Fehlen vor den Ferien - Attest erst nach den Ferien?

  • In NRW ist morgen ja der letzte Tag vor den Ferien. In meiner (5.) Klasse fehlt ein Kind nun auch morgen (hat heute auch gefehlt). Die Mutter hat sich gestern und heute bei mir per Mail gemeldet, dass ihr Kind krank ist. Das Attest will sie, so schrieb sie heute, nach den Ferien bringen. Lasst ihr das auch immer so machen oder würdet ihr die Mutter bitten, das Attest an die Schule zu faxen (o.ä.)? Von der Oberstufenleitung sind wir aufgefordert worden, vor und nach den Ferien sehr gut aufzupassen.

  • Ein ärztliches Attest sieht das Schulgesetz NRW (§43) nur bei begründeten Zweifeln, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, vor.


    Hast du solche Zweifel?
    Sind solche Zweifel durch ein vor den Ferien abgegebenes Attest auszuräumen, durch ein nach den Ferien abgegebenes Attest aber nicht? Das würde ja nur etwas bringen, wenn du ein Gutachten nach §43 einholen wolltest, welches nach den Ferien vielleicht nicht mehr möglich ist, wenn dann keine Krankheitssymptome mehr vorliegen.


    Du kannst dir schriftliche den Grund mitteilen lassen.
    Ob "per Mail" als schriftlich gilt und ob "krank" als Grund ausreichend ist können vielleicht andere beantworten.


    DIe Aufforderung der Oberstufenleitung mag es zwar geben, aber frag die Oberstufenleitung mal was sie mit "aufpassen" meint, und ob sie es tatsächlich schon mal eingefordert (oder auch nur erlebt) hat, ein schulärztliches/amtsärztliches Gutachten vorzulegen.


    Gruß
    Nitram

  • Das klingt so als würde versucht mit schulinternen Regeln ein Gesetzt auszuhebeln.
    Im Zweifel dürfte die Attest-Vorlage-Pflicht nicht haltbar sein.


    ("Im Zweifel" soll heißen: Wenn mal ein Kind aufgrund eines nicht durch Attest entschuldigten fehlens bei einer Klassenarbeit nicht versetzt wird, und dann gegen den Verwaltungsakt der Nichtversetzung Klage eingereicht wird.)


    In NRW (Schulgesetzt, wie oben)
    §43 (2) ... Bei begründeten Zweifeln, obUnterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Elternein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztlichesoder amtsärztliches Gutachten einholen.


    Hier in Rheinland-Pfalz (Schulordnung)
    §37 (1) ... die Eltern die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und die Gründe spätestens am dritten Tag schriftlich darzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. ...


    Bei uns an der Schule wird bei Klassen/Kursarbeiten auch ein Attest verlangt. Dies ist aber durch die Formulierung "in besonderen Fällen" abgedeckt. Für NRW sehe ich diese Möglichkeit nicht, weil ich den Schluss "S. fehlt bei einer Klassenarbeit -> ich zweifle automatisch daran, dass dies aus gesundheitlichen Gründen geschieht" für eine Art "Generalverdacht" halte.


    Gruß
    Nitram

  • Wenn man googelt, heißt es immer wieder, dass vor und nach den Ferien "begründete Zweifel" per se vorliegen, auch in Rechtskommentaren, z.B. hier:


    "Nicht anders wird dies im übrigen gehandhabt, wenn es um Schulversäumnisse im Zusammenhang mit den Ferien geht. Auch dort geht man generalisierend davon aus, dass immer berechtigte Zweifel an dem Vorliegen gesundheitlicher Gründe für dieses Schulversäumnis vorliegen." https://www.phv-nw.de/rechtsratgeber/5110


    Diese Regelung - auch die Oberstufenregelung - kannst du auf zig Seiten von Schulen in NRW nachlesen. Entweder biegen die alle die Vorschriften oder es ist so haltbar.

  • In dem von dir verlinkten phv-Ratgeber heißt es (Absatz 6)


    "Generalregelungen im Sinne einer Attestpflicht bei jedem Schulversäumnis werden in den vorliegenden Kommentierungen zu mindestens sehr kritisch gesehen. Dies bedeutet, dass die Fachlehrkraft in jedem Einzelfall prüfen muss, ob das Schulversäumnis gegebenenfalls dazu dienen soll, die Leistungsüberprüfung zu umgehen"


    Herr Peter Paul Cieslik schreib dann im letzten Absatz "Ich halte es ...". Er teilt hier also die Auffassung der ihm wohl vorliegenden Kommentierungen nicht. Den von dir zitierten letzten Satz "Nicht anders..." halte ich auch für die Auffassung von Herrn Cieslik - ich selbst schließe mich da eher der "sehr kritisch" und "kein Generalverdacht!"-Fraktion an.


