Vertretungsplan

  • Hallo!


    Hoffe,es kann mir jemand helfen.
    Bin als KV an eine andere Schule abgeordnet.
    Hier ist nun so,dass wenn jmd fehlt,dass der Grund des Fehlens auf dem Vertretungsplan vermerkt wird.Dieser hängt zwar nur im Lehrerzimmer,aber alle Kollegen können lesen,warum ein Kollege fehlt.So findet man in einer separaten Spalte mit der Bezeichnung "Grund" z.B. folgende Gründe:Fobi,krank,Kind krank.
    Ist es nicht Privatsache,wenn man aus gesundheitlichen Gründen fehlt oder wenn das Kind erkrankt ist?!Außer der Schulleitung geht das doch niemanden an?!
    Wenn ich vertreten muss,dann will ich wissen wann ich vertreten muss und welche Klasse,der Rest ist doch nicht relevant.


    Dürfte ich also auf den Rektor zugehen und ihn darum bitten,falls ich mal fehlen sollte,dass es ohne einen Vermerk in dieser besagten Spalte geschieht?Wenn ja,auf was kann ich mich stützen?


    Danke!!!!

  • Kurz:
    Ziemlich sicher unzulässig.


    Lang:
    Ich ordne den Grund des Fehlens als in die Kategorie "Personalaktendaten" ein. (Der Grund für diese Einordnung ist, dass ich nicht wüsste wo Fortbildungen, Fehlen wg. Krankheit etc. sonst erfasste werden sollten, wenn nicht in der Personalakte).


    Personalaktendaten dürfen nur für Zwecke der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft gespeichert, verändert, übermittelt oder sonst genutzt werden. (Siehe VV Datenschutz an öffentlichen Schulen (Baden-Württemberg), 2.2. und 2.3.).


    Vorgehen:
    Personalrat
    Datenschutzbeauftragte/r der Schule (ich sehe auf die schnelle nicht ob es diese Funktion in BaWü gibt. Hier in RLP gibt es sie.)
    Datenschutzbeauftragter des Landes.


    (So eine Veröffentlichung ist ein m. E. ein Unding uns sollte nicht nur durch "Privatverhandlungen" zwischen einer Person und der SL unterbleiben, sondern generell.)


    Gruß
    Nitam

  • Das sollte eigentlich unter den Datenschutz fallen. Im Moment will mir auch kein Grund einfallen, warum das wichtig wäre, dass das alle wissen.

    • Offizieller Beitrag

    Neugierde? Kontroll-Bedürfnis der anderen / einzelner Kollegen? Ich habe so einen Kollegen, der will immer alles wissen und hat schon mehrfach gefordert, dass auf dem Vertretungsplan der Grund steht. Hat unser Vertretungsplan-Macher bisher aber berechtigterweise immer verweigert.


    kl. gr. frosch

  • Der einzige "Grund", den ich mir vorstellen könnte, ist dass es für die Kollegen nützlich sein könnte, ob jemand krank oder "nur" auf einer Fortbildung ist, weil man im letzteren Fall evtl Kontakt aufnehmen kann, ob es Material oder Aufgaben gibt. Ich bereite oft etwas vor und dann gibt es Aufgaben, sodass ich vergeblich vorbereitet habe (und die Vertretungsplanmacher wissen oft nicht, ob es Material gibt oder nicht)

  • Mit ziemlicher Sicherheit illegal. Auf den "Grund" kommt es dabei überhaupt nicht an. Schnellstens abstellen lassen (notfalls über die vorgesetzte Behörde)!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich denke auch, dass es niemanden etwas angeht, ob man fehlt, wenn man selbst krank oder das Kind krank ist.


    Jedoch ist es kein dienstliches Geheimnis, wenn jemand auf Fortbildung ist oder wegen einer Klassenfahrt/ Wandertag fehlt. Hier in Sachsen-Anhalt muss die SL den Grund für das Fehlen erfassen (für die Statistik fürs Land/ Schulamt).


    Deswegen würde ich als Privatperson darauf bestehen, dass der Vermerk "Krank" oder "Kind krank" nicht mehr auf dem Vertretungsplan steht. Klar, hinterher wissen es trotzdem alle, wenn man krank ist.


    Ich persönlich finde es schon schrecklich, dass immer lang und breit (auch von Schulleitungen) getrascht wird, was jeder hat.


    Ich habe selbst dieses Jahr eine Stellvertreterin als Klassenlehrerin, die momentan krank ist und ich muss eine Klassenkonferenz einberufen, auf der Beschlüsse wegen Nachteilsausgleich gefasst werden müssen.


    Da habe ich mal die SL gefragt, wie lange denn Frau XY wahrscheinlich krank ist, damit ich mit ihr einiges für die Klassenkonferenz noch absprechen kann.


    Die Antwort: "Die hat es mit dem Rücken. Da kann noch dauern."


    Eindeutig ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Dienstvorgesetzten.


  • Da habe ich mal die SL gefragt, wie lange denn Frau XY wahrscheinlich krank ist, damit ich mit ihr einiges für die Klassenkonferenz noch absprechen kann.


    Die Antwort: "Die hat es mit dem Rücken. Da kann noch dauern."


    Eindeutig ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Dienstvorgesetzten.

    Eindeutig nicht eindeutig.


