Hallo,
auf dem Elternabend der 3. Klasse kam das Thema "mit dem Fahrrad zur Schule" auf. Die Lehrerin war in dem Thema gerade nicht fit. Die Elternsprecherin "hatte mal gehört" dass vor der "Fahrradprüfung" in der 4. Klasse dann kein Versicherungsschutz durch die Gemeindeunfallversicherung besteht. Ich würde das ja gefühlsmäßig in den Bereich des juristischen Aberglaubens verweisen.
Kennt jemand einschlägige Regelungen zu dem Thema?
- Martin
P.S.: Natürlich kann auch jeder gerne schreiben, ob Grundschüler im allgemeinen seiner Meinung nach fit genug für den Schulweg mit dem Rad sind oder welche Erlebnisse er in der letzten Zeit hatte. Da ich nicht betroffen bin geht es spurlos an mir vorbei.