    Aber wie von mir geschrieben ("Im Zweifel"): Ich glaube nicht das es wegen so etwas zu einer Klage kommt. Sonst hätte der Philologenverband sicher auch ein Urteil aufgeführt.


    Zurück zu deinem Fall:
    Halte dich doch an Absatz 4 des phv-Schreibens und lasse die Schulleitung nach ihrem Ermessen entscheiden.


    Gruß
    Nitram

  • Wie gesagt, da es nicht nur bei uns anders Schule, sondern an zig anderen Schulen in NRW so veröffentlicht wird, dass in Zusammenhang mit den Ferien ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, ist für mich nicht die Frage, OB sondern WANN. Ich werde morgen mal die Schulleitung fragen.

  • mein gott was für ein affentanz, wegen eines erkrankten oder nicht erkrankten schülers...
    nimm das attest nach den ferien an und gut ist. die mutter scheint ja eins zu haben von daher.. who cares...


    was der schüler hat geht die schule ja eh nichts an...
    was soll also schon auf dem attest stehen..
    xy kann am untericht nicht teilnehmen, da er/sie an folgenden tagen erkrankt ist.. basta...



    scheint ja nicht mal darum zu gehen, dass eine klausur verpasst wurde..

  • Ich hätte die Mutter das Attest schicken lassen, denn wenn sie das hat, ist es ja mit der heutigen Technik kein Problem dies zu schicken per Foto o.ä.
    Bei uns sind diese Kinder in der Regel schon verreist und das Gefälligkeitsattest stellt dann später eine entsprechender Arzt aus.

  • Ich hätte die Mutter das Attest schicken lassen, denn wenn sie das hat, ist es ja mit der heutigen Technik kein Problem dies zu schicken per Foto o.ä.
    Bei uns sind diese Kinder in der Regel schon verreist und das Gefälligkeitsattest stellt dann später eine entsprechender Arzt aus.

    ich hatte um ein fax mit dem Attest gebeten - das ist aber nicht gekommen, telefonisch nicht erreichbar ...

  • ich hatte um ein fax mit dem Attest gebeten - das ist aber nicht gekommen, telefonisch nicht erreichbar ...


    Vielleicht haben die kein Fax? Vielleicht ist auch das Internet ausgefallen oder die Mutter hat Deine Antwort noch gar nicht gelesen? Und permanente telefonische Erreichbarkeit kann man wohl auch nicht verlangen.


    Wie auch immer, die Mutter hat dich rechtzeitig über das Fehlen ihres Kindes informiert und sie hat auch ein ärztliches Attest darüber, dass das Kind krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen konnte. Damit hat sich die Sache doch erledigt. Ob sie das Attest nun heute per Post an die Schule schickt, wo es am Montag sowieso niemand ansehen wird, oder ob das Kind das Attest nach den Ferien persönlich abgibt, ist doch letztlich vollkommen egal. Es ändert nicht am Faktum, dass das Kind krankheitsbedingt gefehlt hat und das auch ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann.

  • Ich bin Lehrer, nicht Detektiv oder gar Polizist. Es ist nicht wirklich meine Aufgabe, herauszufinden, ob ein Kind mit Wissen und Billigung der Eltern einen oder zwei Tage Unterricht versäumt, geschweige denn, das Attest eines Arztes anzuzweifeln (höchstens kann ich kritisieren, dass es nicht im geforderten Zeitrahmen kommt ... und was dann?). Wenn die Eltern das decken, sollen sie es tun. Was will man denn unternehmen, wenn man auf Ablieferung des Attests SOFORT besteht und die Eltern es dennoch erst in zwei Wochen bringen? Dem Kind einen Hinweis schreiben, den die Eltern wiederum lächelnd unterschreiben? Das Jugendamt informieren - wegen einmalig zwei Tagen?

  • Wir verlangen die Vorlage eines Attestes so schnell wie möglich, wenn ein Kind vor oder nach den Ferien fehlt. In Hamburg wird das Fehlen, sofern nicht durch die Schulleitung genehmigt oder mit Attest umgehend belegt in solchen Fällen an die Schulbehörde gemeldet. Die Familien bekommen dann ein Bußgeld (pro Kind, das fehlt) und der Vorfall geht ans Jugendamt.
    Das wissen unsere Eltern und es klappt zu 99% recht gut.


    Von daher muss ich überhaupt nicht als Detektiv tätig werden. Ich gebe die Absenz im Schulbüro an und dann geht die Meldung raus, wenn man kein Attest bekommt und die Eltern auch sonst nicht erreichbar sind.

