Eingangsamt Haupt und Realschullehrer in Hessen

  • Hallo,


    irgendwie finde ich keine genaue Antwort im Netz: Was ist das Eingangsamt für Haupt und Realschullehrer in Hessen? A12 oder A13?


    Worin besteht dann der Unterschied zum Gymnasiallehrer mit A13? Und in welcher Höhe ist dieser?


    LG

  • Die Besoldungs- und Zulagen Tabellen kenne ich bereits. Ich kann aber daraus nicht sehen welches Eingangsamt und Besoldungsgruppe der Haupt und Realschullehrer bzw. Gymnasiallehrer zugeordnet wird.


    Aus dem HbesG (Hessisches Besoldungsgesetz) geht folgendes hervor :



    Hiervon ausgehend, sieht es ja so als ob Haupt und Realschullehrer A13 kriegen, oder nicht? Worin liegt der Unterschied zum Studienrat?

    • Offizieller Beitrag

    in den meisten BL:

    • Offizieller Beitrag

    A13 ist eine Besoldungsgruppe, ich verstehe deine Frage nicht. Vielleicht googelst du zur Abwechslung mal selbst? http://www.oeffentlichen-diens…agen-und-amtszulagen.html

  • Die Ausgangsfrage war, worin und in welcher Höhe sich die Besoldung zwischen Gymnasial und Haupt und Realschullehrer in Hessen unterscheidet. Die Antwort auf diese Frage versuch ich mir zu ergooglen, aber ich komm zu keinem Ergebnis, weshalb ich in das Gesetz schaue. Anscheinend unterscheiden diese sich wie neleabels schon sagt in der Zulage.


    Nach meiner Recherche kriegt der Gymnasiallehrer "nur" die Allgemeine Stellenzulage (Anlage I: Vorbemerkungen Nr.13 Abs. 1 Nr.3).


    Somit erhält der Gymnasiallehrer nur eine allgm. Stellenzulage und keine Amtszulage, ist das so richtig?

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