Entlastungsstunden vs. Mehrarbeit

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt doch im Klartext, dass Plusstunden spätestens im nächsten Jahr abgebaut werden MÜSSEN. Und dass alle Praktiken, bei denen sich mehr als 2 Stunden länger als 1 Schuljahr ansammeln, nicht im Sinne der Dienstverordnung sind.

    Ja, genauso handhaben wir es auch.


    PS: Auf die Idee, in der Dienstordnung nachzuschauen, hätte ich auch kommen können.

  • Also, ich rekapituliere das nochmal:


    1. Man unterscheidet zwischen Mehrarbeit und Erhöhung der Pflichtstundenzahl.


    2. Mit Mehrarbeit sind Vertretungsstunden gemeint, die auch im Vertretungsplan und nicht im Stundplan auftauchen. Drei pro Woche sind unentgeltlich zu leisten. Ab der vierten ist entweder eine entsprechende zeitlich Entlastung innerhalb der folgenden drei Monate zu gewährleisten oder alle Stunden (inklusive der ersten drei) müssen ausbezahlt werden.


    3. Die Erhöhung der Pflichstundenzahl ist längerfristig, sie zeigt sich in der Unterrichtsverteilung und im Stundenplan, nicht im Vertretungsplan. Die Schulleitung darf die Pflichtstundenzahl nach Anhörung des Lehrers um maximal 2 Stunden erhöhen. Spätenstens im folgenden Schuljahr muss ein zeitlicher Ausgleich erfolgen.


    4. Es ist unzulässig, Mehrarbeit im Sinne von 1. wie die Erhöhung einer Pflichtstunden im Sinne von 2. zu behandeln und erst im folgenden Schuljahr zeitlich auszugleichen.


    Habe ich das bis hierher richtig verstanden?


    Zwei Fragen zu §85 hätte ich noch:

    Zitat


    § 85 Arbeitszeit
    (2) Der Beamte ist verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Wird er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihm innerhalb von drei Monaten für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern für einen Zeitraum von bis zu vierhundertachzig Stunden im Jahr eine Vergütung erhalten. Für die Gewährung der Vergütung gilt 48 des Bundesbesoldungsgesetzes.

    Hier ist von mehr als fünf Stunden die Rede. Wo steht denn, dass man als Lehrer zu drei unentgeltlichen Stunden im Monat verpflichtet ist?


    Und hier steht, dass Beamte eine Vergütung erhalten können. Dieses "können" kann doch nur so gemeint sein, dass vergütet werden muss, wenn die Dienstbefreiung nicht möglich ist, oder? Sonst ergäbe das doch keinen Sinn. Und Dienstbefreiung ist doch in der Regel nicht möglich, denn die SL kann einen ja nicht kurzfristig für vier oder fünf Stunden aus irgendeiner Klasse nehmen, um die Mehrarbeit aus dem letzten Monat auszugleichen. Kann ich daraus folgern, dass man praktisch immer einen Anspruch auf Auszahlung hat?


    Vielen Dank!


    Gruß
    Nas

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    • Offizieller Beitrag

    Zusätzlich zum HBG (für alle Beamten) gibt es noch Verordnungen, die das Spezielle für Lehrer regeln. Zum Beispiel die Verordnung über die Mehrarbeitsvergütung. [quote]
    Für vollzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer im Beamten- und Tarifbeschäftigungsverhältnis sind dies aus dringenden dienstlichen Gründen bis zu drei Unterrichtsstunden im Monat (§ 5 Abs. 2 der Verordnung über
    die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung). Dies darf jedoch nicht zum Regelfall werden und
    nicht zu einer Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit führen. [/quote ]

  • Ich grabe den Thread nochmals aus, nachdem ihr mir hier so hervorragend geholfen habt. Nochmals vielen Dank dafür!


    Ich habe nämlich noch eine Frage. Die Diskussion kommt immer wieder nach dem letzten Schultag der Q4 auf.


    Folgender ausgedachter, aber repräsentativer Fall:
    Ein Kollege hat 2 Kurse in der Q4 mit insgesamt 6 Wochenstunden gehabt. Er hat viele Schüler aus diesen Kursen schriftlich im Abitur geprüft (plus Zweitkorrektur extern). Die Schüler haben diese Woche ihren letzten Schultag, danach folgen "nur" noch die mündlichen Prüfungen, auch für unseren ausgedachten Kollegen.
    Der Kollege hat also mit den Kursen und dem Abitur durchaus so seine Arbeit, aber die letzten 8 Wochen des Schuljahres 6 Stunden weniger in der Woche.


