Kursfahrt-Kostenübernahme im Krankheitsfall

  • Hallo!
    Ich bin Lehrerin und es war geplant, dass ich auf einer Kursfahrt mitfahre (also als Begleitung). Ich war die Wochen vor der Fahrt immer kränker, so dass ich schon in der Woche vor der Fahrt habe, - erfolglos :( - versucht habe, einen Ersatz für mich zu finden.
    Ich bin am Ende nicht mitgefahren, es gab keinen Ersatz, die Fahrt habe ich trotzdem bezahlt.
    Im Endeffekt ist es egal, es war die richtige Entscheidung nicht mitzufahren. Es war vor ein paar Wochen und ich bin immer noch nicht wieder fit, trotz Krankschreibung und Herbstferien. Nur würde es mich interessieren, ob es doch einen Weg gibt, an einen Teil der Kosten zu kommen.
    1) Es gab keine Reiserücktrittsversicherung.
    2) Bei der Unterkunft gab es keine Kulanz, es müssen alle Kosten getragen werden, auch die Mahlzeiten und so weiter.
    3) Die Fahrt war von Sonntag auf Freitag, ich wurde am Montag (also Bescheinigung am Montag ausgestellt) von Freitag (davor) bis Donnerstag krankgeschrieben. (Weil ich aus verschiedenen Gründen am Freitag unbedingt in die Schule wollte).
    4) Aufgrund meiner Absage bzw. meines Versuchs abzusagen gab es seeeeehr viel böses Blut mit der Schulleitung, ich fühle mich dem nicht gewachsen, mich wieder einem doofen Gespräch zu stellen, das mich wieder mindestens eine Woche aus der Bahn wirft. (und ich bin noch in der Probezeit, auch wenn ich weiß, dass mir meine Gesundheit wichtiger ist und ich eh nicht wegen sowas gefeuert werde...) Aber deswegen frage ich lieber hier nach, ob es einen Hauch einer Chance gibt, dass der Dienstherr für sowas eigentlich aufkommen müsste. Die paar hundert Euro hätte ich logischerweise lieber wieder auf meinem Konto ;)
    Vielen Dank im Voraus,
    eine fragende Kollegin


    PS: eine Reiserücktrittsversicherung schließe ich auch bald ab.

  • Dienstreisen aus Anlass der Begleitung von Schulfahrten dürfen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel (Landesmittel zuzüglich Drittmittel) genehmigt werden.

    Auf der verlinkten Seite findest du alle Infos. Wer nach den neuen Regelungen in NRW immer noch seine Schulfahrt aus eigener Tasche bezahlt, trägt auch das Kostenrisiko... Das hilft dir vielleicht nicht weiter, aber du hättest es eigentlich vorher wissen müssen. Hier hat aber schon dieine Schulleitung gesetzeswidrig gehandelt, eventuell kann sich das zu deinen Gunsten auszahlen.

  • WENN ich mitgefahren wäre, würde ich jeden einzelnen Cent zurückbekommen.
    Fahrtkosten, Unterkunft, Eintrittsgelder und Tagesgeld auch noch dazu.


    NUR: ich bin nunmal nicht mitgefahren. Also kann ich keine Kosten geltend machen. und leider gab es keinen Ersatz, so dass kein Kollege die Kosten geltend machen kann.

  • Vor der Klassenfahrt nächstes Mal unbedingt klären, ob die Kosten komplett übernommen werden können. Denn nur dann darf die Dienstreise überhaupt genehmigt werden. Aber so, wie ich eure Schulleitung einschätze, hat diese einfach die Probezeit als Druckmittel genutzt dich trotzdem auf Fahrt zu schicken. So läuft das bei uns.
    Wenn Du nicht NRW sondern SLH angegeben hättest, hätte ich darauf gewettet, dass du an unserer Schule bist.
    Eigentlich würde ich ja sagen, es ist eine Frechheit, dass es sehr viel böses Blut gegeben hat, weil du aufgrund von Krankheit nicht mitfahren wolltest. Aber dies scheint mir in Schulleiterkreisen normal zu sein.
    Eine Option nach Verbeamtung auf Lebenszeit (aber nicht vorher, wegen gesundheitlicher Eignung als Kriterium für die Lebenszeitverbeamtung) ist es sich vom Arzt attestieren zu lassen, dass man keine Fahrten mit Übernachtung durchführen kann. Gibt diverse gesundheitliche Gründe, warum dies nicht geht. Dann ist man in Bezug auf Kursfahrten nicht mehr der Willkür des Schulleiters ausgesetzt. Manche Schulleiter wollen einfach Krieg bzw. brauchen Lehrer, die sich dominieren lassen. Ich empfehle auch unbedingt Mitgliedschaft in einer Lehrergewerkschaft, eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung und einen guten Draht zu einem Hausarzt!
    Wehrhaft bleiben!

  • Also:
    ich wurde nicht gezwungen mitzufahren, mir war zwar bewusst, dass ich in der Probezeit mindestens eine Fahrt machen müsste/sollte, es ist / wäre aber nicht die erste Fahrt gewesen und ich wäre wirklich sehr gerne gefahren. Die Fahrt gehört zum Schulprogramm, so dass ich wirklich jeden einzelnen Cent zurückbekommen würde. Es liegt wirklich nur daran, dass ich jetzt krank war: ich kann ja keine Reisekostenanträge stellen, wo ich doch nicht gefahren bin? und dass ich das Geld vorgestreckt habe, ist zwar ein doofes System, aber verkraftbar, denn ich hätte ja im Normalfall in ein paar Wochen wie gesagt jeden einzelnen Cent zurück und sogar darüber hinaus.