  • Vielleicht haben die kein Fax? Vielleicht ist auch das Internet ausgefallen oder die Mutter hat Deine Antwort noch gar nicht gelesen? Und permanente telefonische Erreichbarkeit kann man wohl auch nicht verlangen.


    Wie auch immer, die Mutter hat dich rechtzeitig über das Fehlen ihres Kindes informiert und sie hat auch ein ärztliches Attest darüber, dass das Kind krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen konnte. Damit hat sich die Sache doch erledigt. Ob sie das Attest nun heute per Post an die Schule schickt, wo es am Montag sowieso niemand ansehen wird, oder ob das Kind das Attest nach den Ferien persönlich abgibt, ist doch letztlich vollkommen egal. Es ändert nicht am Faktum, dass das Kind krankheitsbedingt gefehlt hat und das auch ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann.

    Nein, rechtzeitig informiert wäre das in Berlin und Brandenburg nicht, da hat das Attest bis zum letzten Schultag dann vorzuliegen (man hätte ja auch ein Foto per Mail oder ähnliches schicken können, muss ja kein Fax sein). Es hätte also auch nicht gereicht, das Attest am 3. Tag abzuschicken. Reicht ja beim AG auch nicht, sondern das Attest muss am 3. Tag bereits vorliegen, sonst gilt es als unentschuldigt und so wird das auch bei den Schülern gehandhabt, wir haben selbst in der 1/2 Schüler, die schon mit 5 unentschuldigten Fehltagen ins Schuljahr gestartet sind, was meiner Meinugn nach schon für eine Schulversäumnisanzeige ausreicht und auf dem Zeugnis taucht es auch auf.

  • Oha, auf dem Zeugnis. Das ist natürlich echt hart, wenn sich der 2.Klässler dann damit bewerben muss.


    Mal im ernst: Ich finde es auch absolut falsch, wenn Eltern die Ferien verlängern. Trotzdem denke ich vein Lesen dauernd "boah, andere haben Ressourcen, sich über sowas den Kopf zu zerbrechen"
    Bei mir würde das vermutlich ein Schulterzucken auslösen, wenn überhaupt.
    Um solche Luxusprobleme kann ich mich kümmern, wenn alle anderen Probleme abgehakt sind. Also vermutlich nie

  • Oha, auf dem Zeugnis. Das ist natürlich echt hart, wenn sich der 2.Klässler dann damit bewerben muss.


    Mal im ernst: Ich finde es auch absolut falsch, wenn Eltern die Ferien verlängern. Trotzdem denke ich vein Lesen dauernd "boah, andere haben Ressourcen, sich über sowas den Kopf zu zerbrechen"
    Bei mir würde das vermutlich ein Schulterzucken auslösen, wenn überhaupt.
    Um solche Luxusprobleme kann ich mich kümmern, wenn alle anderen Probleme abgehakt sind. Also vermutlich nie

    Ja, andere Probleme haben wir aktuell glücklicher Weise nicht und nein, den 2. Klässler stört es vermutlich nicht, wohl aber die Eltern, denn diese unentschuldigten Fehltage sind ja damit in der Akte dokumentiert und werden bei Problemen und Schulversäumnisanzeigen dann mit berücksichtigt.


    Bei den anderen folgen dann ja noch zusätzlich die Sechsen für die nicht geleistete Arbeit in der Stunde und ja, hier werden im Zweifelsfall Noten und Zeugnisse bis zur Ausgabe geändert.

    • Offizieller Beitrag

    wenn sich vor den Sommerferien bei Eltern und Schülern die Meinung breitmacht: "Da wird ja eh nichts mehr gearbeitet" -- dann kann ich das fast noch verstehen. Was nicht heißen soll, dass ich eigenmächtigen vorzeitigen Urlaubsbeginn gutheiße.


    Vor allen anderen Ferien aber wird doch ganz normal Unterricht gemacht. Also auch Arbeiten geschrieben, neuer Stroff behandelt usw. So müsste es eigentlich im Sinne der Schüler (und ihrer Eltern?) sein, anwesend zu sein.
    Müsste.
    Eigentlich.
    Ich weiß :pfeif:

  • Nein, rechtzeitig informiert wäre das in Berlin und Brandenburg nicht, da hat das Attest bis zum letzten Schultag dann vorzuliegen (man hätte ja auch ein Foto per Mail oder ähnliches schicken können, muss ja kein Fax sein).

    Nicht alle Menschen verfügen über PC, Internet, Digitalkamera etc. Zumindest kann man das nicht als selbstverständlich und verpflichtend voraussetzen.


    Man kann von den Eltern höchstens verlangen, das Attest per Post umgehend an die Schule zu schicken, wobei das relativ wenig bringt, wenn das Kind am Freitag vor Ferienbeginn krank ist und es dann mitten in den Ferien in der Schule ankommt.

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