Eine Frage für NRW: Können / Werden die Inhalte eines AO-SF-Verfahrens auf Wunsch oder standardmäßig auch noch einmal kontrolliert, ob sich Zusätzliches ergibt? Ist so etwas sinnvoll bzw. wie würde man das anleiern oder wo könnte man sich schlau machen? An meiner Schule ist kein Sonderpädagoge.
Bzw. eine Frage an die Fachleute: Ist das "Festhaken" an Details wie Wörtern oder Buchstabenfolgen, die nicht 'wunschgemäß' geschrieben werden und die Auskunft, nun "nicht weiterarbeiten zu können", wenn es an der Tafel so und so stehe oder eine spielerische Aufgabe nicht erledigen zu können, wenn das Feld nicht diese und jene Form habe, einfach nur 'Zauber' im Rahmen von ES oder geht so etwas schon in Richtung autistische Störung in einer gewissen Ausprägung?