Hallo,
irgendwie finde ich keine genaue Antwort im Netz: Was ist das Eingangsamt für Haupt und Realschullehrer in Hessen? A12 oder A13?
Worin besteht dann der Unterschied zum Gymnasiallehrer mit A13? Und in welcher Höhe ist dieser?
LG
Hallo,
irgendwie finde ich keine genaue Antwort im Netz: Was ist das Eingangsamt für Haupt und Realschullehrer in Hessen? A12 oder A13?
Worin besteht dann der Unterschied zum Gymnasiallehrer mit A13? Und in welcher Höhe ist dieser?
LG
Hier steht's ganz genau: https://hbs.hessen.de/irj/HBS_…d1576326563ea9e223c64a701
Die Besoldungs- und Zulagen Tabellen kenne ich bereits. Ich kann aber daraus nicht sehen welches Eingangsamt und Besoldungsgruppe der Haupt und Realschullehrer bzw. Gymnasiallehrer zugeordnet wird.
Aus dem HbesG (Hessisches Besoldungsgesetz) geht folgendes hervor :
Besoldungsgruppe A 12
1Konrektor
1Lehrerin
1Lehrer
1Als Eingangsamt, bei Lehrerinnen und Lehrern soweit nicht anderweitig eingereiht.
4Erhält eine Amtszulage nach Anlage VII.
Besoldungsgruppe A 13 1
1Konrektor
1Lehrer
1Rektorin
1Studienleiterin an einer Volkshochschule
1Studienrat
11Mit einem durch Staats- oder Masterprüfung abgeschlossenen Studium.
12Bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung.
Vollständig: HIER
Hiervon ausgehend, sieht es ja so als ob Haupt und Realschullehrer A13 kriegen, oder nicht? Worin liegt der Unterschied zum Studienrat?
In der Zulage.
in den meisten BL:
ZitatAlles anzeigenA 9/A10: Fachlehrer für technische Fächer an beruflichen Schulen, je nach Vorbildung (Handwerks- oder Industriemeister oder Fachhochschulstudium)
A 12:
– Lehrer an Grundschulen mit einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer (ohne Beförderungsmöglichkeit)
– Lehrer an Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen sowie vergleichbare Lehrer für die Sekundarstufe I und einem Studium von mindestens sechs Semestern Dauer je nach Schulform und Lehrbefähigung (in manchen Bundesländern mit einer Beförderungsmöglichkeit in die Besoldungsgruppe A 13 oder direkt in der Besoldungsgruppe A 13 [vor allem Realschule und Förderschule])
A 13: Lehrer mit der Befähigung für das höhere Lehramt an Gymnasien, Beruflichen Schulen, und teilweise auch an Gesamtschulen, sowie andere Lehrer mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II (Studiendauer: mindestens acht Semester) (mit allgemeiner Zulage)
A 14: Oberstudienrat
A 15: Studiendirektor
A 16:
– Schulleiter an Gymnasien (Oberstudiendirektor)
– Schulleiter an Gesamtschulen (Leitender Gesamtschuldirektor)
Kriegt der Gymnasiallehrer also nur die Allgmeine Stellenzulage mehr? Oder gibt es noch eine Amtszulage?
A13 ist eine Besoldungsgruppe, ich verstehe deine Frage nicht. Vielleicht googelst du zur Abwechslung mal selbst? http://www.oeffentlichen-diens…agen-und-amtszulagen.html
Die Ausgangsfrage war, worin und in welcher Höhe sich die Besoldung zwischen Gymnasial und Haupt und Realschullehrer in Hessen unterscheidet. Die Antwort auf diese Frage versuch ich mir zu ergooglen, aber ich komm zu keinem Ergebnis, weshalb ich in das Gesetz schaue. Anscheinend unterscheiden diese sich wie neleabels schon sagt in der Zulage.
Nach meiner Recherche kriegt der Gymnasiallehrer "nur" die Allgemeine Stellenzulage (Anlage I: Vorbemerkungen Nr.13 Abs. 1 Nr.3).
Somit erhält der Gymnasiallehrer nur eine allgm. Stellenzulage und keine Amtszulage, ist das so richtig?
in den meisten BL:
A16 natürlich auch Schulleiter an beruflichen Schulen
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