Ich habe gerade gestöbert und mich dazu entschieden den 2011er Thread nicht aus dem Grabe zu holen. Wenn ihr meint, dass es dennoch passt, verschiebt gerne den Beitrag hier.
2014 war ich im Ref und da ich damals 2013 wegen der niedrigen Steuern als Beamter schon fast alles zurück bekam, haben wir den Laptop von 2013 nicht abgeschrieben. Frau von der Lohnsteuerhilfe war recht zuversichtlich. Nun ja.
Nun habe ich so einen dreisten Fragebogen bekommen. Weiß jemand inwiefern die Angaben zur privaten Nutzung mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar sind? Bin ich gezwungen den Bogen auszufüllen? Wird mir das Nichtausfüllen als negativ angerechnet?
Zudem ist das der Fragebogen, nachdem Einspruch erhoben wurde. Ursprünglich war die Begründung für die Nichtabschreibung eine angeblich fehlende Rechnung. Davon ist nun nicht mehr die Rede. Es handelt sich um ein knapp 2500€ teures Macbook, dass ich anteilig abschreiben möchte. Ich vermute, dass da der Hase im Pfeffer liegen wird.
Es ist eigentlich unsinnig auch nur darüber zu sprechen, dass ich es im Ref zu 95% beruflich genutzt (Unterrichtsentwürfe, Recherchen, irgendwelche bescheuerten Bilder für Unterrichtseinstiege suchen, weil der Beurteilet es toll fand....) habe, allein weil es den Begriff Freizeit gar nicht gab.
Freue mich über Erfahrungsberichte!