Hallo liebe KollegInnen,
eine Frage, die sich mir als frischgebackener Beamter stellt, ist die nach der Notwendigkeit/der Erlaubnis des Führens der Amtsbezeichnung.
In welchen (offiziellen) Schriftstücken muss/darf/soll(te) man denn deinen (O)StR hinter (oder vor?) den Namen setzen?
Alle Briefe ans Ministerium, die Beihilfestelle, die Schulleitung, die Eltern?
Ratsuchende Grüße