Unangekündigte Arbeiten in der GS Baden Württemberg

  • Hallo zusammen,


    da viele Kinder meiner Klasse 4 in Mathematik schon seit dem 3. Schuljahr häufig keine Hausaufgaben machen (Brennpunktschule) und ich die Arbeiten sehr gründlich in der Schule vorbereite:
    Kann ich auch unangekündigte Arbeiten schreiben? Nach einigen Wiederholungsstd.? Damit meine ich über den Stoff einer Unterrichtseinheit, nicht nur über die letzten beiden Std.
    Das würde bei den guten Schülern den Druck nehmen. Manche müssen 3 Tage übers WE (FR-SO) mit ihren Eltern über dem Stoff sitzen, wenn sie die Woche darauf eine Arbeit schreiben.


    Die Benachteiligten, eher Schwächeren, die oft keine Hilfe haben, wiederholen in der Regel sowieso kaum oder lernen auf die Arbeit.


    Wie seht ihr das? Googelte, fand aber nur über Bayern den Hinweis, dass in der GS Arbeiten nicht anzukündigen sind.


    Früher mussten Arbeiten bei uns angekündigt werden, allerdings hörte ich schon von einer Kollegin, dass sie zumindest schon hin und wieder Arbeiten nicht ankündigt.


    Wenn ja: Muss das noch im Elternabend besprochen werden?


    Danke fürs Antworten

  • Das steht in der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung. "...sind in der Regel anzukündigen" und "(2) Schriftliche Wiederholungsarbeiten geben Aufschluß über den erreichten Unterrichtserfolg der unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin. Sie können auch als Nachweis dafür dienen, mit welchem Erfolg die Hausaufgaben bewältigt wurden. Für die Anfertigung einer schriftlichen Wiederholungsarbeit sind in der Regel bis zu 20 Minuten vorzusehen."


    "in der Regel" und "unmittelbar vorangegange Stunden" sind ja nun sehr dehnbar. Trotzdem ist es im Zweifelsfalle immer günstig, die Eltern vorab zu informieren und v.a. in die Protokolle der vergangenen Konferenzen zu schauen, Abstimmung darüber in der Schulkonferenz etc., was bereits geregelt wurde.

  • Mir ist auch nicht ganz klar, warum du sie nicht mehr ankündigen willst. Möchtest du, weil die schwachen keine Unterstützung bekommen, Chancengleichheit schaffen? Oder es macht eh keiner HA, daher möchtest du die Arbeiten nicht mehr ankündigen, weil eh keiner dafür lernt, also die aus bestimmten Elternhäusern?


    Du möchtest Druck bei den Kindern rausnehmen, die zu Hause für die Arbeit üben müssen?


    Meine Tochter ist jetzt 3 Klasse und schreibt diese Wochen die ersten benoteten Arbeiten. Ich finde es mehr als richtig, dass sie dafür übt und lernt dass man sich auf Arbeiten vorbereiten muss.


    Da spricht nichts auch mal gegen eine unangekündigte Arbeit. Aber ich verstehe nicht so recht, warum du es nur noch so machen möchtest.

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