Hallo zusammen,
das leidige Thema. Aber ich steige nicht ganz durch, obwohl ich mir schon die Infoblätter der OFD und auch die AGBs meiner PKV durchgelesen habe.
Ich bin in NDS verbeamtet und habe keine drei Kinder, also habe ich einen 50 %igen Beihilfeanspruch.
Nun geht es um eine Teilkrone. Was zahlt wer?
Angenommen meine PKV bezahlt 50 % der Kosten. Das hängt sicherlich vom Tarif ab, aber ich gehe davon aus. Bin bei der Debeka und habe den BC.
Was zahlt die Beihilfe und wie bekomme ich das raus?
Die PKV schaut sich ja die Heil- und Kostenpläne an und gibt Rückmeldungen, die Beihilfe leider nicht. Daher wüsste ich gerne vorher, womit ich rechnen muss.
Die Beihilfe zahlt ja erstmal alles notwendige, aber was bedeutet das in Euros?
Was ich gefunden habe, aber nicht richtig aufbröseln kann, ist das hier:
Zitat von OFD
- Kostenerstattung von dritter Seite Bei Ansprüchen auf Heilfürsorge, Krankenhilfe, Geldleistung oder Kostenerstattung aufgrund von Rechts-vorschriften oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sind von der Berechnung der Beihilfe die gewährtenLeistungen in voller Höhe von den beihilfefähigen Aufwendungen abzuziehen. Bei der Versorgung mitZahnersatz und Zahnkronen sind 65 v. H. als gewährte Leistung anzurechnen; Berechnungsgrundlage istder Betrag, aus dem sich der Zuschuss der Krankenkasse berechnet.
Mir ist klar, dass die Beihilfe nicht die Keramik zahlt, aber wieviel zahlt sie denn? Auch gibt es Unterscheidungen bei den Materialkosten.
Natürlich kann man sich jetzt jeden Heil- und Kostenplan anschauen und individuell sagen, was wer zahlt, aber es sollten sich doch auch generelle Aussagen treffen lassen, oder?
Des Weiteren wüsste ich gerne, ob es Zahnzusatzversicherungen auch für uns Lehrer gibt?