Fehlen vor den Ferien - Attest erst nach den Ferien?

  • Ja ich auch. Aber dann hat der Schulleiter das bitteschön vorbehaltlos hinzunehmen und nicht "nachzuhaken". Wenn das Attest vorliegt ist die Sache erledigt und da gibt es nichts zu diskutieren. Das sollte für uns Lehrer wie auch für die Schüler und Eltern gelten.

    Nur das hier eben die Mutter genau das Attest nicht vorgezeigt hat, sondern nur behauptet, sie hätte eines. Genau darum geht es, dass es eben nicht vorgelegen hat.


    Und natürlich gibt es auch bei uns bei verspätet vorliegenden Attesten zu diskutieren, ob die noch genommen werden. Die KK weißt ja sogar auf dem Formular schon darauf hin, dass verspätetes absenden Folgen haben kann!

  • Nur das hier eben die Mutter genau das Attest nicht vorgezeigt hat, sondern nur behauptet, sie hätte eines. Genau darum geht es, dass es eben nicht vorgelegen hat.

    Die Mutter war mit dem Kind am Freitag beim Arzt. Das Attest müsste regular bis zum dritten Werktag nach der Krankmeldung eingereicht werden, also spätestens am heutigen Mittwoch. Nun liegt aber der Sonderfall vor, dass seit Montag Ferien sind. Und da hat sich die Mutter offenbar gedacht, dass es dann logischer wäre das Attest nach den Ferien abzugeben, also wenn der Schulbetrieb wieder läuft. Die Mutter hatte ihr Kind ordnungsgemäß telefonisch in der Schule krankgemeldet und dann auch noch dem Klassenlehrer per e-Mail mitgeteilt, dass sie das ärztliche Attest nach den Ferien nachreichen wird.


    Ich finde nicht, dass man da nun der Mutter irgendeine böse Absicht unterstellen und die schwersten Geschütze auffahren muss. Man muss nicht aus jeder winzigen Mücke einen riesigen Elefanten machen.


    Wenn die Mutter das Attest nun nach den Ferien abgibt, sollte man sie nochmal freundlich darauf hinweisen, dass sie das nächste Mal, wenn ihr Kind kurz vor den Ferien krank sein sollte, das Attest trotzdem umgehend abschicken und nicht bis zum Wiederbeginn des Schulbetriebes warten sollte. Dann wird diese Mutter das wohl auch beim nächsten Mal so machen und alles ist in Ordnung.

  • Die Mutter war mit dem Kind am Freitag beim Arzt. Das Attest müsste regular bis zum dritten Werktag nach der Krankmeldung eingereicht werden, also spätestens am heutigen Mittwoch. Nun liegt aber der Sonderfall vor, dass seit Montag Ferien sind. Und da hat sich die Mutter offenbar gedacht, dass es dann logischer wäre das Attest nach den Ferien abzugeben, also wenn der Schulbetrieb wieder läuft. Die Mutter hatte ihr Kind ordnungsgemäß telefonisch in der Schule krankgemeldet und dann auch noch dem Klassenlehrer per e-Mail mitgeteilt, dass sie das ärztliche Attest nach den Ferien nachreichen wird.
    Ich finde nicht, dass man da nun der Mutter irgendeine böse Absicht unterstellen und die schwersten Geschütze auffahren muss. Man muss nicht aus jeder winzigen Mücke einen riesigen Elefanten machen.


    Wenn die Mutter das Attest nun nach den Ferien abgibt, sollte man sie nochmal freundlich darauf hinweisen, dass sie das nächste Mal, wenn ihr Kind kurz vor den Ferien krank sein sollte, das Attest trotzdem umgehend abschicken und nicht bis zum Wiederbeginn des Schulbetriebes warten sollte. Dann wird diese Mutter das wohl auch beim nächsten Mal so machen und alles ist in Ordnung.

    Ich weiß ja nicht, ob du einen anderen Text liest jedes Mal, als wir.


    Die Mutter hat das Kind bereits am Mittwoch und Donnerstag krank gemeldet und es sollte am Freitag auch fehlen. Somit ist der 3. Tag bereits er Freitag und da hat das Attest vorzuliegen, das war also noch vor den Ferien! Somit liegt hier keinesfalls ein Sonderfall bei drei Tagen vor. Die Klassenlehrerin hat bereits Donnerstag mitgeteilt, dass das Attest am . Tag vorliegen muss und wollte dies der Mutter auch Freitagpersönlich mitteilen, diese war nicht erreichbar.


    Also da sehe ich doch ein paar viele Zufälle für keine Vorsätzlichkeit! Und doch, wenn die Vorschrift lautet am 3. Tag und dies auch mitgeteilt wurde, dann finde ich schon, dass man auf diese Vorschrift bestehen kann, denn ich gehe nach wie vor davon aus, dass gar kein Attest vorhanden ist bisher.
    Das sie erst am Freitag beim Arzt war, steht nirgends, kann ja auch nicht sein, da sie ja bereits am Donnerstag mitteilte, dass sie das Attest nach den Ferien abgibt, also sllte sie das eigentlichschon gehabt haben.

