In meiner Schule gibt es eigentlich ein Modell zur Entlastung von Kollegen mit Klassenleitung, Korrekturen usw. Diese Entlastungsstunden werden nach einem bestimmten Schlüssel ausgerechnet. Da ich immer eine Klassenleitung und nur Korrekturfächer habe, sollte ich eigentlich in diesem Jahr endlich eine spürbare Entlastung bekommen. Im vergangenen Jahr bin ich zweimal über einen längeren Zeitraum zur Vertretung von Kollegen in Elternzeit herangezogen worden (durch die Entlastung habe ich natürlich so herrlich praktische Lücken im Stundenplan ...), sodass ich schon im letzten Jahr von der Entlastung nicht richtig profitieren konnte, sondern noch weitere Korrekturen oben drauf bekommen habe. Das ist im vergangenen Jahr schon als Mehrarbeit behandelt worden, sprich ich habe dafür Geld bekommen.
Nun ist mir meine eigentliche Entlastung auch in diesem Jahr nun schon wieder flöten gegangen, weil ich mit 3 Stunden pro Woche eine schwangere Kollegin vertreten soll, bis mindestens Ende des Halbjahres wohl (so ganz genau weiß das aber noch keiner). Im Moment soll das wieder als Mehrarbeit laufen.
Nun habe ich ein Dokument von der GEW gefunden, in dem Folgendes steht: "Eine weitere Lösung ist auch die schulinterne Vertretungsregelung: Laut ADO § 11 (2) kanneine Lehrkraft mehr arbeiten, um Vertretungsbedarf abzudecken. Wie geschildert, bedarf esder Zustimmung der betroffenen Person, wenn mehr als zwei Wochenstunden über 2 Wochenhinaus zu arbeiten sind. Auf diese Weise wird die Lehrkraft verbindlich in einen Stunden-plan eingebaut. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden werden innerhalb des Schuljahres,ausnahmsweise im folgenden Schuljahr ausgeglichen. Hier greift also eine Flexibilisierungmit anschließender Ausgleichsregelung, die einer vorangegangenen stärkeren eine vermin-der Belastung entgegensetzt und sogar Mehrarbeit verhindert. Deshalb soll diese Regelungnicht allgemein für die Saldierung von Ad-hoc-Ausfall- und Überstunden benutzen werden.Sie geht von über vierzehn Tage dauernder Vertretung mit mehr als zwei Wochenstundenaus, die mit einer länger anhaltenden Stundenplanänderung - im Unterschied zum Vertre-tungsplan - einhergeht."
Ich weiß nicht, ob ich also nicht darauf drängen soll, dass das als Nichtgewährte-Entlastung gewertet wird (und also nicht bezahlt wird) oder ob ich sagen soll, ich lasse es lieber als Mehrarbeit laufen, weil ich ja mit den Entlastungen sowieso nie "erfolgreich" bleibe. Was ratet ihr mir?