    Die SL bekommt die Art der Erkrankung nicht offiziell mitgeteilt. Auf einer Krankschreibung ist sie nicht angegeben. Die Information über die Art der Erkrankung kann eigentlich nur von der Erkrankten selbst an die SL gegeben worden sein. Von meiner SL kenne ich es dann Formulierungen wie "... wir haben miteinander telefoniert und ich darf sagen, dass ... "

  • An meiner Schule wird’s tatsächlich heute noch so gehandhabt. Ich bin derzeit in elternzeit, werde aber versuchen, dagegen anzugehen. Vermutlich anonym über den Lehrerrat. Nun, da ich selbst ein Kind habe, hat mich das zunehmend irritiert.


    Allerdings wird bei uns auch so kommuniziert, dass die SL Homeoffice macht. Dieses erst zu erfahren, wenn sie am selbigen Morgen nicht im Haus ist, bringt mir dann auch nichts mehr, wenn ich sie an dem Tag für eine Unterschrift oder Ähnliches „brauche“.

  • Bin ich der einzige, der das überhaupt nicht schlimm, sondern eher gut findet? Ob ein Kollege wirklich krank, auf Fortbildung oder einem Ausflug ist, kann mir als Vertreter doch von Bedeutung sein.

    Verständlich finde ich nur die Sache mit "Kind krank" (und trotzdem: in welcher Situation kann das zum Nachteil des kindkranken Kollegen sein?)

  • Inwiefern ist dir das von Bedeutung? Machst du anderen Unterricht, wenn der Kollege krank ist als wenn er auf Fortbildung ist?

    Fobi/Ausflug -> ich nehme Kontakt mit dem Kollegen auf und frage nach sinnvollen Inhalten


    Krank -> ich improvisiere/denke mir selbst etwas aus und lasse den Kollegen in Frieden genesen

  • Finden kann man das, wie es will, es ist datenschutzrechtlich schlicht und ergreifend unzulässig.

    Der Vertretungsplaner kennt den Grund, er kann im elektronischen Klassenbuch frühzeitig vermerken "Aufgaben Meyer", wenn Kollege Meyer aus einem Grund ausgeplant ist, aus dem er trotzdem Aufgaben stellen kann oder eben "Vertretung Müller", wenn Meyer das nicht kann und / oder muss und Müller selbst überlegen muss, was er in der Stunde macht. Alles andere geht Müller nichts an, und erst recht nicht alle anderen Kollegen.

  • Fobi/Ausflug -> ich nehme Kontakt mit dem Kollegen auf und frage nach sinnvollen Inhalten


    Krank -> ich improvisiere/denke mir selbst etwas aus und lasse den Kollegen in Frieden genesen

    Normalerweise gibt der Kollege auf Fobi / Ausflug von selbst Material oder Anweisungen rein. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man davon ausgehen, dass er krank ist. Kontakt nehme ich telefonisch oder per Mail nie auf.


    Höchstens, wenn ich sehe, dass ich übermorgen vertreten muss und der Kollege mir in der Schule über den Weg läuft. Dann spreche ich ihn natürlich an. Aber dafür ist die Info auf dem VP irrelevant.

  • Wie wär’s andersherum? Die absente Kollegin nimmt Kontakt auf (hinterlegt Aufgaben etc.), wenn SIE das für wichtig hält. Und überhaupt, was macht ihr denn für ein Hochamt aus einer Vertretungsstunde?


    „Ich will’s aber wissen!“ hebelt jedenfalls keinen Datenschutz aus.


    Ich diskutierte bei so etwas nicht. Anzeige bei der LDI. Fertig.

  • Ich bin wirklicher Datenschutz-Laie. Daher meine Frage: Wieso kann ich in unserer Schulkommunikationsplattform für jeden Schüler bei Abwesenheit den genauen Abwesenheitsgrund (selten auch unter Nennung der Krankheit/Symptome) einsehen? Das müsste dann doch genau so wenig erlaubt sein.

  • Wieso kann ich in unserer Schulkommunikationsplattform für jeden Schüler bei Abwesenheit den genauen Abwesenheitsgrund (selten auch unter Nennung der Krankheit/Symptome) einsehen? Das müsste dann doch genau so wenig erlaubt sein.

    Stimmt. Personenbezogene Daten müssen denjenigen zugänglich gemacht werden, die sie dienstlich benötigen, heißt, ein unterrichtender Lehrer muss sehen können, ob ein Schüler entschuldigt oder unentschuldigt fehlt. Genau das sind auch die selektrierbaren Gründe für Abwesenheit in den gängigen Klassenbuchprogrammen. Genaue Erkrankungen oder Symptome haben im Klassenbuch überhaupt nichts verloren und werden der Schule normalerweise auch gar nicht mitgeteilt.

    Darüber hinaus dürfen Sie nicht "unnötig" verbreitet werden.


    Ausnahme aus der jüngeren Vergangenheit:

    Coronainfektionen hatten Dinge zur Folge, die von der Schule, stellvertretend durch die Lehrkräfte, zu beachten waren, dies musste denjenigen, die es betraf, dann natürlich auch mitgeteilt werden.

  • Bin ich der einzige, der das überhaupt nicht schlimm, sondern eher gut findet?

    Daran kann ich überhaupt nichts gut finden und kann insofern nur dem, was Moebius schrieb, beipflichten. Wir sind ca. 140 KuK an meiner Schule; ich möchte nicht, dass die alle wissen, warum ich abwesend bin.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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