    Kann die Schulleitung den Kollegen jetzt die kompletten 6 Stunden für a) kurzfristige Vertretungen einsetzen oder b) bis zum Schuljahresende in zwei Mittelstufenklassen setzen, ohne dass das irgendwie als Mehrarbeit gerechnet wird, und sagen: "Tjoa, Abi ist ja alles schön und gut, aber Sie haben dieses Schuljahr nun mal die Pflichtstundenzahl X und die frei gewordenen 6 Stunden machen wir Ihnen noch voll"?


    Ich vergaß: Es geht um Hessen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Nastavnik ()

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen ist das nicht in einer VO vorgesehen, leider gibt's auch keine Rechtsgrundlage dagegen.
    Folglich müssen PRe lange und harte Verhandlungen führen, die mal so und mal so ausgehen.
    Was man immer ins Feld führen kann ist, dass, neben der Pflichtstundenzahl, es eben auch die Wochenarbeitsstundenzahl gibt, die für Beamte 42 (He) ist, es kann nicht sein, dass man im Abi 60 Stunden und auch am WE durchrödelt und das nicht ausgeglichen wird (dann übernimmt auch keiner mehr freiwillig Abiturkurse), man kann auf die zusätzlichen Belastungen im mündlichen Abi (Protokolle usw) hinweisen und verlangen, dass die als Arbeitszeit angerechnet werden (Freizeit ist jedenfalls nicht) usw.
    Von SL zu SL sehen die Ergebnisse dann unterschiedlich aus. Jedes Jahr wieder ein Quell steter Freude.

  • In Hessen ist das nicht in einer VO vorgesehen, leider gibt's auch keine Rechtsgrundlage dagegen.
    Folglich müssen PRe lange und harte Verhandlungen führen, die mal so und mal so ausgehen.
    Was man immer ins Feld führen kann ist, dass, neben der Pflichtstundenzahl, es eben auch die Wochenarbeitsstundenzahl gibt, die für Beamte 42 (He) ist, es kann nicht sein, dass man im Abi 60 Stunden und auch am WE durchrödelt und das nicht ausgeglichen wird (dann übernimmt auch keiner mehr freiwillig Abiturkurse), man kann auf die zusätzlichen Belastungen im mündlichen Abi (Protokolle usw) hinweisen und verlangen, dass die als Arbeitszeit angerechnet werden (Freizeit ist jedenfalls nicht) usw.
    Von SL zu SL sehen die Ergebnisse dann unterschiedlich aus. Jedes Jahr wieder ein Quell steter Freude.

    Vielen Dank!


    VO bedeutet Vertretungsordnung? Verwaltungs...? Sorry für die doofe Frage.


    Wenn es nicht per Gesetz oder Erlass geregelt ist, dann müsste das doch unter §133 des Schulgesetzes fallen, nach dem das Vertretungskonzept Sache der Gesamtkonferenz ist, oder? Dann würde ich mich mal nach Beschlüssen aus der Vergangenheit erkundigen. Kann mir aber gut vorstellen, dass es da noch keinen gibt. Mal sehen, was der PR dazu sagt, vielleicht gibt es ja Interesse an einer Diskussion und einem Beschluss in der GK ... (um sich bei der SL richtig beliebt zu machen).

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  • Wenn es nicht per Gesetz oder Erlass geregelt ist, dann müsste das doch unter §133 des Schulgesetzes fallen, nach dem das Vertretungskonzept Sache der Gesamtkonferenz ist, oder? Dann würde ich mich mal nach Beschlüssen aus der Vergangenheit erkundigen. Kann mir aber gut vorstellen, dass es da noch keinen gibt

    Selbst wenn es da Beschlüsse gibt, kann man die natürlich mit einem entsprechenden Antrag ändern. Ich rate hier von Schnellschüssen ab - gerade das Vertretungskonzept muss viele verschiedene Interessen bedienen (Teilzeit; Vollzeit; KuK mit viel Abi, KuK in der Unterstufe etc.)
    Das muss gut vorbereitet sein, idealerweise durch den PR in einer PV. Da kann in aller Ruhe ein Konzept und ein entsprechender Antrag erarbeitet werden, ohne dass der SL sich genüsslich zurücklehnen kann und zuschaut, wie sich die Kollegen gegenseitig zerfleischen.