  • Also da sehe ich doch ein paar viele Zufälle für keine Vorsätzlichkeit! Und doch, wenn die Vorschrift lautet am 3. Tag und dies auch mitgeteilt wurde, dann finde ich schon, dass man auf diese Vorschrift bestehen kann, denn ich gehe nach wie vor davon aus, dass gar kein Attest vorhanden ist bisher.


    Welche Zufälle siehst Du denn? Dass die Mutter nicht 24 Stunden am Tag für den Klassenlehrer erreichbar ist? Das finde ich ziemlich normal.


    Selbst wenn die Mutter mit dem Kind am Mittwoch beim Arzt war, müsste das Attest erst am Montag der folgenden Woche vorliegen und nicht am Freitag.


    Wie auch immer, die Mutter hat dem Klassenlehrer rechtzeitig mitgeteilt, dass das Kind krank ist, dass sie mit dem Kind beim Arzt war und dass sie das Attest wegen der Ferien dann beim Wiederbeginn des Schulbetriebes nachreicht.


    Wieso man da nun so einen Popanz draus machen sollte, verstehe ich nicht.


    Wenn sich nun nach den Ferien herausstellen sollte, dass die Mutter gelogen hat und es gar kein Attest gibt, dann wäre es auch richtig, wenn die Fehltage als unentschuldigt gelten.

  • Wahnsinn ... 3 Seiten voll mit Beiträgen für so eine Banalität. Unsere Schüler haben pro Schuljahr einfach 2 Jokertage, die sie beliebig einlösen können, sofern keine Prüfung am fraglichen Tag angekündigt ist. Ich halte das für eine sehr faire Regelung, gerade weil wir einen recht hohen Anteil an SuS mit Migrationshintergrund an der Schule haben, die wenigstens einmal im Jahr Verwandte irgendwo in der Türkei oder in Indien besuchen wollen. Nun wissen wir alle, dass die Flüge unter der Woche oft billiger sind, als am Wochenende und wenn so ein indischstämmiger Vater als Rangierer bei der SBB arbeitet, kann ich verstehen, dass der aufs Geld schauen muss. So profan können die Gründe manchmal sein, fürs "blau machen" kurz vor den Ferien.

  • Und hast Du die Eltern nochmal darauf hingewiesen, dass sie ein Attest künftig auch ruhig während der Ferien an die Schule schicken können? Oder hast Du das nun auf sich beruhen lassen?

  • na dann viel aufregung um nichts
    ein bisschen so wie mit kanonen auf spatzen schießen.. alles wird gut

  • na dann viel aufregung um nichts
    ein bisschen so wie mit kanonen auf spatzen schießen.. alles wird gut

    Das sehe ich eindeutig anders.


    Denn es geht ja vielmehr darum, lässt man die Eltern machen, was sie wollen oder zwingt man sie dazu, Regeln einzuhalten. Für mich wäre das ganze also trotzdem nicht erledigt.

  • was wilst du denn jetzt noch????
    das attest war doch da....

    Es war aber nicht fristgerecht da und das obwohl darauf aufmerksam gemacht wurde. Oder gibt es diese Frist bei euch nicht?
    War das nur eine einfache Bitte, dass es vor den Ferien zu bringen ist?


    Bei uns kann man z.B. nachträglich auch nicht mehr beurlauben, die Frist ist einfach abgelaufen usw. und das finde ich müssen Eltern auch lernen.


    Genauso wie Schüler lernen müssen, dass Hausaufgaben die zum nächsten Tag auf sind nicht erst am übernächsten ohne Konsequenzen vorliegen können usw.

  • Bei uns kann man z.B. nachträglich auch nicht mehr beurlauben, die Frist ist einfach abgelaufen usw. und das finde ich müssen Eltern auch lernen.


    ... und was sind dann die Konsequenzen für die uneinsichtigen Eltern?


    Gelten bei euch die gleichen "strengen" Regeln für das Lehrer-Kollegium? Korrigiert z. B. jeder innerhalb der vorgesehenen Frist seine Prüfungen? Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird? Welches Recht haben dann die SuS? Dürfen die dann sagen "die Noten akzeptieren wir nicht, die Prüfung wurde nicht innerhalb der Frist korrigiert"?

  • ... und was sind dann die Konsequenzen für die uneinsichtigen Eltern?


    Gelten bei euch die gleichen "strengen" Regeln für das Lehrer-Kollegium? Korrigiert z. B. jeder innerhalb der vorgesehenen Frist seine Prüfungen? Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird? Welches Recht haben dann die SuS? Dürfen die dann sagen "die Noten akzeptieren wir nicht, die Prüfung wurde nicht innerhalb der Frist korrigiert"?

    Ja, die gelten, diese Regeln, Lehrern wird z.B. dann anteilig Geld abgezogen, wenn die Krankschreibung nicht rechtzeitig da war usw.
    Korrekturvorschriften gibt es keine feste Zeit.

