Ausbildungsschule nach Elternzeit

  • Hat man in Hessen das Recht nach der Elternzeit (6 Monate - max. 1 Jahr) wieder an die gleiche Ausbildungsschule zu kommen? Steigt man dann ganz normal etwa ein Jahr später wieder ein? Das wäre insoweit interessant, wenn man extra von seiner Traumschule (kleine Dorfgrundschule, seit Jahren keinen Referendar mehr gehabt) angefordert wurde und dann dort nach der Elternzeit nicht mehr hin könnte, weil sie sich Ersatz besorgen mussten.
    Gibt es da eine klare gesetzliche Regelung? Oder Einzelfallentscheidung? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit wieder an seine alte Schule zu dürfen? Kann die Schule nicht mit einem Vertretungslehrer solange überbrücken? Wer hat Erfahrungen und kann mir weiterhelfen?

  • von seiner Traumschule (kleine Dorfgrundschule, seit Jahren keinen Referendar mehr gehabt)

    Mal von den rechtlichen Fragen abgesehen - bist du sicher, dass du da ausgebildet werden willst? Das hat doch absolut nichts mit der Realität zu tun, mit der du dann im eigentlichen Job dein Leben lang konfrontiert werden wirst!

  • Danke für deine Antwort. Mit Traumschule meine ich nicht, dass dort alles super ist und es keine Brennpunktschule ist usw., sondern dass sie wohnortnah ist und die Schule mich anfordern lassen würde. Eine beliebige Schule ist nochmal was anderes als eine Schule, die einen extra anfordert und ich dann sage: Hey cool, jetzt bin ich aber schwanger und die suchen sich dann vielleicht wen anders.

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