    Wenn der SL hier die unklare Rechtslage eindeutig ausnutzt, empfiehlt sich möglicherweise tatsächlich eine DV, in der geregelt ist, dass ALLE Belastungen notiert werden. Aber auch das ist ein Minenfeld, denn wer möchte schon die Protokolle im Abi gegen das Einproben eines Theaterstücks aufwiegen. Ein wirklich schwieriges Thema, für das man sehr viel Fingerspitzengefühl benötigt.


    Was natürlich immer geht, wenn man nach mehreren 60h-Wochen keine Entlastung bekommt, ist eine Überlastungsanzeige. Wenn sich da mehrere mutige Kollegen finden, kann der SL schon in Erklärungsnot kommen.

  • Selbst wenn es da Beschlüsse gibt, kann man die natürlich mit einem entsprechenden Antrag ändern. Ich rate hier von Schnellschüssen ab - gerade das Vertretungskonzept muss viele verschiedene Interessen bedienen (Teilzeit; Vollzeit; KuK mit viel Abi, KuK in der Unterstufe etc.)Das muss gut vorbereitet sein, idealerweise durch den PR in einer PV. Da kann in aller Ruhe ein Konzept und ein entsprechender Antrag erarbeitet werden, ohne dass der SL sich genüsslich zurücklehnen kann und zuschaut, wie sich die Kollegen gegenseitig zerfleischen.


    Wenn der SL hier die unklare Rechtslage eindeutig ausnutzt, empfiehlt sich möglicherweise tatsächlich eine DV, in der geregelt ist, dass ALLE Belastungen notiert werden. Aber auch das ist ein Minenfeld, denn wer möchte schon die Protokolle im Abi gegen das Einproben eines Theaterstücks aufwiegen. Ein wirklich schwieriges Thema, für das man sehr viel Fingerspitzengefühl benötigt.


    Was natürlich immer geht, wenn man nach mehreren 60h-Wochen keine Entlastung bekommt, ist eine Überlastungsanzeige. Wenn sich da mehrere mutige Kollegen finden, kann der SL schon in Erklärungsnot kommen.

    Ja, das ist sicher ein Minenfeld. Es ist real bei uns auch nicht so, dass da irgendwas schon zu konkretem Unmut geführt hätte. Die Fragen kommen halt naturgemäß immer wieder auf zu dieser Zeit. So ein Riesenfass will im Moment auch keiner aufmachen, aber für den Fall der Fälle ist es scon mal gut, so eine Strategie über PV und PR im Kopf zu haben. Danke.

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  • Bei uns wird das Ausnutzen der NRW-Mehrarbeitsregelung systematisch betrieben. Ich frage mich immer, ob die SL da eine Order vom Ministerium umsetzt.
    Ich habe jeden Monat genau drei Vertretungsstunden. Die Orga ist peinlich darauf bedacht, die vierte zu vermeiden, damit das nicht abgerechnet werden muss. Ich gehe davon aus, dass das im Stundenplanprogramm so geschaltet ist, dass man nach den drei Stunden nicht mehr dort auftaucht.
    Ältere Kollegen (und/oder solche in Funktionsstellen) gehen nach der dritten Vertretungsstunde zur Orgaleitung und bitten um eine vierte Stunde, die sie dann auch bekommen, damit sie alles abrechnen können.
    Kollegen in Probezeit wird auf solch eine Anfrage hin beschieden, dass das nicht ginge und auch bei niemandem so gemacht würde ...
    Sprich: Fast jede Vollzeitkraft unterrichtet auf diese Weise nicht 25,5 Std., sondern 26,25 oder so was. Pflichtstundenerhöhung auf kaltem Wege.


    Weiß jemand, ob eine SL, die sich darum bemüht, ihrer Mannschaft die Überstunden zu vergüten, vom RP eins übergebraten bekommt, wenn das auffällt?

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Jule, bei uns wird das exakt genauso gehandhabt. Ich komme ja auch aus NRW. Das ist bestimmt eine Order. Seit ich Teilzeit arbeite, werde ich kaum noch eingesetzt, nur noch im Notfall, da ich ja alles ab der 1. Stunde bezahlt bekomme. ;)

  • Wenn ich also theoretisch Teilzeit mit 24,5 Std. beantragen würde und bekäme ich dann, schwups, fast 2 Std. erlassen. Spannend. :zungeraus:

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

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