  • Korrekturvorschriften gibt es keine feste Zeit.

    Das finde ich aber sehr inkonsequent denn hier geht es ja um die Verpflichtung des Lehrers gegenüber den SuS. Im Krankheitsfall bist Du Deinem Arbeitgeber Rechenschaft schuldig, damit haben die SuS nichts zu tun.

  • Das finde ich aber sehr inkonsequent denn hier geht es ja um die Verpflichtung des Lehrers gegenüber den SuS. Im Krankheitsfall bist Du Deinem Arbeitgeber Rechenschaft schuldig, damit haben die SuS nichts zu tun.

    Was ist daran von mir inkonsequent?
    Vom Gesetzgeber mag das sein, damit habe ich aber nichts zu tun.


    Ich halte mich an die Vorschrift, die es gibt. So zügig wie möglich. Wie lange das aber ist, ist ja ein weit gefasster Raum.


    Und doch, das hat schon etwas damit zu tun, das eben vom Gesetzgeber vorgegebene Regeln, egal für wen, einzuhalten sind.


    Egal ob für Schüler (die damit auch nichts zu tun haben, sondern die Eltern!) oder für Lehrer.

  • Gelten bei euch die gleichen "strengen" Regeln für das Lehrer-Kollegium? Korrigiert z. B. jeder innerhalb der vorgesehenen Frist seine Prüfungen? Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird? Welches Recht haben dann die SuS? Dürfen die dann sagen "die Noten akzeptieren wir nicht, die Prüfung wurde nicht innerhalb der Frist korrigiert"?

    In Bayern gibt es klare Regeln: zwei Wochen für die SekI und drei Wochen für die SekII. Die Einhaltung (wie auch die Aufgabenstellung und stichprobenartig die Korrketur) wird von den Fachbetreuern überprüft, die deswegen auch für viele Fächer A15 bekommen.
    Da in Bayern die Zeugnisnoten rechnerisch ermittelt werden, handelt es sich bei grundlosem Übertreten der Korrekturzeit um einen Formfehler, der theoretisch dazu genutzt werden kann, um eine Nichtversetzung anzufechten.


    Trotzdem halte ich es für übertrieben, jetzt noch gegen die Eltern vorzugehen. Es ist absolut nicht meine Aufgabe, die Eltern zu erziehen. Reicht ja schon, dass ich einen Erziehungsauftrag für die Kinder habe. Und man muss es auch echt nicht übertreiben, da habe ich Wichtigeres zu tun.

  • Was ist daran von mir inkonsequent?
    Vom Gesetzgeber mag das sein, damit habe ich aber nichts zu tun.

    Ich hab ja nicht geschrieben, dass es von DIR inkonsequent ist. Die Regelung ist inkonsequent. Ich halte es grundsätzlich für problematisch, wenn von den SuS und Eltern pseudo-militärisch irgendwas eingefordert wird nach dem Motto "die müssen jetzt erzogen werden" und auf der anderen Seite werden bei den Lehrern beide Augen zugedrückt.



    Trotzdem halte ich es für übertrieben, jetzt noch gegen die Eltern vorzugehen. Es ist absolut nicht meine Aufgabe, die Eltern zu erziehen. Reicht ja schon, dass ich einen Erziehungsauftrag für die Kinder habe. Und man muss es auch echt nicht übertreiben, da habe ich Wichtigeres zu tun.

    Eben. Genau darauf wollte ich auch hinaus. :)

  • Und doch, das hat schon etwas damit zu tun, das eben vom Gesetzgeber vorgegebene Regeln, egal für wen, einzuhalten sind.


    Egal ob für Schüler (die damit auch nichts zu tun haben, sondern die Eltern!) oder für Lehrer.


    Und wie willst Du die Eltern nun "bestrafen"? Das geht doch nur, indem Du den unschuldigen Schüler bestrafst. Für mich ist das hier wieder ein klassisches Beispiel, wie die alt-preußischen Relikte "Schulpflicht" und "Berufsbeamtentum" den Lehrerberuf eigentlich ad absurdum führen.


    Ich hatte in meinem Leben übrigens schon öfter die Situation, dass ich so krank war, dass ich es ganz einfach nicht schaffte mit meiner AU zur Post zu gehen. Da war ich froh überhaupt einen Telefonhörer halten zu können. Und dann habe ich meinen Arbeitgeber angerufen, ihm mitgeteilt, dass ich heute beim Arzt war, für X Tage krankgeschrieben bin und die AU dann nachreiche, sobald ich wieder in der Lage bin zur Post zu gehen. Zum Glück hatte ich bisher noch nie einen pedantischen Idioten als Arbeitgeber, der dann auf irgendwelchen Fristen beharrte, sondern immer sehr menschliche, vernünftige Personen, die mir nur gute Besserung wünschten und hinzufügten, dass ich erstmal gesund werden und mir um die AU keine Gedanken machen solle.

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