Guten Tag liebe Zulesende,
neu hier im Forum, benötige ich denoch Rat von zulesenden Lehrern und Eltern.
Gibt es im nachstehenden Fall noch eine rechtliche Handhabe einer Mitnahme der Familie (Ehemann, 2 schulpflichtige Kinder im Alter von 11 und 12 Jahren) der Klassenlehrerin zu verwehren?
Auf dem Elternabend wurde das Thema: Klassenfahrt unserer 8. Klasse abgehandelt. Die Klasse wird einen 5-tägigen Segeltörn auf der 'Fridtjof Nansen' machen.
Im Infobrief schrieb die Lehrerin:
Zitat:
'-Konkretes zur Klassenfahrt
. wer fährt mit (Betreuer, meine Familie)'
und klein drunter in Klammern: '(Sie entscheiden!)'
'meine Familie, bedeutet, ihr Mann (kein Lehrer an unserer Schule und ihre beiden Kinder, 11 Jahre und 12 Jahre, 4. und 5. Klasse, Schüler an der gleichen Schule).
Die Reisekosten übernimmt die Familie für die Familienmitglieder natürlich selbst.
Der Grund der Mitnahme ist:
vordergründig:
die Fridtjof Nansen fasst 35 Peronen, die Klassenstärke beträgt 26 inkl. Lehrerin, damit das Schiff nicht mit Fremden zahlenmässig 'vollgemacht' wird, bzw. die Gesamtkosten für das gesamte Schiff auf die 26 Elternhäuser umgelegt werden, will sie ihre Familie mitnehmen
(wobei dann immer noch 5 Fremde mit an Board kommen könnten und dann hätte man Familie (was einige Eltern und einige Schüler nicht wollen) und Fremde (was die Lehrerin, einige Eltern/Schüler nicht wollen) an Board.
Der hintergründige Grund ist und die Lehrerin benannte den Grund auch selbst:
damit sie ihr soziales Kuschelkissen hat.
Ihren familiären Rückhalt hat.
Unsere Kinder wäre ja sehr anstrengend auf Klassenreisen ....
Eltern wiesen daraufhin, dass die Kinder ja auch kein soziales Netz/Kuschelkissen hätten, es eine Klassenfahrt und keine Familienfahrt sei, einige Kinder dagegen seien, es sei ihre Fahrt, sie wollten keine kleinen Kinder dabei haben, Konfliktsituationen zwischen den eigene Kinder und Schülern bedacht sein müssen, wie setzt man da die Prioritäten, Vermischung von privatem und schulischem.
Einge Eltern baten die Lehrerin noch mal darüber nachzudenken und dann zu entscheiden.
Damit für die Entscheidung selbst zuständigg zu sein, fühlte sich die Lehrerin sichtlich unwohl und entscheidungsunfähig. Bzw. sie sagte, dann würde sie ihre Familie nicht mitnehmen können, da sie sich nicht gegen die ablehnenden Eltern stellen wollen würde.
Eltern nahmen ihr die Entscheidung ab und erzwangen eine Abstimmung, die 11 zu 7 für die Mitnahme der Familie entschieden wurde.
Meiner Tochter stinkt das, mir auch.
Geht das überhaupt, darf man das so machen?
Gibts da keine Gesetze, die sowas verbieten ???
(wir sind auf einer Waldorfschule).
Es wurde einvernehmlich geregelt, via demokratischer Abstimmung aber ist das auch rechtens oder ist das rechtsfreier Raum?
Die Schüler/innen werden nicht gefragt, man nimmt sie da leider nicht nicht ernst genug und ich vermute, die Schüler/innen könnten ja 'nein' sagen also frägt man erst gar nicht und zieht den 'Stiefel' durch.
Meine Tochter wird mitfahren, allem Übel zum Trotz. ihr geht es um ihre Klasse, die lästigen Begleiterscheinungen wird sie halt hinnehmen müssen. Wir trauen ihr die Fahrt zu und auch dass sie klar kommt.
Gut, vielleicht geht es ihr besser, wenn sie ihre Familie dabei hat, und vielleicht wirkt sich das positiv auf ihr Verhalten gegenüber den Schülern aus aber trotzdem es ist so ein mischmasch. Wenn ihr die Fahrt zu anstrengend ist, hätte sie sie erst gar nicht stattfinden lassen sollen. Das wäre der korrekte Weg gewesen.
Es wurde ihr übrigens auch angeboten, von einer lieben Schülermutter (die auch Lehrerin an der Schule ist) dass diese die Kinder in der Zeit der Klassenfahrt nimmt, die Klassenlehrerin lehnte dies ab 'dazu sei sie dann doch zu gluckig und sie wollte die Kinder bei sich haben. Die müssen dazu übrigens Sonderurlaub bekommen, den für dringende Fälle, ich dachte, der wäre nur für Hochzeiten und Todesfälle, aber für extra-Ferien scheint das auf Antrag auch möglich zu sein.
Als weitere Begleitpersonen/Aufsichtspersonen werden 2 schulengagierte Ex-Schüler mitkommen, die das Abitur bereits abgelegt haben, das ist auch zulässig:
In diversen Bildungsportalen der Bundesländer ist nachzulesen wie es sich mit der Haftung auf Schulwanderungen verhält.
Meistens ist es so das mindestens zwei Begleitpersonen empfohlen werden, wobei die zweite Person nicht zwingend Lehrer sein muss, sondern auch Mutter/Vater eines Schülers oder ein ehemaliger Schüler sein kann. Die Aufsichtspflicht muss aber dann entsprechend vom Klassenlehrer delegiert werden.
Wie sieht man den Fall hier im Lehrerforum?
Die Eltern der Klasse haben per Abstimmung entschieden, kann oder muss man sogar nocht etwas tun?
Liebe Grüße
Prima-Klima