Hallo liebe Lehrergemeinde……
folgender Fall steht zur Debatte:
Schüler hat das dritte Mal keine Hausaufgaben (oder unvollständig). Er bekommt seinen dritten "Strich" und vom Lehrer mündlich eine "5".
Mir ganz klar, dass das schulrechtlich nicht geht. Aber ich hätte es gerne schriftlich und finde mal wieder NIX im GEW Handbuch. Weder bei "Hausaufgaben" noch bei "mündlichen Noten". Hat jemand ne Idee??? Danke!
P.S. gilt für BaWü