  • Du hast doch für die Krankheit ein Attest vom Arzt, oder nicht? Es kann doch nicht sein, dass man zahlen muss, wenn man mit attestierter Krankheit nicht teilnehmen kann. Für solche Fälle empfehle ich dringend Rechtsbeistand.
    Allerdings ist es fraglich, ob man dies in der Probezeit schon machen sollte. Schulleiter neigen sonst dazu sich zu rächen und vielleicht bekommt man Probleme mit der Lebenszeitverbeamtung.
    Ist diese allerdings erst einmal durch, Feuer frei!

  • Noch einmal: "Dienstreisen aus Anlass der Begleitung von Schulfahrten dürfen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel (Landesmittel zuzüglich Drittmittel) genehmigt werden."
    So, die Dienstreise ist im Vorfeld genehmigt worden. Also standen die Reisekostenmittel natürlich zur Verfügung, denn sonst wäre die Fahrt eben nicht genehmigt worden. Folgerichtig hat die Schule auch die Reisekostenmittel zur Verfügung. Es sei denn, jemand hat "freiwillig" schriftlich auf die Erstattung verzichtet.


    Jede innerschulische Regelung, die den "Vorschuss" eines Mitfahrers vor der Genehmigung einrechnet, um die Kosten zu deckeln, ist nicht gesetzeskonform. Wenn die Kosten mangels Kulanz der Vertragspartner, wie du sagst, für die Fahrt entstanden sind, sind sie auch aus den Verfügung stehenden Mitteln bezahlt worden und müssten dir eigentlich erstattet werden.


    Wie die Kommunikation mit deiner Schulleitung zu laufen hat, sollte dein Personalrat wissen.

  • 2) Bei der Unterkunft gab es keine Kulanz, es müssen alle Kosten getragen werden, auch die Mahlzeiten und so weiter.

    Das dürfte sicher gesetzwidrig sein, denn dem veranstalter sind keine Kosten für Mahlzeiten entstanden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • es handelt sich um eine Unterkunft im Ausland und die Unterkunft ist ohne diese Mahlzeiten nicht buchbar. Sprich: man muss da Halbpension buchen, genauso wie die Zuschläge für die Bettwäsche und so. Ich hätte spätestens zwei Tage vor Anreise absagen und eine Krankmeldung dahinschicken müssen, um für das Essen eine Teilrückerstattung zu erhalten.

  • Hallo,


    gab es denn keine Freiplätze. Die darf man nämlich als Lehrer in Anspruch nehmen.
    Außerdem kann es doch gar nicht sein, dass keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei so vielen Personen einer krank wird, ist einfach zu hoch. Die Versicherung trägt dann deine Kosten, wenn du ein Attest vorlegen kannst.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne es nur so, dass die Eltern (und Lehrer), wenn gewünscht, selbst eine RRV abschließen (müssen).


    bei den Freiplätzen bin ich mir ziemlich sicher, dass man die als Lehrer nicht nutzen darf. Oder ist das mal wieder eine BL-Frage?

  • nein, es ist auch in NRW so. Bzw. dann hat doch das Ministerium empfohlen die Freiplätze in Anspruch zu nehmen, um eben die Ausgaben aus dem Top zu senken.
    Die Kostenkalkulation wurde diesmal aber ohne Freiplätze gemacht und warum es keine Reiserücktrittsversicherung nicht gab, ist zwar eine interessante Frage, aber sie bringt mich jetzt nicht weiter. Ich habe die Fahrt nicht geplant, wusste nicht, dass wir keine RRV haben, hätte vermutlich nicht dran gedacht, eine separat für mich abzuschliessen und habe mich seit einem Jahr auf die Fahrt gefreut, habe also gar nicht in Erwägung gezogen, dass es nicht klappt.
    Man lernt für die Zukunft nie aus.

  • Es sei denn, jemand hat "freiwillig" schriftlich auf die Erstattung verzichtet.

    Hier liegt pepe nicht richtig. Es gibt keinen "freiwilligen" Verzicht auf die Erstattung. Diverse Gerichtsurteile in mehreren Bundesländern haben meiner Erinnerung nach festgestellt, dass ein derartiger Verzicht unwirksam ist.


    "kollegin" hat ansonsten aufgrund der von pepe angeführten Gründe Anspruch auf Erstattung aller Reisekosten und sollte sich nicht über den Tisch ziehen lassen!


    Und immer dran denken: Die Fahrt war eine dienstliche Veranstaltung. Damit trägt prinzipiell der Arbeitgeber (d.h. der Dientherr) das Kostenrisiko. Wo das Geld letztendlich herkomt, sollte "kollegin" egal sein.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • @Mikael - Das scheint in NRW aber durchaus noch aktuell zu sein (Seite 3 v. 6 im verlinkten Dokument):


  • D.h. solange man dem Schulleiter keinen (selbstgeschrieben) Wisch rüberreicht, in dem sinngemäß steht "Hiermit verzichte ich auf alle Reisekosten" oder es ihm gegenüber vor Zeugen erklärt, sollte es kein Problem mit der Erstattung geben.


    Auch ein durchschnittlicher Lehrer sollte nicht so dumm sein, eine der beiden erwähnten Alternativen zu wählen...


    Gruß !

  • Ich wollte den aktuellen Stand kurz berichten:
    Unser Schulverwaltungsassistent (ein Goldstück!) hat bei der Bezirksregierung angerufen und tatsächlich rausgefunden, dass ich einen ganz normalen Reisekostenantrag ausfüllen kann, meine Krankschreibung anhefte und mit Unterschrift der Schulleitung einreiche und gut. Müsste also das ganze Geld bald wieder bekommen.

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