Wie viele Konferenzen bei halber Stelle?

  • Hallo!


    Ich habe zur Zeit mein letztes Jahr Elternzeit und mache Teilzeit, 10 von 25,5 Stunden.
    Ich bin Am berufskolleg und mit meinen gesamten Stunden in einem Bildungsgang eingesetzt, der 4 Konferenzen pro Jahr abhält. Dazu die Lehrerkonferenzen, zu denen ich - soweit ich weiß - komplett muss. Zeugniskonferenzen sind ja auch Pflicht.
    Nun ist meine Frage: Muss ich zu den 4 Konferenzen oder darf ich auch an einer oder zweien nicht teilnehmen? Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus?

  • Hier heißt es, wenn eine die dienstlichen Belange zulassen, dann ist dies zu berücksichtigen bei Konferenzen. Sprich, du musst dich mit der Schulleitung einigen.
    Bei uns müssen die meisten Teilzeitkollegen zu allen Konferenzen, aber die haben mehr als die Hälfte der Stunden, ich habe 11 von 28 Stunden (minimale Stundenzahl nach dem BEEG) und damit muss ich nicht zu allen.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW greift $17 der Allgemeinen DienstOrdnung:


    Lehrerinnen und Lehrer(1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnenund Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben)soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrererstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahmean Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben(z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollenproportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. BeiSchulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in derRegel auf die Anzahl der Veranstaltungen.
    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglichtwerden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischenund pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastungdurch Springstunden soll vermieden werden.

    • Offizieller Beitrag

    Da Konferenzen ja kein Selbstzweck sind, berücksichtigt eine gute Schulleitung die Konferenzbelastung schon bei der Einsatzplanung, also z.B. durch Einsatz in weniger Klassen, wenger Stufen oder weniger Abteilungen. Manchmal stehen da aber die Einsatzwünsche der entsprechenden Kolleginnen und Kollegen im Weg. Wenn sie eben beispielsweise (bei uns) unbedingt trotz Reduzierung in 3 unterschiedliche Schulformen wollen, dann bedeutet das eben auch 3 Schulformkonferenzen.

  • Dazu gibt es ein neues Urteil des BVerwG:


    Leitsatz:


    Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden. Das bedeutet, dass der Teilzeitquote entweder bei der Übertragung von Funktionstätigkeiten Rechnung zu tragen ist oder ein zeitlicher Ausgleich durch entsprechend geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben erfolgen muss.


    Den Volltext findet Ihr hier: http://www.bverwg.de/entscheid….php?ent=160715U2C16.14.0



    Ich lese hier hraus, dass man demnach weniger zu Konferenzen herangezogen wird, was ich für schwierig halte, demnach sollte es dafür zumindest an anderer STelle rine Entlastung geben.
    Ich gehe mal davon aus, dass einige BUndesländer (vielleicht mit AUsnahme HH) Neuregelungen schaffen müssen.


    Gruß
    Toastrider

  • Es wäre natürlich auch bei der Gestaltung der Schulorganisation eine Frage, inwieweit Konferenzen notwendig sind oder ob man stattdessen andere Kommunikationsformen wählen kann. Eine Konferenz, z.B., bei der mir jemand Informationen mündlich vorträgt, halte ich für Zeitverschwendung.


    Nele

  • In BW gehören Konferenzen zu den "nicht teilbaren Aufgaben" und müssen von jedem Lehrer - unabhängig vom Deputat - wahrgenommen werden.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Bei uns müssen auch die Teilzeitkollegen immer zu allen Konferenzen. Jedoch weiß nicht, was passiert, wenn mal eine Konferenz "schwänzt".


    Maximal doch dicke Lust mit der Schulleitung und den Kollegen oder gleich Abmahnung und Kündigung??

    • Offizieller Beitrag

    Ganz ehrlich, ich krieg hier gerade die Moderatorenkrätze.


    Seit hier kaum noch jemand sein Bundesland ins Profil einträgt, haben wir lauter solche sinnentleerten "bei uns ist das aber so und so"-Diskussionen.


    Im Prinzip könnten wir alle diese threads umbenennen in "Halbwissen-Sammlung bundeslandspezifischer Umgangsweisen mit XY".


    Naja, ist vielleicht auch ganz nützlich. :/

  • Seit hier kaum noch jemand sein Bundesland ins Profil einträgt, haben wir lauter solche sinnentleerten "bei uns ist das aber so und so"-Diskussionen.

