die HA nicht gemacht wurden. Er hat ziemlich Ärger dafür bekommen. Es geht um die Art und Weise, wie das sanktioniert wird. Und langsam geht's mir auch ums Prinzip. Weil so was ständig vor kommt…. so nach dem Motto: Ich mach das dann mal, wie es mir in meinen pädagogischen Kram passt!

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Nicht gemachte Hausufgaben sind Faulheit und das ist eine Mitarbeitsnote.



    Es lässt sich auch ganz einfach zu einem mündlichen Beitrag währen der Stunde verarbeiten:"XY, beschreibe doch bitte den Versuchsaufbau, den du dir überlegt hast".
    ...

    Das ist etwas anderes!


    Einfach aus drei Strichen eine 6 zu machen, hieße: wenn der Schüler am Ende des Jahres durch nie gemachte Hausaufgaben z.B. eine 3 statt einer 2 in Mathe hätte, ließe sich daraus ableiten, das Kind habe die Ziele des Mathematikunterrichts ("rechnen können"), nur befriedigend statt gut erreicht, was aber nicht stimmt.


    Ich gehe noch einen Schritt weiter: Ich halte das für ein Punkt von vielen, warum Kinder aus sozial niederen Schichten bei uns schulisch schlechter abschneiden. Ich habe lauter "schwierige Kinder" an der Förderschule, die in allen Bereichen des Lebens benachteiligt wurden. Einige von ihnen hätten die Grund-/ Hauptschule aber schaffen können, wenn nicht "saubere Kleidung", "gesundes Schulbrot", gewaschene Haare" und eben "Hausaufgaben machen" mehr oder weniger bewusst in die Bewertung des Kindes mit eingeflossen wären. Denn ein paar Jahre später holen einige von ihnen den Hauptschulabschluss nach.

    • Offizieller Beitrag

    Und Pech ist halt, wenn mal Lehrer in der Elternschaft sitzen hat, die sich auskennen.


    So ein Ärger aber auch!

    Und ganz besonders ärgerlich finde ich es, wenn man mit Lehrern zu tun hat, die Selbstverständlichkeiten wie Hausaufgaben zu erledigen bei den eigenen Kindern als Kavaliersedlikt ansehen und Nebenkriegsschauplätze bei Kollegen eröffnen, statt das eigene Kind an seine Pflichten zu erinnern.


    Das Schulgesetz sieht in den verschiedenen Bundesländern übrigens unterschiedlich aus.
    Schüler haben ja nicht nur Rechte in der Schule. Ihre Pflicht ist es (zumindest in meinem BL) u.a. die Hausaufgaben zu erledigen, ihr Material dabei zu haben usw. Wer das wiederholt nicht erledigt (und wir sprechen hier nicht von einem, sondern von 3 oder 4 mal), hat seine Mitarbeit verweigert.


    Wenn ich dagegen jedes Kind, das keine HA zeigt, nach diesen HA abfrage,
    komme ich a. im Unterricht nicht weiter und
    b. führe ich die Kinder dann ganz besonders vor: erst kontrolliere, wer die HA hat. Notiere mir die nicht gemachten HA.
    Dann soll ich just diese Kinder noch mal drannehmen, um ihnen zu beweisen, dass sie die HA nicht gemacht haben???
    Kommt mir pädagogisch... merkwürdig vor

  • Es geht aber nicht um die Mitarbeitsnote sondern um eine mündliche Note im Fach und das ist was anderes!


    Lehrer sind als Eltern sicher oft nervtötend. Man regt sich halt auch immens auf, wenns ums eigene Kind geht, was sicher sinnfrei ist (schon allein, weil man sinem eigenen Kind das Leben fix zur Hölle machen kann ;) )
    Trotzdem heißt es ja nicht, dass man nicht will, dass das eigene Kind Hausaufgaben macht, wenn man um grundsätzliche Pädagogenprobleme diskutiert. Und mündliche Noten für Hausaufgaben sind schlicht und ergreifend falsch.

  • "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

    • Offizieller Beitrag

    ich weiß, dass du für BW gefragt hast.


    Da du aber hier in die Runde fragst, wirst du so viele Antworten bekommen, wie es BL gibt.
    Nicht alles ist Halbwissen, was in anderen BL als dem deinen anders geregelt ist.


    In vielen Antworten hast du das BL des Antwortenden genannt bekommen. Warum also so aufgeregt?


    Und wenn dir eh alles sonnenklar ist, warum dann dieser thread?

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