    Deshalb die Frage nach dem Bundesland, die der Fragesteller aber nicht beantwortet hat. Kann man eine Angabe nicht irgendwie verpflichtend einstellen?

  • Die relevante Frage ist doch immer: WAS ist WO geregelt. Natürlich ist es von Belang, was in anderen Bundesländern an der Tagesordnung ist und in welcher Verordnung es dort zu finden ist. Das hilft, einen klareren Blick über Rechtsfragen zu bekommen, die wenigsten von uns sind nunmal Schulleiter und wissen daher alles ganz genau.


    Wenn der TE was anderes wissen will, muss er sein Bundesland angeben. Wenn ihm die Diskussion hier reicht, auch gut. Deswegen ja auch "Thread-Ersteller".


    Schlimm genug, dass man seine eigenen Beiträge nicht mehr bearbeiten oder löschen kann. Aber
    Bundesland verpflichtend eintragen? tststs :neenee: Ich möchte jedenfalls nicht mal von Kollegen gefragt werden, ob ich es bin, die deren aktuelle Schulsorgen da gerade in einem öffentlichen Forum durchdiskutiert.

    • Offizieller Beitrag

    DAS, liebes Pausenbrot, wäre aber vermutlich erst dann ein zusätzliches Erkennungsmerkmal, wenn die Schilderungen des Problems bereits "eindeutig" sind. Und dann sehe ich das zu geringe Maß an Anonymisierung bei der Schilderung des Falls als erheblich größeres Problem an als die Angabe des Bundeslandes, die nun einmal bei Rechtsfragen einfach notwendig ist.
    Rein taktisch gesehen ist es auch einfach so, dass die Antworten schneller und zielgerichteter ausfallen.

  • Das stimmt. Aber gerade bei heiklen Themen, beispielsweise Mobbing, will man sein Leid los werden und nicht mit Fragen kommen, à la "angenommen ein/e SchulleiterIn benutzt wiederholt Schimpfwörter, um KollegInnen zu sagen, dass er/sie seine oder ihre Arbeit nicht angemessen erfüllt sieht... wie ist die Gesetzeslage?"


    Weil hinterher löschen geht ja dann auch nicht.


    Und ich vermute, wenn ich -beispielsweise- alle 6000 Beiträge von Meike durchsehen würde (von Angaben zur Wohngegend aus einem Land-oder-Stadt-Thread über die Unterrichtsfächer bis hin zur Funktionsstelle) und anschließend die passenden Hessener Gymnasien durchginge, wäre es nicht mehr allzu schwer, herauszufinden, wie Meike im realen Leben heißt.

  • Man sollte allerdings auch nicht zu paranoide sein. Bzw., wenn man ernsthafte Befürchtungen über seine privaten Daten hat, dann wird man nun einmal in einem Online-Forum keine Hilfe finden können und sollte es gleich sein lassen, es da zu versuchen. Es gibt schließlich noch die klassischen Beratungsmöglichkeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Und ich vermute, wenn ich -beispielsweise- alle 6000 Beiträge von Meike durchsehen würde (von Angaben zur Wohngegend aus einem Land-oder-Stadt-Thread über die Unterrichtsfächer bis hin zur Funktionsstelle) und anschließend die passenden Hessener Gymnasien durchginge, wäre es nicht mehr allzu schwer, herauszufinden, wie Meike im realen Leben heißt.

    Richtig. Deswegen gilt in jedem Forum grundsätzlich: nichts im internet posten, wozu man nicht auch jederzeit stehen kann. Wenn man Beratung sehr privater Natur möchte, wende man sich vertrauensvoll an seinen Personalrat, Gesamtpersonalrat, Betriebsarzt oder Psychiater :) ... Ansonsten dient die relative Anonymität von internet-Foren eher dazu, dass man nicht gleich zu jedem Thema Anrufe zu Hause bekommt oder Besuche ...


    Ich wusste übrigens gar nicht, dass ich eine Funktionsstelle inne habe. Aber gut zu wissen, ich teile das mal der hessischen Bezügestelle mit. ;)


    Hinterher löschen lassen geht schon, nach Erörterung mit den Moderatoren. Aber threadfledderei - i.e. nachträgliches Löschen des Ausgangspost und anderer geht in einem Forum halt auch nicht, dann entstehen sinnlose threadfetzen mit denen keiner mehr was anfangen kann.

  • Nur ne Idee: Wie wäre es denn mit einem Unterforum "Rechtsfragen", in dem man nur neue Beiträge erstellen kann, wenn man sein Bundesland eingetragen hat? Weiß aber nicht, ob die Software das hergibt...

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